Brüssel. Europäische Airlines klagen über Wettbewerbsnachteile gegenüber Konkurrenz aus den Golfstaaten oder der Türkei. Nun will die EU helfen.

Christian Kerl

Europäische Fluggesellschaften klagen seit langem über unfaire Konkurrenz aus Drittstaaten. „Wüsten-Airlines“ aus den Golfstaaten, aber auch Unternehmen aus der Türkei oder China würden mit üppigen Subventionen und unlauteren Praktiken enorme Wettbewerbsvorteile im Kampf um Passagiere und Fracht genießen, monieren Lufthansa, Air France & Co. Jetzt schlägt die Europäische Union zurück.

Die EU-Kommission will die heimischen Airlines nach Informationen unserer Redaktion künftig mit harten Bandagen gegen unlautere Wettbewerber verteidigen – die müssen in schweren Fällen mit Geldbußen, dem Entzug von Landerechten oder Einschränkungen bei der Bodenabfertigung rechnen.

Europas Airlines klagen seit vielen Jahren über Wettbewerbsnachteile

Auf die neuen Vorschriften haben sich in der Nacht zu Mittwoch in Brüssel EU-Unterhändler von Parlament, Rat und Kommission geeinigt. Mit der Verordnung will sich die EU unter anderem gegen die bisherige Subventionspraxis außereuropäischer Airlines wehren, wie der Berichterstatter des EU-Parlaments, Markus Pieper (CDU), unserer Redaktion sagte.

Es gehe aber auch darum, sich für mögliche Handelsstreitigkeiten im Flugverkehr zu wappnen: „Die USA und die Chinesen sollen wissen, dass auch europäische Airlines nicht mehr Spielball für Handelsstreitigkeiten sind“, erklärte der Europaabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen.

Mit dem neuen Schutzinstrument reagiert die EU auf jahrelange Klagen der heimischen Luftverkehrsbranche, dass enorme Nachteile gegenüber der außereuropäischen Konkurrenz zum Verlust von Marktanteilen innerhalb Europas und im interkontinentalen Flugverkehr geführt hätten.

EU-Kommission soll schon bei drohenden Schäden eingreifen

Doch fehlen in der Luftfahrt Regeln zum Wettbewerbsschutz, die international akzeptiert wären. Deshalb setzt die EU nun – nach dem Vorbild der USA – verstärkt auf eigene Sanktionsmechanismen: Die Schutzinstrumente sollen künftig schon greifen, wenn Schaden durch unfaire Konkurrenz für eine europäischen Airline noch gar nicht eingetreten ist, sondern nur droht oder absehbar ist.

Bereits dann soll die EU-Kommission einerseits Untersuchungen einleiten, andererseits aber auch sofortige Abwehrmaßnahmen ergreifen können – zum Beispiel Geldstrafen oder Einschränkungen bei Slots und Bodenabfertigung. Es geht um Fälle von Diskriminierung auf Märkten außerhalb der EU durch hohe Flughafengebühren oder unattraktive nächtliche Start- und Landezeiten, wie sie europäische Airlines zum Beispiel in Asien beklagen.

Qatar Airways, Etihad oder Emirates profitieren von staatlichen Zuschüssen

Im Blick haben die Wettbewerbshüter aber auch die hohen staatlichen Zuschüsse für Fluggesellschaften der Golfstaaten wie Qatar Airways, Etihad oder Emirates, die Pieper „besonders aggressiv“ nennt. Die Kritik zielt ebenso auf die halbstaatliche Turkish Airlines, die stark in den europäischen Markt drängt und ihre Kapazitäten etwa in Deutschland innerhalb eines Jahrzehnts verdoppelt, oder auf „staatswirtschaftlich bestimmte“ chinesische oder russische Airlines.

Für Fluggäste hat deren Praxis durchaus Vorteile: Die subventionierten Airlines können vergleichsweise günstige Ticketpreise für Flüge in und aus der EU anbieten. Die europäischen Fluggesellschaften aber könnten trotz Effizienzsteigerungen mit diesen „hochsubventionierten Fliegern“ oft nicht mithalten und würden sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas verdrängt, warnte Pieper.

Doch wären die Sanktionen an strenge Bedingungen geknüpft. Und ob sie zügig greifen, ist ohnehin noch unklar: Kleinere Mitgliedstaaten haben Bedenken, dass die so bestraften Airlines als Gegenmaßnahmen wichtige Flugverbindungen streichen könnten. Dieser Sorge wird nun in bestimmten Fällen mit einem eigenen Vetorecht des EU-Rats gegen geplante Sanktionen Rechnung getragen.