Dresden. Die Justiz ermittelt wegen des Verdachts der Schleuserei gegen eine Seenotrettungsorganisation. Die hat aber bisher nicht mal ein Boot.

  • Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen den Verein „Mission Lifeline“
  • Es gibt eine Anzeige, der Verein würde versuchen, Ausländer einzuschleusen
  • „Absurd“, so der Verein, der bisher nicht mal ein Schiff besitzt

Sie sammeln noch für ein Schiff, um Menschen aus dem Mittelmeer zu retten – aber sie stehen schon im Mittelpunkt von Ermittlungen der sächsischen Justiz: Gegen Vorstandsmitglieder des Vereins „Mission Lifeline“ läuft ein Verfahren wegen des Verdachts, Ausländer einzuschleusen. Das ist ein Vorwurf, den vor allem Rechtsextremisten den Seenotrettungsorganisationen machen. „Völlig absurd“ von einer „übereifrigen Justiz“, kommentiert Vereinsvorsitzender Axel Steier. Die Organisation „Seawatch“ kritisierte: „Die Kriminalisierung ziviler Seenotrettung eskaliert weiter.“

Die auf Schleuserkriminalität spezialisierte Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung ist von der Staatsanwaltschaft Dresden mit den Ermittlungen beauftragt worden, wie eine Sprecher der Bundespolizeidirektion Pirna unserer Redaktion bestätigte. „Mission Lifeline“ hatte zuvor die Vorladung für ihren Vorsitzenden öffentlich gemacht.

Organisation sammelt noch Spenden für Schiff

Axel Steier ist Vorsitzender des Vereins
Axel Steier ist Vorsitzender des Vereins "Mission Lifeline". © MISSION LIFELINE | MISSION LIFELINE

Die Organisation sei zuerst von einem schlecht gemachten Fake-Schreiben ausgegangen. Rechtsbehelfsbelehrung und Paragraf fehlten. Vor allem aber startete Organisation bisher nicht einmal eigene Rettungseinsätze im Mittelmeer. Sie sammelt noch Spenden für ein eigenes Schiff und dessen Betrieb, pro Tag wird mit Kosten von rund 1000 Euro kalkuliert. Ein zunächst ins Auge gefasste Schiff auf den Faröer-Inseln erwies sich bei einer Prüfung als zu marode. Helfer des Vereins werden auf Schiffen anderer Organisationen geschult, haben dort aber nicht das Kommando.

Zu den Ermittlungen ist es nach Angaben der Bundespolizei durch eine Anzeige gekommen. Die Justiz hat aber vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen, ob es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, die einen Anfangsverdacht begründen. Rückfragen dazu beantwortet die Bundespolizei in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Dresden nicht, verweist als Begründung auf die laufenden Ermittlungen. Nach Informationen unserer Redaktion gibt es auch gegen andere Organisationen Strafanzeigen.

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Auch Bundeswehr bringt Menschen nach Europa

Menschen in Seenot aus dem Mittelmeer retten ist eine Arbeit, die nicht nur einige Nichtregierungsorganisationen wie „SOS Mediterranee“, „MoAS“, „Sea-Watch“, „Jugend rettet“ oder „Ärzte ohne Grenzen“ nachgehen. Der auf Bundeswehr-Themen spezialisierte Blogger Thomas Wiegold fragte auf Twitter, ob die Bundespolizei nun auch gegen die Bundeswehr ermittele: Sie hat im Rahmen der Operation „Sophia“ bereits Tausende Menschen aus Seenot gerettet und in Europa an Land gebracht. Die Operation ist nach einem somalischen Mädchen benannt, das am 24. August 2015 an Bord der Fregatte „Schleswig-Holstein“ geboren wurde.

Ruben Neugebauer, Sprecher von „Seawatch“, spottete nach dem Ermittlungsverfahren gegen die Dresdener Staatsanwaltschaft: „Eine gewisse Unkenntnis des internationalen Seerechts muss man ihr nachsehen“, sagte er dem „Tagesspiegel“: Man müsse ihr zugute halten, dass Dresden keinen Seehafen hat.

„Mission Lifeline“-Chef Axel Steier ist aber auch nicht in Sorge, wenn seine Organisation tatsächlich Menschen aus Seenot aufnimmt und auf europäischem Boden Behörden überstellt: Es gebe eine Verpflichtung zur Seenotrettung. Das internationale und das europäische Flüchtlingsrecht verlangten zudem eine Einzelfallprüfung. Bedeutet: Die Menschen einfach in Libyen wieder an Land zu setzen – das sogenannte Push Back – laufe dem entgegen, weil ihnen dort Gefahr für ihr Leben droht.

Kritik aus der Politik an Einsätzen wird lauter

Österreichs Bundeskanzler Christian Kern hatte mit diesem Argument auch eine Forderung von Vize-Kanzler Sebastian Kurz nach einer sofortigen Schließung der Mittelmeerroute gekontert: „Das Völkerrecht sieht vor, dass diese Menschen in Europa ein entsprechendes Asylverfahren zu bekommen haben, und das ist natürlich verbindlich.“ Darüber könne man sich nicht einfach hinwegsetzen, wenn man sich an das Völkerrecht und an die Menschenrechtskonvention halten wolle.

In den vergangenen Monaten ist dennoch die Kritik an den Einsätzen aus der Politik lauter geworden. Zuletzt hatte Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, von einem „Shuttle-Service“ gesprochen. „Diese Vorgehensweise ist aus meiner Sicht auf Dauer nicht praktikabel.“ Hintergrund: Schlepper in Nordafrika setzen auch kaum seetaugliche Boote ein – im Vertrauen darauf, dass die Rettungsorganisationen Schiffbrüchige dann schon retten werden.

2011 Flüchtlinge tot oder vermisst

Die Organisationen haben ihren Einsatz im mittleren Mittelmeer verstärkt, nachdem staatliche Rettungsmissionen zurückgefahren worden waren und die Zahl der Menschen gestiegen ist, die auf diesem Weg nach Europa gelangen wollen. Das ist auch eine Folge der Schließung der Balkanroute. Nach Daten der UN-Flüchtlingsagentur IOM sind bis zum 21. Juni auf der zentralen Route 2011 Menschen ums Leben gekommen oder gelten als vermisst, ein Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum (2449 Tote und Vermisste). Die Zahl der nach Europa gelangten Menschen ist gestiegen, von 56.382 auf 71.978.

Rechtsextremisten hatten zuletzt auch eine Spendenaktion gestartet, um mit einem Schiff das Auslaufen der Organisationen zu behindern. Das hatte in sozialen Netzwerken viel Empörung ausgelöst und dazu geführt, dass den Organisationen die Konten bei dem Zahlungsdienstleister Paypal und bei Banken gekündigt wurden.