Berlin. FFP2-Masken, Mindestlohn, Heizungscheck: Im Oktober stehen einige Änderungen bevor. Viele davon sollen die Bürger finanziell entlasten.

Mit dem Oktober kommt der Herbst und damit für viele auch die Heizsaison. In diesem Jahr bringt sie durch Energiekrise und Ukraine-Krieg allerdings viele in finanzielle Notlagen. Die Bundesregierung versucht nach wie vor, die Bevölkerung in dieser Situation zu entlasten.

Der Oktober bringt daher für manche Arbeitnehmenden ein Gehaltsplus, denn mit dem neuen Monat steigt der Mindestlohn auf zwölf Euro in der Stunde. Das kommt auch Menschen mit Minijobs zugute, die dann mehr verdienen dürfen. Allerdings gibt es ab Oktober auch einige neue Regeln und Pflichten. Eine Übersicht.

Das ändert sich im Oktober beim Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober auf zwölf Euro pro StundeDavor lag er bei 10,45 Euro. Seit 2015 ist der Mindestlohn damit um mehr als 40 Prozent gestiegen.

Beschäftigte in Minijobs: Neue Regeln ab Oktober

Mit der Erhöhung des Mindestlohns wird die Entgeltgrenze für Minijobs angehoben. Für Verdienste bis 520 Euro im Monat fallen für Beschäftigte in Minijobs keine Steuern und Sozialabgaben an. Beschäftigte in Midijobs dürfen ab Oktober dagegen zwischen 520,01 und 1600 Euro verdienen.

FFP2-Maske: Diese Corona-Regeln gelten ab Oktober

Ab dem 1. Oktober gelten in Deutschland neue Corona-Regeln. Bundesweit sind dann FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und medizinischen Praxen Pflicht. Besuchende von Pflegeheimen und Kliniken müssen zudem ein negatives Test-Ergebnis vorlegen.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt auch in Fernzügen. Für Kinder reicht dort allerdings eine einfache OP-Maske. Im öffentlichen Nahverkehr und in Restaurants und anderen Innenräumen bleibt die Maskenpflicht Ländersache. Wer einen negativen Test vorzeigt, soll allerdings von der Pflicht befreit werden. Bei Flügen fällt die Maskenpflicht dagegen ganz weg.

An Schulen und Kitas können Tests vorgeschrieben werden. Ab Klasse fünf ist eine Maskenpflicht möglich. Wenn sich die Infektionslage verschlimmert, können die Länder mit einem Landtagsbeschluss weitere Vorgaben bestimmen. Dazu zählen etwa Teilnahms-Obergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Das ändert sich im Oktober beim Impfzertifikat

Auch beim Corona-Impfzertifikat gibt es ab Oktober neue Regeln. So könnte es sein, dass manche im neuen Monat nicht mehr offiziell als "vollständig geimpft" gelten. Der vollständige Impfschutz und damit auch das gültige Zertifikat gelten ab Oktober nur noch unter diesen Bedingungen:

  • nach drei Einzelimpfungen hatte, wobei die dritte Impfung (der "erste Booster") mindestens drei Monate nach der zweiten erfolgt sein muss
  • nach zwei Einzelimpfungen und ZUSÄTZLICH einem der folgenden drei Nachweise:
  1. positiver Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER
  2. mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion vor der zweiten Impfung ODER
  3. mittels PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion nach der zweiten Impfung (der Test muss mindestens 28 Tage zurückliegen)

Frist für die Grundsteuererklärung läuft im Oktober aus

Noch bis zum 31. Oktober haben Immobilieneigentümer und -eigentümerinnen Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Wer dem nicht nachkommt, muss mit Erinnerungsschreiben des Finanzamtes oder Zwangsgeldern rechnen.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte allerdings zuletzt, dass er in einer Verlängerung der Abgabefrist weiterhin eine Option sieht. Die Frist beruhe nicht auf einer bundesgesetzlichen Regelung, sondern auf Festlegungen der Länder, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Was man zur Grundsteuer-Reform wissen muss

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    Eigentlich plante die Bundesregierung ab Oktober eine Gasumlage von 2,4 Cent je Kilowattstunde für alle Gasverbrauchenden. Damit sollen importierende Unternehmen unterstützt werden, die wegen ausbleibender Gaslieferungen aus Russland in Schieflage geraten waren.

    Kurz vor Beginn des neuen Monats ist die Maßnahme allerdings weiterhin ungewiss: Koalitionspolitikerinnen und -politiker haben angekündigt, dass die Umlage nicht kommen soll. Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) scheint inzwischen bereit, die Gasumlage wieder aufzugeben.

    Mehrwertsteuer auf Gas: Entscheidung steht noch aus

    Um Verbrauchende von den explodierenden Energiekosten zu entlasten, soll voraussichtlich die Mehrwertsteuer auf Erdgas zum 1. Oktober von 19 auf 7 Prozent sinken. Darüber will der Bundestag allerdings erst am Freitag, dem 30. September abstimmen.

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    Wer ein Gebäude mit Gasheizung besitzt, muss ab Oktober seine Heizung überprüfen lassen, um Energie zu sparen. Die Regelung tritt am 1. Oktober in Kraft und gilt für zwei Jahr e. Wie der Heizungscheck funktioniert, lesen Sie hier: Heizung-Check wird bald Pflicht: Millionen betroffen

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      Auf welche Bücher-Neuheiten kann man sich freuen? Antworten auf diese Frage verspricht die Frankfurter Buchmesse, die am 18. Oktober eröffnet wird. Nach "zwei sehr schweren Jahren" werde die Buchmesse in diesem Jahr wieder "größtenteils physisch" stattfinden, so Direktor Juergen Boos. Die Buchmesse erwartet etwa 4000 Ausstellende aus rund 85 Ländern. (fmg/dpa)

      Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.