Dublin. Bei dem Referendum über ein Ende des strengen Abtreibungsverbots stimmt eine breite Mehrheit für die Liberalisierung. Was folgt daraus?

Aisha Chithira lebt mit ihrer Tochter und ihrem Mann in Irland. Die aus Afrika stammende Frau ist schwanger. Aber weil sie unter einer Erkrankung leidet und bereits Zwillinge tot gebar, entscheidet sie sich für eine Abtreibung. Noch ist das in Irland verboten. Aisha reist in der 22. Schwangerschaftswoche nach London – vier Wochen musste sie auf ein Visum für die Ausreise warten. Sie kehrt nie zurück: Chithira kollabiert kurz nach dem Eingriff im Taxi und stirbt.

Gaye Edwards bekommt in der 20. Schwangerschaftswoche die Diagnose, dass ihr heiß ersehntes Baby niemals leben würde. Der Fötus sei missgebildet, ohne Hirn, heißt es. Trotzdem soll sie das Kind bis zum bitteren Ende austragen – so verlangt es das strenge Gesetz in Irland. Gaye reist schließlich mit ihrem Mann heimlich nach Belfast, Nordirland, wo die Schwangerschaft beendet wird.

Ende des strengsten Abtreibungsverbots der EU

Fälle wie diese zeigen: Bislang haben Frauen, die durch eine Schwangerschaft in eine verzweifelte Lage geraten, in Irland kaum eine Chance auf Hilfe. Schuld daran ist der achte Verfassungszusatz, der Abtreibung selbst nach einer Vergewaltigung und schweren Missbildungen des Fötus unter Strafe stellt.

Nach einem Bericht des „Guardian“ lassen daher jährlich rund 3500 Frauen einen Schwangerschaftsabbruch außer Landes vornehmen, weitere geschätzte 2000 Frauen greifen illegal auf Abtreibungspillen zurück, obwohl ihnen in diesem Fall bis zu 14 Jahre Haft drohen. Der achte Verfassungszusatz war 1983 per Referendum in dem erzkatholischen Land eingeführt worden.

Heute stehen Gaye Edwards und ihr Mann Garry an der Spitze der Bewegung, die am vergangenen Freitag in ein Referendum über das Ende des strengsten Abtreibungsverbots der Europäischen Union mündete. Das Ergebnis wird Geschichte schreiben: Nach Auszählung aller 40 Wahlkreise votierten 66,4 Prozent für die notwendige Verfassungsänderung. Nur 33,6 Prozent wollten das strenge Abtreibungsverbot wie bisher beibehalten.

Geplant ist Legalisierung von Abtreibungen

Vor allem junge Wähler und Frauen stimmten mit überwältigender Mehrheit für die Lockerung des Abtreibungsverbots. Bei den 18- bis 24-Jährigen lag die Zustimmung zu der Verfassungsänderung sogar bei rund 87 Prozent. Zudem war die Wahlbeteiligung außergewöhnlich hoch. Rund 3,2 Millionen Iren waren aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Ministerpräsident Leo Varadkar, der für eine Zustimmung der Wähler zu der Verfassungsänderung geworben hatte, schrieb nach Bekanntwerden der Prognosen auf Twitter: „Es sieht so aus, als würden wir morgen Geschichte schreiben.“ Gesundheitsminister Simon Harris twitterte in Anspielung auf den Abtreibungstourismus, bisher sei den Frauen mit der Verfassung erklärt worden: „‚Nehmt das Flugzeug oder das Boot.‘ Heute sagen wir ihnen: ‚Nehmt unsere Hand.‘“

In Niederlanden reicht ein Gespräch beim Arzt

Sollte das Ergebnis der Prognosen bestätigt werden, kann das Parlament neue Regeln für Schwangerschaftsabbrüche festlegen. Geplant ist eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche. Wenn die Gesundheit der Mutter in Gefahr ist oder das ungeborene Kind eine tödliche Anomalie hat, soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 23. Woche möglich sein.

In Europa gibt es von Land zu Land unterschiedliche Regelungen. In Deutschland kann eine Frau innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen – in Ausnahmefällen auch bis zur 22. Woche – abtreiben lassen, wenn sie sich beraten lassen hat und dem Arzt einen Beratungsschein vorlegt. Die Abtreibung bleibt in dieser Zeit auch straflos, wenn die Schwangerschaft auf einem Sexualdelikt beruht. Nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung während der gesamten Schwangerschaft, wenn der Frau eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht.

Die Niederlande zählen zu den liberalsten westeuropäischen Ländern mit einer Fristenregelung von 24 Wochen. Nach einem Gespräch mit einem Arzt muss die Frau lediglich noch eine fünftägige Bedenkzeit abwarten, ehe sie in einer Klinik behandelt wird.

Auch in Polen sind die Abtreibungsgesetze streng

Polen hat dagegen eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. In dem katholisch geprägten Land sind Abbrüche nur in drei Ausnahmefällen erlaubt: wenn die Frau vergewaltigt wurde, wenn ihr Leben in Gefahr ist – und bislang auch, wenn das Kind eine schwere Behinderung haben wird. Konservative Pro-Life-Aktivisten setzen sich dafür ein, den letzten Punkt zu verbieten. Nach Angaben von Frauenrechtlerinnen verweigern allerdings viele Ärzte den Eingriff, weil sie Angst vor Ermittlungen oder Abtreibungsgegnern haben. Deshalb reisten viele Frauen zum Abtreiben nach Deutschland und Tschechien.

Für Großbritannien gilt eine Frist von 24 Wochen. In Nordirland darf nur bei Lebensgefahr für die Mutter abgetrieben werden.

Frankreich räumt Frauen eine Frist bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche ein. Sie können eine Abtreibung vornehmen lassen, wenn sie die Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen. Die Beschränkung auf Frauen „in einer Notlage“ wurde 2014 gestrichen. Vor einem Eingriff müssen sich Betroffene an zwei Terminen beraten lassen.

Im katholischen Spanien sind Abtreibungen bis zur 14. Schwangerschaftswoche zugelassen, bis zur 22. Woche können sie aus medizinischen Gründen legal sein. (mit dpa/rtr)