Berlin. Die Psychotherapeutenausbildung soll künftig vergütet und attraktiver werden. Währenddessen wächst die Zahl der Hilfesuchenden.

Psychotherapeuten werden gebraucht, und für viele junge Menschen ist es ein Traumberuf – obwohl die Ausbildung langwierig und sehr teuer ist. Das will die Regierung ändern: Am Dienstag hat das Kabinett beschlossen, dass Psychotherapie schon ab 2020 ein eigenes Studienfach werden soll. Welche Folgen hat das? Ein Überblick.

Was ändert sich jetzt für angehende Therapeuten?

Ein zentraler Punkt ist: Die Approbation, also die staatliche Zulassung zum Psychotherapeuten, soll es künftig am Ende des neu gestalteten Studiums geben. Angehende Psychotherapeuten können dann, vergleichbar mit Assistenzärzten nach Abschluss des Medizinstudiums, in der Weiterbildungszeit nach dem Studium bereits als Therapeuten arbeiten – unter Anleitung natürlich.

Zur Erklärung: Nicht jeder Psychologe ist ein Psychotherapeut. Ein Psychologe hat Psychologie studiert, ein Psychotherapeut die zusätzliche Ausbildung gemacht. Nur die befähigt dazu, psychische Krankheiten wie etwas Depressionen zu therapieren. Künftig ist dazu das Psychotherapiestudium plus Weiterbildung nötig.

Gibt es noch andere Ausbildungswege in der Psychotherapie?

Es gibt auch ärztliche Psychotherapeuten, deren Berufsweg über das Medizinstudium führt. Ihre psychotherapeutische Qualifikation erlangen sie im Rahmen der Facharzt-Weiterbildung, als Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und-psychotherapie. Ärztliche Psychotherapeuten dürfen auch Psychopharmaka verschreiben.

Auch andere Facharztgruppen können Zusatzweiterbildungen in Psychotherapie oder –analyse machen, dies ist gedacht dafür, dass sie psychische oder psychosomatische Probleme, die als Folgen körperlicher Erkrankungen gelten können, erkennen und selbst behandeln können.

Was regelt das neue Gesetz?

Die beschlossene Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten ersetzt ein Gesetz von 1998, in dem der Berufsweg derjenigen geregelt war, die über ein Psychologie- bzw. Pädagogik-Studium in den Psychotherapeutenberuf kamen. Die Facharztausbildung bleibt davon unberührt.

Was ist der Vorteil der neuen Art der Ausbildung?

Die mehrjährige Therapeutenausbildung nach dem Psychologiestudium ist bislang unbezahlt. In der Praxis sieht es oft so aus, dass die studierten Psychologen, um Therapeuten werden zu können, wieder bei ihren Eltern wohnen oder sich vom Lebenspartner mitfinanzieren lassen.

Die Vorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung, Barbara Lubisch, vermutet hier sogar einen Grund dafür, warum viel weniger Männer als Frauen die Ausbildung gewählt haben. „Uns fehlen Männer“, sagt sie. Sie begrüßt die Reform der Ausbildung. „Jetzt können die Psychotherapeuten die Weiterbildung in Anstellung absolvieren statt im jahrelangen Praktikantenstatus.“

Wird die Ausbildung selbst besser?

Lubisch glaubt, ja: „Die Ausbildung wird umfangreicher, definierter, qualifizierter sein“, sagt sie. Das käme am Ende auch den Patienten zugute. Etwa weil die Weiterbildung zum Gruppentherapeuten bald für alle dazugehören könnte, womit einem erhöhten Bedarf begegnet werden könnte.

Wie groß ist der Bedarf?

Der Bedarf an Psychotherapie ist Fachverbänden zufolge in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter gestiegen. Nicht zuletzt weil die Aufklärungsarbeit gefruchtet hat und eine Entstigmatisierung psychischer Krankheiten in der Gesellschaft stattfindet.

„Vor 20 Jahren war das etwas für aufgeklärte Akademiker“, sagt Lubisch. „Das hat sich geändert. Aus allen Schichten kommen inzwischen Menschen in die Psychotherapie.“ Das sei erfreulich, aber die Behandlungskapazität sei nicht mitgewachsen.

Wie ist die Versorgungslage?

Einer aktuellen Erhebung der Psychotherapeutenkammer zufolge warten Patienten in Deutschland durchschnittlich 20 Wochen auf einen Therapieplatz. In den Großstädten kürzer, auf dem Land und vor allem im Ruhrgebiet länger.

Bekomme ich als Patient jetzt schneller einen Termin?

Erst einmal: Nein. Bis die ersten angehenden Therapeuten und Therapeutinnen ihr Studium abgeschlossen haben, dauert es noch Jahre. Dann kann es, mit Beginn der neuen Weiterbildung, tatsächlich ein leichtes Versorgungsplus geben – eben weil die neuen Anwärter früher psychotherapeutisch tätig werden können als ihre Vorgänger.

Zentraler Knackpunkt ist aber dies: Die Zahl der Kassensitze, also der Psychotherapeuten, die ihre Arbeit mit den Krankenkassen abrechnen können, ist nicht entsprechend dem Bedarf gestiegen.

Es kursieren verschiedene Zahlen bei den Experten – die Psychotherapeutenvereinigung geht davon aus, dass rund 2000 neue Kassensitze geschaffen werden müssen, um die Versorgungslage zu verbessern, die Bundespsychotherapeutenkammer spricht gar von 7000.

Was wurde bisher unternommen, um Wartezeiten zu verringern?

Seit 2017 sind Psychotherapeuten verpflichtet, eine Sprechstunde für schnelle Erstgespräche anzubieten. Die Wartezeit für einen ersten Termin hat sich seitdem deutlich verkürzt, rund 69 Prozent der Patienten warteten nach der Änderung weniger als vier Wochen auf eine Sprechstunde.

Der Bedarf an Psychotherapie ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen-
Der Bedarf an Psychotherapie ist in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen- © dpa | Jens Wolf

„Es gibt auch Menschen, denen dann mit ein paar Gesprächen erstmal geholfen ist, die dann keine weitere Therapie brauchen“, sagt Barbara Lubisch. Diese Menschen müssten nun weniger lange warten. Das grundsätzliche Problem, der Mangel an Behandlungsplätzen, bleibe aber bestehen.

Für Unruhe unter Therapeuten und Betroffenen hatte im Winter ein neuer Passus im „Gesetz für schnellere Termine und eine bessere Versorgung“ gesorgt. Damit wollte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) offiziell den Zugang zu Psychotherapie erleichtern.

Fachleute befürchteten jedoch höhere Hürden für Hilfesuchende: Es sollte zuerst ein Gutachter über die Behandlung eines Patienten entscheiden. Der Plan wurde nach heftigen Protesten gestrichen. Ein Auftrag, sich um die bessere Regelung der Versorgung zu kümmern, ist nun für den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgesehen. „

Über die Streichung sind wir erleichtert“, sagt Lubisch. „Die neue Formulierung ist offener, in dem Sinne, wie wir es vorgeschlagen hatten.“ Es könnten nun Vorgehensweisen für eine bessere, berufsgruppenübergreifende Versorgung entwickelt werden.

Was sagen Kritiker?

Die Opposition wertet das neue Gesetz als einen Schritt in die richtige Richtung, beklagt aber, dass die finanzielle Situation der Therapeuten in der Weiterbildung immer noch offen sei. Es fehle „jegliche Regelung, um die prekäre finanzielle Situation“ zu beenden, sagt Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen.

Außerdem würden noch zahlreiche Jahrgänge die alte Ausbildung absolvieren, „ohne geregelte sozialrechtliche Absicherung und Entgelt“. „Das muss noch im Gesetzgebungsverfahren mit einer Übergangsregelung gelöst werden“, erklärte Klein-Schmeink. Bis maximal 2032 können Therapeuten und Therapeutinnen die alte Ausbildung abschließen.

Auch die Linke sieht Bedarf für Nachbesserungen: Sylvia Gabelmann, Sprecherin der Fraktion für Patientenrechte, sieht „gravierende Mängel“. Der Gesundheitsminister „prescht mit diesem Gesetz vor, ohne einen Plan von dem zu haben, was künftige Studierende erwartet.“

„Weder liegt die Approbationsordnung vor, noch ist die Finanzierung der quasi-obligatorischen Weiterbildung geregelt.“ Zur Finanzierung der Weiterbildung fordert auch die Bundespsychotherapeutenkammer, die die Reform ansonsten begrüßt, finanzielle Förderung – die Psychotherapeutenvereinigung schließt sich an.

Von Länderseite wird die Reform grundsätzlich begrüßt. Den Ländern sei es aber wichtig, die Fragen der Kostentragung, der Akkreditierung und der Öffnung des Studienangebots über die Universitäten hinaus mit dem Bund zu klären, hieß es.