Berlin. CDU und CSU wollen 200.000 Flüchtlinge pro Jahr zulassen. Viele der geforderten Maßnahmen, die das sicherstellen sollen, gibt es schon.

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zur Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik umfasst ein Bündel von Maßnahmen. Dabei soll etwa garantiert werden, dass Deutschland nur eine bestimmte Zahl Flüchtlinge pro Jahr aus humanitären Gründen aufnimmt. Unter den Maßnahmen, die dies garantieren sollen, finden sich alte und neue Vorschläge. Eine Übersicht:

• Die Gesamtzahl von 200.000:

Ist das die berühmte Obergrenze, die die CSU immer wieder gefordert hat? Das Wort „Obergrenze“ taucht in der Einigung nicht auf, die Rede ist von „Rahmen“ und „Ziel“. Dafür wird ausdrücklich 200.000 als nicht zu übersteigende „Gesamtzahl der Aufnahmen aus humanitären Gründen“ genannt. Doch sie meint nicht einfach die neu ankommenden Flüchtlinge in einem Jahr, sondern erfordert eine Rechnung.

Ankommende mit unterschiedlichem Status (Asylbewerber, Flüchtlinge, Familiennachzug und Kontingentflüchtlinge) minus diejenigen, die abgeschoben werden oder Deutschland freiwillig verlassen. Wer genau die Zahl 200.000 festlegen und die Rechnung aufmachen soll, sagen CDU und CSU in ihrer Einigung nicht.

Festgehalten wird aber schon eine grundsätzlich

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bei der Zahl 200.000. Sollte sie „durch internationale oder nationale Entwicklungen“ nicht eingehalten werden, könnten Bundesregierung und Bundestag „geeignete Anpassungen des Ziels nach unten oder oben“ beschließen.

Zum Vergleich: In diesem Jahr wurden bis Ende August 16.031 Personen abgeschoben. Zudem verließen 22.631 Asylsuchende im Rahmen einer geförderten Ausreise freiwillig das Land in Richtung Heimat – also dürfte die Aufnahmezahl nach jetzigem Stand etwa 238.000 Personen betragen. Die Abschiebungen sollen forciert werden. Dabei ist aber die Zusammenarbeit mit den Bundesländern wichtig.

Der Familiennachzug soll in der Gesamtsumme mitberechnet werden. Die Union lehnt den Familiennachzug von subsidiär Geschützten weiter ab. Dieser ist bis 2018 ausgesetzt, Innenminister Thomas de Maizière hatte bereits angekündigt, an der Aussetzung festhalten zu wollen.

Von Januar 2015 bis Ende Juni 2017 wurden rund 230.000 Anträge auf Familiennachzug über das Visumsverfahren genehmigt. Dabei wurden nach Angaben des Auswärtigen Amts im ersten Halbjahr 2017 rund 60.000 Gesuche bewilligt. Für die Berechnung der Gesamtzahl ist dies ein großer Faktor: Das Außenministerium schätzt, dass zu Syrern und Irakern etwa 200.000 bis 300.000 Familienangehörige nachziehen könnten.

• Grenzkontrollen:

Gefordert werden Grenzkontrollen, solange der EU-Außengrenzenschutz nicht funktioniert. Nationale Grenzkontrollen gibt es schon jetzt, sie laufen bis zum 11. November. Sowohl Bundesinnenminister de Maizière als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel haben aber angedeutet, dass die Grenzkontrollen so lange bleiben wie nötig.

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• Bekämpfung der Fluchtursachen:

Merkel vertritt diese Politik seit 2015 und war wie etliche Minister mehrfach in Afrika. Bereits im Unions-Wahlprogramm wird eine steigende Entwicklungshilfe und wirtschaftliche Zusammenarbeit angekündigt.

• Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern:

Es gibt bereits das EU-Türkei-Migrationsabkommen. Merkel hatte betont, dass es vergleichbare Abkommen mit den nordafrikanischen Staaten geben soll. Es gibt auch erste Bemühungen, mit afrikanischen Herkunftsländern von Migranten zusammenzuarbeiten, um Schleusungen zu verhindern und den Migrationsdruck auf die EU zu senken.

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    • Schutz der EU-Außengrenzen:

    Die EU-Grenzschutzagentur Frontex ist in den vergangenen Monaten bereits gestärkt worden. Die Ergebnisse sind aus Sicht der Bundesregierung aber noch nicht zufriedenstellend.

    • Entscheidungs- und Rückführungszentren:

    In Manching, Bamberg und Heidelberg gibt es solche Zentren für Asylbewerber, Flüchtlinge und Migranten, die aus dem Westbalkan kommen. Das Besondere an diesen Modellen ist, dass alle Behörden – also etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und die Ausländerbehörden – an einem Ort vertreten sind und zusammenarbeiten. Dieses Konzept soll nach dem Wunsch der EU nun auf alle Asylbewerber übertragen werden.

    • EU-weite Asylverfahren an Außengrenzen:

    Auch dies hatte Merkel bereits angekündigt. Es wäre ein neues Element. Es gibt aber noch keine Einigkeit innerhalb der EU. Es gibt zudem seit langem Diskussionen über ein gemeinsames europäisches Asylsystem.

    • Sichere Herkunftsländer:

    Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, bei denen aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon auszugehen ist, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist. Ein Schutz im Einzelfall ist aber nicht ausgeschlossen.

    In Deutschland gelten bislang als sichere Herkunftsstaaten: die EU-Staaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien.

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    Der Bundestag hat dies beschlossen, im Frühjahr scheiterte dies aber im Bundesrat am Widerstand der Grünen.

    (rtr/dpa)

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