Berlin. Wer bei der Bundestagswahl wählen möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Lesen Sie hier, wer in Deutschland wahlberechtigt ist.

  • Mehr als 60 Millionen Menschen sind bei der Bundestagswahl 2021 wahlberechtigt
  • Dafür muss man in Deutschland einige Voraussetzungen erfüllen
  • Wir erklären, wer seine Stimme abgeben darf

Wenn am 26. September 2021 der 20. Deutsche Bundestag gewählt wird, sind nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes etwa 60,4 Millionen der 83,1 Millionen Menschen in Deutschland berechtigt, ihre Stimme abzugeben. Das sind rund 1,1 Millionen Wahlberechtigte weniger als bei der Bundestagswahl 2017. Unter ihnen sind etwa 2,8 Millionen junge Menschen, die zum ersten Mal wählen dürfen.

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Das Wahlalter liegt in Deutschland seit 1970 bei 18 Jahren. Damals wurde es von 21 auf 18 Jahre heruntergesetzt. Die Altersbeschränkung gilt sowohl für das aktive Wahlrecht, also das Recht, seine Stimme abzugeben, als auch für das passive Wahlrecht. Damit gemeint ist das Recht, selbst zur Wahl anzutreten.

Wahlrecht: Deutsche Staatsangehörigkeit ist Wahlvoraussetzung

Das Wahlrecht bei der Bundestagswahl ist zudem an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Anders als bei der Kommunal- und Europawahl dürfen in Deutschland lebende EU-Bürger nicht an der Bundestagswahl teilnehmen.

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Auch wenn die Zahl der Wahlberechtigten im Vergleich zur letzten Bundestagswahl gesunken ist, wird bestimmten Personengruppen 2021 erstmals die Stimmabgabe ermöglicht. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen nun auch Personen, die nach einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind, aber als schuldunfähig gelten, und behinderte Menschen mit einem Vormund wählen.