Bremen. Das Innenministerium darf nicht mehr behaupten, dass das Bamf bewusst Regeln missachtet habe. Das hat ein Bremer Gericht entschieden.

Bis die Untersuchungen zum vermeintlichen Skandal in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgeschlossen sind, ist es Innenminister Horst Seehofer (CSU) untersagt, von einem vorsätzlichen Regelbruch zu sprechen.

Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat Seehofer im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt, die ehemalige Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle, Ulrike B., vorzuverurteilen. Dem Bundesinnenministerium werde es künftig untersagt, zu behaupten, ein Bericht der internen Revision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe im Mai ergeben, „dass im Ankunftszentrum Bremen bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet werden“, teilte das Gericht mit.

Gericht: Regelverletzung ist Gegenstand laufender Ermittlungen

Das Innenministerium hatte im Mai eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der es heißt, das Bremer Ankunftszentrum habe „bewusst gesetzliche Regelungen und interne Dienstvorschriften missachtet“. Ob die Außenstellenleiterin vorsätzlich gegen Gesetze verstoßen habe, sei jedoch noch Gegenstand laufender Ermittlungen, so das Gericht.

Darum geht es beim Verdacht auf Korruption im Bundesamt für Migration

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    Seit Jahresbeginn ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft gegen Ulrike B. und mehrere Anwälte wegen Verstößen gegen das Asylgesetz und Korruption. Die Behörde war im Frühjahr in den Verdacht geraten, zwischen 2013 und 2016 bis zu 1200 Asylanträge bewusst zugunsten der Antragsteller entschieden zu haben.

    Bamf-Prüfbericht: In 145 Fällen liegen Verstöße vor

    Eine behördeninterne Prüfung aller 18315 Anerkennungsbescheide der Bremer Außenstelle seit dem Jahr 2000 ergab nach einem abschließenden Prüfbericht lediglich 145 Verstöße. In Folge der Affäre hatte das Bamf seine Qualitätssicherung verschärft.

    Trotz der nicht abgeschlossenen Ermittlungen hatte Horst Seehofer die seiner Behörde untergebenen Mitarbeiter vorverurteilt. Die ehemalige Präsidentin des Bamf, Jutta Cordt, wurde ihres Amtes enthoben. Staatssekretär Stephan Meyer sprach von einem „hochkriminellen und bandenmäßigen“ Vorgehen. (nqq/dpa)