Berlin. Ein Afghane will in Österreich Asyl, weil er als Homosexueller verfolgt wird. Die Behörde lehnt dies ab – mit bizarren Erklärungen.

In Österreich ist der Asylantrag eines 18-jährigen Afghanen abgelehnt worden, weil der zuständige Beamte die Homosexualität des Mannes bezweifelte. Die Ablehnung begründete der Beamte des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl in der Regionalstelle Wiener Neustadt mit bizarren Erklärungen, wie das Wiener Wochenmagazin „Falter“ (Bezahlinhalt) berichtet.

Nach eigenen Angaben ist der Flüchtling in Afghanistan aufgrund seiner Homosexualität verfolgt und diskriminiert worden. Deshalb sei der 18-Jährige aus seiner Heimat geflohen, um Asyl in Österreich zu beantragen. Doch der Asylbeamte wertete seine Angaben offenbar als Versuch, die Behörden zu täuschen.

„Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten“, heißt es demnach in dem Ablehnungsbescheid.

Dem Amt sei weiterhin berichtet worden, dass der Antragsteller öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen habe. „Ein Aggressionspotenzial ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre“, begründet der Beamte seine Entscheidung.

Begründungen voller Vorurteile

Nach Ansicht des Asylbeamten könne der Flüchtling zudem nicht homosexuell sein, weil dieser es vorziehe, allein oder mit wenigen Menschen zusammen zu sein. „Freunde hätten Sie nicht sehr viele, steht in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?“, fragt der Beamte. Auch das passe nicht zu einem Homosexuellen.

Weiter zieht der Beamte die Aussage des Afghanen in Zweifel, er habe sich schon früh für das gleiche Geschlecht interessiert. „Ihre behaupteten homosexuellen Gefühle im Alter von bereits zwölf Jahren können nicht nachvollzogen werden, da das der Behörde recht früh erscheint. In einer wenig sexuellen Gesellschaft wie der afghanischen, in der es in der Öffentlichkeit keine sexuellen Reize durch Mode und Werbung gibt, ist es nicht sehr wahrscheinlich, bereits so früh ,sexualisiert’ zu werden.“

Der Beamte zieht laut Bericht den Schluss, dass keine Gründe für eine Bewilligung des Asylantrags vorliegen: „Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten.“

Der 18-Jährige hat nun offenbar Einspruch gegen den Asylbescheid eingelegt. Ob der Einspruch Erfolg hat, ist fraglich. Nach österreichischem Asylrecht liegt die finale Entscheidung über einen Antrag beim zuständigen Beamten. (br)