Berlin. Mit der Erststimme wählt man bei der Bundestagswahl einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis. Alle Infos zu Einteilung, Anzahl und Kritik.

  • Bei der Bundestagswahl 2021 spielen die Wahlkreise eine zentrale Rolle
  • In ihnen entscheiden sich die Wählerinnen und Wähler für einen Direktkandidaten oder eine -kandidatin
  • Doch es gibt Kritik an der Einteilung

Sie sind unerlässlich für die Koordination der Bundestagswahl: Wahlkreise. Bei der Wahl im September 2021 wird Deutschland in 299 davon eingeteilt. In jedem Wahlkreis leben im Schnitt 250.000 Menschen. Der Direktkandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen der Wähler auf sich vereint, zieht in den Bundestag ein. Durch das Prinzip der wird garantiert, dass jede Region Deutschlands im Bundestag vertreten ist.

Bundestagswahl 2021: Bundestag soll kleiner werden

Zuletzt hatte der Bundestag aber deutlich mehr Abgeordnete als eigentlich vorgesehen waren. Schuld daran waren vor allem Überhangmandate. Ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei der Wahl 2021 soll deshalb abgedämpft werden. Dazu hat die große Koalition von Union und SPD das Wahlrecht geändert. Die Opposition befürchtet dennoch ein weiteres Anwachsen des Parlaments.

Die richtige Reform soll erst 2025 greifen. Ziel ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Die Normgröße sind 598 Abgeordnete. Dass dies mit der Reform gelingt, wird von vielen Fachleuten bezweifelt.

Weniger Wahlkreise ab 2025? Wie soll die neue Regel aussehen?

  • Die Zahl der Wahlkreise soll für die Bundestagswahl 2021 bei 299 belassen und dann 2025 auf 280 verringert werden.
  • Die Reform sieht vor, dass es für die Wahl am 26. September bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden.
  • Beim Überschreiten der Regelgröße des Bundestags von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden.

Wird der Bundestag bei der Bundestagswahl 2021 wirklich kleiner?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat die neuen Regeln einmal auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 übertragen. Die ernüchternde Erkenntnis: Möglich wäre eine Absenkung der Sitzzahl auf bis zu 682 gewesen – eine Ersparnis von maximal 27 Abgeordneten.