Berlin. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) will der NPD den Geldhahn zudrehen. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe soll nun entscheiden.

Union und SPD wollen allen verfassungsfeindlichen Parteien den Geldhahn zudrehen. Im Visier: die NPD. Nachdem ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war, wollen sie der rechtsradikalen Partei finanziell den Garaus machen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) legte am Freitag eine Formulierungshilfe vor. In Wahrheit ist sie mehr als das: ein fertiger Gesetzentwurf, den sich die große Koalition zu eigen machen, im Eilverfahren beschließen soll.

Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU).
Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU). © dpa | Kay Nietfeld

De Maizière folgt nicht nur einem Wink der Richter, sondern spielt auch den Ball zurück nach Karlsruhe. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit und den Ausschluss von staatlicher Finanzierung soll nach seinen Vorschlägen das Verfassungsgericht entscheiden.

Feinde der Demokratie

Eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei mit Steuermitteln zu unterstützen, sei „nur schwer erträglich“, sagte de Maizière. Ähnlich äußerte sich Justizminister Heiko Maas (SPD): „Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanzieren. Steuermittel für die NPD sind eine staatliche Direktinvestition in rechtsradikale Hetze.“

Um der NPD die Finanzierung zu kappen, müsste das Grundgesetz geändert werden. Das setzt wiederum eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat voraus. Reine Formsache. Denn: Auch die Länder haben sich dafür ausgesprochen, die NPD nicht zu finanzieren.

SPD macht Tempo

Schon Ende April sollen die Fraktionen nach den Vorstellungen von SPD-Fraktionsvize Eva Högl über die Initiative beraten. Am 18. Mai könnte das Parlament in erster Lesung darüber diskutieren und voraussichtlich in der letzten Juniwoche abstimmen. Sieben Wochen sind für ein Gesetzesvorhaben eine ziemlich kurze Zeitspanne. Aber vor allem die SPD macht Tempo.

Im Januar hatte das Gericht ein NPD-Verbot abgelehnt, aber festgestellt, dass die Partei verfassungswidrige Ziele verfolge, und angedeutet, dass sie von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden könnte. Parteien, die bei der Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent oder bei einer Landtagswahl ein Prozent der Stimmen erhalten, bekommen für jede ihrer ersten vier Millionen Stimmen einen Euro, für jede weitere 83 Cent.