Berlin. Ein Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarschs trägt ein Shirt mit dem Aufdruck „HKN KRZ“. Die Polizei schreitet nicht ein. Warum nicht?

Glatze, Tattoos, New Balance Schuhe und ein schwarzes Shirt mit dem fetten weißen Schriftzug „HKN KRZ“. Ein Wortspiel mit einer verfassungswidrigen Botschaft – so gesehen bei einem Neonaziaufmarsch in Dortmund am vergangenen Wochenende. Setzt man die Vokale ein, entsteht das Wort „Hakenkreuz“.

Mehrere Demonstranten sollen mit dem besagten T-Shirt gesehen worden sein, berichtet der Journalist Felix Huesmann. Er habe auch eine Fahne mit den Buchstaben „HTLR“ oder Shirts mit dem Aufdruck „NTNL SZLST“ gesehen. In einschlägigen Onlineshops werden solche T-Shirts als „anwaltlich geprüft und discotauglich“ beschrieben.

Neonazis loten juristische Grauzonen aus

Dass Neonazis verbotene Inhalte abändern und für ihre Botschaft nutzen, sei nicht neu, sagt eine Sprecherin der Amadeu Antonio Stiftung, die sich für eine demokratische Kultur engagiert. „Von allem was sich in der Jugendkultur durchsetzt, gibt es in der Regel ein Pendant in der rechten Szene.“

Zwei rote Balken und ein fetter weißer Schriftzug – auch dieses Logo kommt aus der Jugendkultur. Die Vorlage stammt von der afroamerikanischen Hip-Hop-Band Run DMC. Die HipHop-Pioniere hatten die Typographie erstmals 1986 auf dem Cover ihrer Single „My Adidas“ genutzt. Das Motiv ist beliebt, in dem Stil werden Bandnamen, Stadtnamen oder eben politische Botschaften auf Stoffe gedruckt.

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Dass nun Rechte das Logo für ihre Botschaften nutzten, sei ein neues Phänomen, erklärt die Stiftungssprecherin weiter. Im Spätherbst des vergangenen Jahres seien T-Shirts in diesem Stil das erste Mal aufgefallen. Die Neonazis würden so versuchen, juristische Grauzonen auszuloten. Eine Reaktion der Dortmunder Polizei auf das Shirt bei der Demo am vergangenen Samstag blieb aus.

Polizei Dortmund schritt nicht ein

Doch die Meinungen darüber, ob solch ein Wortspiel bei einer rechten Demo legal ist, fallen auseinander. Die Rechtslage ist nicht eindeutig. So ist es laut Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs verboten, Propagandamittel zu verbreiten, die „nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“. 86a besagt, dass das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – also Fahnen, Parolen oder Grußformen – bestraft wird. Aufgedruckte Hakenkreuze auf Kleidung – verboten. Aber wie sieht die Rechtslage bei diesem Wort aus?

Für die Polizei Dortmund ist sie eindeutig. Sie hat in diesem Fall keine Ermittlungen aufgenommen. Das Shirt mit dem Aufdruck möge zwar befremdlich sein, aber man habe es von der Staatsanwaltschaft prüfen lassen, so der Pressesprecher. Es sei strafrechtlich nicht relevant. „Das Wort an sich ist nicht strafbar. Es dient der Provokation und dem Austesten von strafrechtlichen Grenzen.“

Strafrechtler bewertet Fall anders

Anders bewertet Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, den Fall. So sei das Shirt mit dem Aufdruck in einem eindeutigen Kontext getragen worden – bei einer Nazi-Demo. Der Teilnehmer des Aufmarsches habe eine klare Aussage treffen wollen und „da könnte man eine Parole sehen. Auch das Stichwort „Hakenkreuz“ klingt wie Propaganda.“ Somit könnten Paragraf 86 und 86a des Strafgesetzbuchs greifen.

Für ihn hätte die Dortmunder Polizei handeln müssen. „Die Polizei muss deutlich erkennbare Straftaten verfolgen und bei einem Anfangsverdacht ermitteln. Ansonsten verstößt sie gegen das Amtsermittlungsgebot.“ Und einen Anfangsverdacht würde er klar bejahen. „Ob es zu einer Verurteilung kommt, entscheiden dann die Gerichte.“

Eine Online-Petition fordert Klarstellung per Gesetz. Der Paragraf solle erweitert werden um eine „rechtssichere Formulierung, die auch das Verwenden von Wörtern und Schriftzügen verbietet, die dazu verwendet werden, das Verbot des Paragrafen 86 zu umgehen.“