Berlin/Baraboo. Auf den ersten Blick ist es ein normales Klassenfoto. Dann aber erkennt man: Die Schüler zeigen den Hitlergruß. Die Empörung ist groß.

Sie sind offenbar bester Laune, lachen übers ganze Gesicht – und strecken den Arm zum Hitlergruß. Das Foto anlässlich eines Schulballs der Baraboo High School im US-Bundesstaat Wisconsin sorgt für Kopfschütteln und Empörung – nicht nur in Amerika.

Die amerikanische Schauspielerin Mia Farrow postete auf Twitter das Foto, das bereits im Frühjahr 2018 entstanden ist – und versah es mit dem Hashtag #Nazis. Auch andere Twitter-Nutzer empörten sich über das Foto, das jetzt in den sozialen Netzwerken die Runde macht.

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Die zuständige Schulbehörde in Wisconsin verurteilte inzwischen das Skandal-Foto und leitete Ermittlungen ein. Die Schüler würden anscheinend „äußerst unangebrachte Gesten“ machen, sagte die Leiterin der Schulbehörde, Lori Mueller, am Montag der Nachrichtenagentur AFP.

Empörung über Hitlergruß auch in Gedenkstätte Auschwitz

Die scharfe Kritik an dem Verhalten der Schüler reicht inzwischen über die USA hinaus. Die Leitung der Gedenkstätte des ehemaligen Nazi-Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau zeigte sich auf Twitter fassungslos: „Wir müssen erklären, was die Gefahr des Aufstiegs einer Ideologie des Hasses ist.“

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Wer auf dem Foto genauer hinschaut, sieht in der oberen Reihe rechts einen Schüler, der seine Arme unten hat und gewissermaßen den Gruß verweigert. Ein Twitter-Nutzer verbreitete entsprechend seine Version des Fotos, mit einem grünen Kreis um den jungen Mann: „Seid wie er, nicht wie sie.“

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In den USA sind Nazi-Symbole von der in der Verfassung festgeschriebenen Rede- und Meinungsfreiheit gedeckt. Laut dem ersten Verfassungszusatz darf die sogenannte „Freedom of Speech“, also die Redefreiheit, nicht eingeschränkt werden. Die Freiheit des gesprochenen und geschriebenen Wortes gilt in der US-Verfassung als hohes Gut.

In Deutschland dagegen gilt der Hitlergruß als Straftat. Laut Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs ist die Verbreitung von „Propagandamitteln“ verfassungswidriger Parteien oder Gruppierungen verboten.

Zu diesen Mitteln gehören laut Paragraf 86a „Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen“. Wer den Hitlergruß zeigt, riskiert eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft. (W.B.)