Berlin. Der Bundestag hat dafür gestimmt, die Liste sicherer Herkunftsstaaten auszuweiten. Ob der Bundesrat zustimmt, ist allerdings fraglich.

Die Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien sowie Georgien stehen kurz davor, als sichere Herkunftsstaaten eingestuft zu werden. Der Bundestag brachte die Einstufung am Freitag mit einer Mehrheit von 509 Stimmen auf den Weg.

Asylbewerbern aus Herkunftsstaaten, die als sicher eingestuft sind, wird in der Regel kein Schutzstatus zugesprochen.

Grüne und Linke hatten angekündigt, dagegen zu stimmen. Die Fraktionen von FDP und AfD wollten mit der Koalition für das Vorhaben stimmen. Ob der Bundesrat allerdings ebenfalls dafür stimmt, ist wegen des Anteils der von Grünen mitregierten Länder noch fraglich.

Regierung erhofft sich Beschleunigung von Asylverfahren

Bundesinnenminister Horst Seehofer.
Bundesinnenminister Horst Seehofer. © REUTERS | Fabrizio Bensch

Die Regierung ist der Ansicht, dass Asylverfahren durch die neue Einstufung beschleunigt werden können. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte im Bundestag, mehr als 97 Prozent der Anträge von Asylbewerbern aus den betroffenen vier Ländern hätten derzeit eine geringe Erfolgsaussicht. Die Einstufung der Staaten als sicher sei daher notwendig und ermögliche die Konzentration auf die wirklich Schutzberechtigten, argumentierte er.

Im Bundesrat war das Thema zuletzt heftig umstritten. Die Erweiterung der Liste um die Maghreb-Staaten ist dort bereits einmal gescheitert.

Gegner der Einstufung im Bundesrat in der Mehrheit

Derzeit haben die von Grünen mitregierten Länder gemeinsam mit dem von SPD und Linken regierten Brandenburg eine Mehrheit von 41 der 69 Stimmen. Selbst bei einer Zustimmung von Baden-Württemberg, wo die sicheren Herkunftsstaaten im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart wurden, bleibt es bei einer knappen Mehrheit für die potenziellen Gegner der Einstufung.

Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten und Georgien sind in der deutschen Gesamtstatistik eine Minderheit. Von rund 174.000 Asylanträgen von Januar bis Ende November 2018 wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 3.400 von Menschen aus Tunesien, Algerien und Marokko sowie knapp 4.000 von Georgiern gestellt.

Der CDU-Abgeordnete Thorsten Frei sagte, bis Jahresende 2018 seien es aus allen vier Länder 9.355 Anträge gewesen. (epd/ba)