Berlin. AfD-Frau Beatrix von Storch hatte Ärger mit der Justiz. Laut einem Medienbericht zahlte sie 5000 Euro, um das Verfahren zu beenden.

Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch hat laut einem Medienbericht 5000 Euro an die Berliner Justizkasse gezahlt, um einer Anklage zu entgehen.

Wie der „Spiegel“ berichtet, war der Zahlung ein Verfahren der Berliner Staatsanwaltschaft vorausgegangen, die gegen Storch wegen des Verdachts auf „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt“ ermittelt hatte.

Storch weist die Vorwürfe zurück

Hintergrund seien „fragwürdige Arbeitsbedingungen“ in dem von der AfD-Politikerin geleiteten Lobbyverein „Zivile Koalition“ gewesen. Er treibt laut dem Bericht unter anderem Spenden für Storchs politische Kampagnen ein. So soll sie mehrere Vereinsmitarbeiter – darunter einen Kampagnenleiter – zur Scheinselbstständigkeit animiert und auf die Weise Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen haben. Storch erklärte dem Magazin zufolge, sie habe den Vorwürfen widersprochen.

Nachdem sie an die Justizkasse gezahlt hatte, habe die Staatsanwaltschaft am 26. Oktober das Strafverfahren eingestellt. Die Strafprozessordnung sieht vor, dass unter Umständen von einer Anklage abgesehen werden kann – etwa wenn ein Beschuldigter einen Geldbetrag an die Staatskasse zahlt.

Es war laut „Spiegel“ nicht das erste Mal, dass der Verein, den die Politikerin zusammen mit ihrem Ehemann betreibe, die Justiz beschäftigte. So habe Storchs Ehemann im Jahr 2012 mehr als 80.000 Euro vom Vereinskonto abgehoben – und damit Goldbarren gekauft.

Eine von einer früheren Vereinsmitarbeiterin erstattete Untreue-Anzeige gegen Beatrix von Storch sei im Sande verlaufen – die Staatsanwaltschaft prüfte demnach den Golddeal, fand aber keine Anhaltspunkte für eine Straftat. (W.B.)