Berlin. Die Neuregelung für subsidär Geschützte läuft schleppend an. Bisweilen wurden erst 65 Anträge auf Familiennachzug bewilligt.

Von der Neuregelung des Familiennachzugs zu Flüchtlingen mit untergeordnetem Schutz haben bislang viel weniger Menschen profitiert als im Gesetz vorgesehen. Wie der Evangelische Pressedienst aus dem Auswärtigen Amt erfuhr, wurden im ersten Monat nach Inkrafttreten der Neuregelung nur 65 positive Entscheidungen getroffen und 42 Visa ausgegeben.

Die seit 1. August geltende Kontingentregelung erlaubt pro Monat den Nachzug von 1000 Angehörigen zu Flüchtlingen in Deutschland, die nur den subsidiären Schutzstatus zugesprochen bekommen haben.

Nachzugsberechtigte werden vom Bundesverwaltungsamt ausgewählt

Den Angaben zufolge hat das Bundesverwaltungsamt 853 Anträge bearbeitet. Die Behörde ist dafür zuständig, die 1000 Nachzugsberechtigten pro Monat anhand verschiedener Kriterien auszuwählen.

In den komplizierten Prozess des Familiennachzugs eingebunden sind auch die Auslandsvertretungen, die Anträge entgegennehmen, und die deutschen Ausländerbehörden, die die Anträge prüfen. Kritiker der Regelung hatten befürchtet, dass der umfangreiche Prozess dazu führen wird, dass das Kontingent in den ersten Monaten nicht ausgeschöpft wird.

Nachzug bis Ende des Jahres auf Folgemonat übertragbar

Aus dem Auswärtigen Amt hieß es dazu, dass die geringe Zahl im ersten Monat „unschädlich“ sei, da bis Jahresende insgesamt 5000 Visa erteilt, frei gebliebene Plätze also auf den folgenden Monat übertragen werden könnten.

Ab Januar soll die Zahl von 1000 Plätzen pro Monat dann nicht mehr überschritten werden, selbst wenn das Kontingent in einem Monat nicht ausgeschöpft wird. Darauf hatten sich das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt als verantwortliche Ressorts geeinigt.

Syrer besonders von der Neuregelung betroffen

Ende Juli lagen den Auslandsvertretungen 34.000 Terminwünsche von Menschen vor, die zu ihren Angehörigen nach Deutschland ziehen wollen. Die ganz überwiegende Mehrheit davon sind Syrer. Sie sind von der Neuregelung besonders betroffen.

Die Bürgerkriegsflüchtlinge werden in Deutschland oftmals nicht als politisch Verfolgte anerkannt, sondern erhalten den untergeordneten subsidiären Schutz. Für diese Gruppe wurde im Frühjahr 2016 das Recht auf Familienzusammenführungen ausgesetzt. Seit 1. August gilt für sie die Kontingentregelung, nach der sie auf ein Visum hoffen können.

Bislang sind weniger als zehn Prozent der Anfragen bearbeitet

Nachziehen dürfen grundsätzlich nur Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern zu ihren minderjährigen Kindern. Die geringe Zahl bewilligter Anträge sei auf verschiedene Gründe zurückzuführen, hieß es aus dem Auswärtigen Amt.

Unter anderem sei die Kontaktaufnahme mit den Antragstellern schwierig, da sich seit der Terminanfrage Kontaktdaten geändert hätten. Zudem benötige die Bearbeitung der Anfragen in den Ausländerbehörden offensichtlich viel Zeit. Bislang seien weniger als zehn Prozent der Anfragen beantwortet worden, die von den Auslandsvertretungen an die Ausländerbehörden versandt worden sind, hieß es.

Verfahren sollen „mit der Zeit flüssiger ablaufen“

Auch sei die Auswertung der Anhörungen Angehöriger neu für Visa-Entscheider und die Bearbeitung von im Zusammenhang behandelten Anträgen von Geschwisterkindern oder anderen Verwandten sehr arbeitsaufwendig, hieß es weiter. Man gehe davon aus, dass das Verfahren „mit der Zeit flüssiger ablaufen wird“, hieß es. (epd)