Berlin. Die Jobcenter kostet es offenbar 60 Millionen Euro, Geld von Hartz-IV-Beziehern zurückzufordern. Ihre Einnahmen dadurch: 18 Millionen.

Die Jobcenter geben einem Bericht zufolge hohe Summen dafür aus, kleine Beträge von Hartz-IV-Empfängern einzutreiben. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet, seien den Behörden dadurch im vergangenen Jahr etwa 60 Millionen Euro an Verwaltungskosten entstanden. Demgegenüber stünden Einnahmen von etwa 18 Millionen Euro.

Rückforderungen fallen an, wenn Jobcenter versehentlich zu viel Geld an Hartz-IV-Bezieher überwiesen haben. Je kleiner diese Beträge, desto größer ist das Missverhältnis zwischen Einnahmen und Verwaltungskosten.

Bundesagentur fordert Einführung von Bagatellgrenze

So verursachten Forderungen von bis zu 20 Euro im Jahr 2018 laut SZ einen fast neunmal so hohen Verwaltungsaufwand, während der Aufwand bei Beträgen bis 50 Euro dreimal so hoch gewesen sei.

„Wir wünschen uns seit Jahren die Einführung einer Bagatellgrenze“, sagte Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit der SZ. „Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag.“

SPD will Hartz IV möglichst schnell loswerden

Die generelle Zukunft von Hartz IV ist derweil ungewisser denn je: Die SPD will ihr einstiges unter Gerhard Schröder eingeführtes Projekt am liebsten sofort loswerden. Parteigrößen wie Andrea Nahles oder auch Arbeitsminister Hubertus Heil werden nicht müde, die Abschaffung zu fordern.

Der Hintergrund scheint klar: In der Partei sieht man die Agenda 2010 als einer der Gründe für den Absturz der SPD an.

Das Problem: Die Union stellt sich bislang gegen eine Reformierung oder Abschaffung, betont die Erfolge der von Gerhard Schröder eingeführten Arbeitsmarktreform. Kritiker wie etwa auch die Linken kritisieren dagegen, dass das System menschenunwürdig sei.

Hartz IV: Linke kritisieren unwürdiges System

Grund für diese Aussage sind unter anderem die Sanktionen, die vielen ein Dorn im Auge sind. Wie brutal Sanktionen Hartz-IV-Empfänger treffen können, hat ein Mann aus Erfurt am eigenen Leib erfahren.

Der Mann hatte klare Vorstellungen von seinem neuen Job: Er wollte im Verkauf tätig werden. Was das Jobcenter Erfurt dem Hartz-IV-Empfänger anbot, war aber eine Stelle im Lager eines großen Modeversandhandels.

Der Arbeitslose hatte eine Ausbildung im Lagerbereich. Der Job könnte deshalb passen und sei zumutbar – das dachte sich jedenfalls der Vermittler im Jobcenter.

Der Mann aber wollte in den Verkauf und lehnte das Angebot ab. Auch die Möglichkeit zu einem Praktikum als Verkäufer ließ er anschließend verfallen. Das Ergebnis: Das Jobcenter kürzte ihm das Arbeitslosengeld II zuerst für drei Monate um 30 Prozent und unmittelbar danach für weitere drei Monate um 60 Prozent.

Hartz IV - wie viel Kürzung ist legitim?

Ob solche

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– in diesem konkreten Fall aus Thüringen, aber auch ganz generell. Dabei geht es weniger um die Höhe, um die das Arbeitslosengeld II gekürzt wird.

Es geht um die ganz grundsätzliche Frage, ob Hartz IV überhaupt gekürzt werden darf.

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Festgeschrieben sind die Strafen im Sozialgesetzbuch II in Paragraf 31. Wenige Seiten vorher steht jedoch auch, dass die aus Steuermitteln finanzierte staatliche Leistung den Lebensunterhalt sichern soll. Darf der Staat also, wenn auch nur für kurze Zeit, bedürftigen Menschen weniger als das Existenzminimum zahlen?

Schwerer Vorwurf der Linken

Darüber wird nicht erst gestritten, seit sich das oberste deutsche Gericht damit befasst. Die Diskussion begleitet die Hartz-Gesetze seit ihrer Einführung vor 14 Jahren. Die SPD schlägt deshalb Änderungen vor. In ihrem neuen Sozialstaatsprogramm will sie „sinnwidrige und unwürdige Sanktionen abschaffen“.

Die Linke geht noch weiter und will die Strafen ganz beseitigen. Sie seien „ein Angriff auf die Menschenwürde“, wie Parteichefin Katja Kipping sagt. Mehr noch: Kipping wirft der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit vor, die Zahl der bestraften Hartz-IV-Empfänger nicht korrekt darzustellen.

„Die Sanktionspraxis wird noch immer kleingeredet“, sagte sie unserer Redaktion. Die menschliche Not und das Unrecht, das Menschen damit angetan werde, sei lange bekannt. „Aber jetzt sehen wir, dass offenbar auch die Zahl der Betroffenen untertrieben wurde.“

Generell scheint es bei der Sozialpolitik jedoch eine Annäherung zwischen SPD und Linken zu geben. SPD-Vize

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Hartz-IV-Sanktionen gelten als Ausnahme

Das ist ein schwerer Vorwurf. Er wiegt umso schwerer, weil die Hartz-Reformen und die bestehende Struktur der Bundesagentur für Arbeit unter anderem eine Folge von gefälschten Vermittlungszahlen waren. Droht jetzt ein neuer Skandal um zu niedrig angegebene Sanktionszahlen?

Sowohl der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, als auch der zuständige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) stellen die Strafen für Hartz -IV-Empfänger stets als Ausnahme dar.

Offizielle Zahl der betroffenen Hartz-IV-Empfänger: drei Prozent

Gemessen an rund vier Millionen arbeitsfähigen Leistungsbeziehern würden nur „verschwindend wenig“ von ihnen mit Sanktionen belegt, also mit einer Kürzung ihrer Leistungen, sagt Scheele.

Von Hartz IV bis Umfragetief – Andrea Nahles in 60 Sekunden zur SPD

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    Jeden Monat treffe es nur rund drei Prozent der Empfänger des Arbeitslosengelds II. Auch Minister Heil argumentiert stets mit der Zahl von nur drei Prozent Hartz-IV-Empfängern, denen die Leistungen gekürzt werden.

    Linke: Hartz-IV-Sanktionen sind mehr als doppelt so hoch

    Linke-Chefin Katja Kipping dagegen kommt auf eine viel höhere Zahl. Nach ihrer Rechnung, die auf Daten der Bundesagentur für das Jahr 2017 basiert, die die Parteichefin erfragt hat, wurden mehr als doppelt so viele Empfänger bestraft wie die Behörde und die Bundesregierung stets angeben.

    Linken-Politikerin Katja Kipping.
    Linken-Politikerin Katja Kipping. © dpa | Kay Nietfeld

    Ganz genau seien es 8,3 Prozent, sagte Kipping unserer Redaktion. „Im Jahr 2017 war fast jeder zwölfte erwerbsfähige Hartz-IV-Leistungsbeziehende von mindestens einer Sanktion betroffen“, so Kipping. Betrachte man nur die Empfänger unter 25 Jahren, liege die Quote sogar bei neun Prozent. Das sei fast jeder Elfte, dem die Leistungen gekürzt würden.

    Hartz-IV-Sanktionen: Auf diese Zahlen beruft sich die Linke

    Wie aber kommt die Linke auf drei Mal so hohe Werte wie die Bundesagentur und der Arbeitsminister? Der Grund liegt in der Statistik. Die Linke-Chefin hat bei der Bundesagentur zwei Zahlen erfragt: zum einen die Zahl aller Menschen, die im Jahr 2017 Hartz-IV-Leistungen bekommen haben. Das waren 5,52 Millionen.

    Zum anderen wollte sie wissen, wie viele dieser Leistungsbezieher mit mindestens einer Sanktion belegt wurden. Das waren 456.822 Personen. Daraus ergibt sich die Quote von 8,3 Prozent.

    Hartz-IV-Sanktionen: So rechnet die Bundesagentur

    Die Bundesagentur geht bei der Ermittlung ihrer – niedrigeren – Sanktionsquote anders vor: Sie zählt jeden Monat, wie viele erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger an einem bestimmten Tag von einer Sanktion betroffen waren.

    Andrea Nahles will Hartz IV abschaffen.
    Andrea Nahles will Hartz IV abschaffen. © dpa | Wolfgang Kumm

    „Diese stichtagsbezogene Monatsquote hat den Vorteil, dass diese differenziert und lokal für jedes Jobcenter ausgewiesen werden kann“, erklärt eine Sprecherin der Behörde. Die Zahlen seien gut vergleichbar.

    Die Daten, nach denen die Linke-Chefin gefragt habe, „beantwortet dagegen die Frage, wie viele Menschen in einem bestimmten Zeitverlauf mindestens einmal von einer Sanktion betroffen waren“.

    Die Antwort könne nur für ganz Deutschland ermittelt werden, erklärt die Sprecherin und räumt ein: „Für die Hochrechnung der Anwesenheitsgesamtheit für Jobcenter gibt es noch kein einheitliches Konzept.“

    Beide Quoten haben ihre Berechtigung

    Mit anderen Worten: Beide Quoten sind richtig. Sie beantworten aber zwei unterschiedliche Fragen. Das räumt auch Parteichefin Kipping ein und bemüht zur Erklärung ein lebensnahes Beispiel: Wer danach frage, wie viele Menschen in einem Jahr an Grippe erkrankt seien, erhalte eine andere Antwort als jemand, der frage, wie viele Menschen am 15. Dezember an Grippe erkrankt seien. Kipping bleibt trotzdem dabei: „Die Bundesregierung macht sich die Welt, wie sie ihr gefällt.“

    Auch am Kampf gegen die Sanktionen will die Linke festhalten – genauso, wie die Bundesagentur und der Arbeitsminister nach wie vor davon überzeugt sind, dass man die Sanktionen nicht völlig abschaffen kann.

    Zehn Prozent Leistungskürzung bei „Meldeversäumnissen“

    Agentur-Chef Scheele verweist stets darauf, dass sich der Großteil der Sanktionen auf „Meldeversäumnisse“ beziehe. Damit ist gemeint, dass ein Hartz-IV-Empfänger nicht zu einem vereinbarten Termin erschienen ist. Zehn Prozent der Leistungen werden dafür zur Strafe gekürzt.

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  • „Es braucht für eine sehr geringe Zahl von Menschen ein Instrumentarium, damit sich ein Vermittler durchsetzen kann und nicht zum Bittsteller gegenüber demjenigen wird, der eine staatliche Leistung bezieht“, sagt Scheele. Die Frage um Strafen für nicht wahrgenommene Termine sei „absurd“.

    Verfassungsgericht entscheidet über Rechtmäßigkeit

    Kontroverser werden die Sanktionen diskutiert, die Jobcenter verhängen, wenn vereinbarte Weiterbildungen oder Jobangebote nicht angenommen werden.

    • Geschieht das mehr als einmal in einem Jahr, kann das Arbeitslosengeld II für drei Monate sogar komplett gestrichen werden.
    • Übrig bleibt dann nur die Miete für die Wohnung.
    • Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, werden die Richter in Karlsruhe entscheiden.

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