Berlin. Überschreitet Jens Spahn mit seinen Netz-Aktivitäten die Grenze zur Öffentlichkeitsarbeit? Medienwächter haben einen Anfangsverdacht.

Vor knapp drei Monaten hatten wir an dieser Stelle berichtet, dass die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) prüft, ob es sich bei dem Podcast-Angebot der Bundeskanzlerin um einen Piratensender handelt. Den Medienkontrolleuren war vor allem ihre Sendung „Live aus dem Kanzleramt“ aufgefallen. Redaktionell aufbereitete Live-Sendungen, die regelmäßig ausgestrahlt werden, sind rechtlich gesehen Rundfunk und benötigen eine Lizenz. Eine solche kann staatlichen Stellen wie dem Bundeskanzleramt aber nicht erteilt werden, da der Rundfunk staatsfern zu sein hat.

Nun gibt es Entwarnung für Angela Merkel: Die ZAK geht nicht gegen ihren Podcast vor. „Live aus dem Kanzleramt“ ist, trotz des irritierenden Namens, keine Live-Sendung. Zwar gibt es auf ihrem Podcast auch Live-Elemente, wie etwa Übertragungen von Reden bei Staatsbesuchen. Aber diese Live-Elemente werden nicht redaktionell bearbeitet.

Betreiben andere Politiker Rundfunk?

Die Prüfung- des Kanzlerinnen-Podcasts hat die ZAK nun aber zum Anlass genommen, auch die Angebote anderer Politiker und staatlicher Stellen genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn nicht nur Merkel hat im Internet ein gewisses Sendungsbewusstsein entwickelt.

Dabei geht es nicht allein darum, herauszufinden, ob es sich bei den jeweiligen Angeboten um Rundfunk handelt. Mindestens ebenso interessant ist die Frage, ob das Angebot einer staatlichen Stelle oder eines Politikers die Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit überschreitet.

Jens Spahns digitale Angebote werden beobachtet

Dies wäre dann der Fall, wenn ein Politiker sich auf dem Portal einer Behörde oder eines Ministeriums in einer Art und Weise in Szene setzt, die mit seinem Amt nichts zu tun hat. Auch die Nutzung von Materialien, die im Auftrag einer staatlichen Institution mit Geld des Steuerzahlers produziert wurden, dürfen Politiker auf ihren privaten Digital-Angeboten nicht ohne Weiteres nutzen.

In diesem Zusammenhang ist den Medienwächtern Bundesgesundheitsminister Jens Spahn aufgefallen. Es besteht der – noch sehr leise – Anfangsverdacht, der Minister könnte auf seiner Website und auf seinem Facebook-Account sowohl Rundfunk betreiben als auch die Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit überschreiten. Eine Sprecherin der Medienanstalt Berlin Brandenburg sagt, ihre Behörde beobachte vor diesem Hintergrund Spahns digitale Angebote.

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Für Gruner + Jahr geht es „Elbaufwärts“

Nun hat das Kind einen Namen: Mit dem Projekt „Elbaufwärts“ verbinden sie bei Gruner + Jahr („Stern“, „Geo“) das größte Vorhaben des Zeitschriftenhauses seit Jahrzehnten. 2021 will der Verlag vom Hamburger Baumwall in die Hafencity, konkret in die unmittelbare Nachbarschaft des Lohseparks. Die Anschrift des neuen Verlagshauses wird Am Hannoverschen Bahnhof lauten.

Der städtebauliche Wettbewerb für das Projekt – in dem Gebäudekomplex wird es auch Wohnungen geben – wurde Ende 2017 abgeschlossen. Seither läuft der Architekturwettbewerb. Er könnte etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, als ursprünglich vorgesehen. Mit einer Verzögerung des für 2021 geplanten Umzugs ist deshalb aber nicht zu rechnen, zumal der Wettbewerb auf jeden Fall noch dieses Jahr beendet werden soll.

Künftig 48.000 Quadratmeter weniger

Im Vorfeld des Umzugs macht man sich bei Gruner + Jahr Gedanken darüber, wie die Arbeitsabläufe sich im neuen Gebäude verändern werden, welche technologischen Voraussetzungen das künftige Verlagshaus benötigt und wie es in seinem Inneren gestaltet sein soll.

Dem Zeitschriftenhaus werden künftig übrigens nur noch 40.000 Quadratmeter zur Verfügung stehen. Im alten Gebäude verfügt G+J über 88.000 Quadratmeter. Trotzdem sollen auch in dem neuen Haus etwa 2000 Beschäftigte arbeiten. Ein Sprecher verweist darauf, dass es im neuen Gebäude, im Gegensatz zum Verlagshaus am Baumwall, kaum tote, praktisch unbespielbare Flächen gebe.

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