Berlin. Titandioxid macht Süßigkeiten bunter – und Menschen krank. Die EU hat dem Farbstoff verboten. Drohen nun leere Regale beim Einkaufen?

Er steckt in Dutzenden Lebensmitteln und steht im Verdacht, krank zu machen: der Farbstoff Titandioxid. Unter dem Code E171 finden Verbrauchende den Stoff derzeit noch unter anderem in Süßigkeiten, Backwaren oder Mozzarella. Er sorgt für eine hellere Farbe und gibt Produkten Glanz.

Titandioxid: Verbot von der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat Titandioxid in Lebensmitteln zu Jahresbeginn 2022 verboten. Der Farbstoff gilt nach vielen Studien unter anderem als krebserregend. Er kann über eine geschädigte Darmflora in Zellen eindringen und sich dort anreichern.

Dies kann Entzündungsreaktionen auslösen und krebserregend sein. Außerdem kann der Farbstoff bestehende Darmkrankheiten verschlimmern.

Umweltexperten sehen in dem Stoff vor allem einen Weg für die Lebensmittelindustrie, ihre Produkte schöner zumachen. Buntes wie Süßigkeiten leuchtet kräftiger, Weißes ist heller. „Es ist vollkommen überflüssig in Lebensmitteln“, sagte etwa Rolf Buschmann vom BUND dem SWR.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat Titandioxid wegen gesundheitlicher Bedenken als nicht mehr sicher eingestuft. Das Verbot erging am 14. Januar 2022. E171 darf Lebensmitteln seit dem 1. August nicht mehr beigemischt werden. Waren mit E171 dürfen nicht mehr verkauft werden ­– drohen jetzt leere Regale?

Skandale der Lebensmittelindustrie

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    Titandioxid: Lebensmittelindustrie hat Alternativen

    Immerhin ist die Liste an Lebensmitteln mit dem Farbstoff lang. Neben den bereits erwähnten findet sich E171 unter anderem in Suppen, Soßen und Mayonnaise oder in Backzutaten, wie Kuchen-Dekor und Streusel. Alltagswaren, die Kundinnen und Kunden täglich bei Aldi, Lidl oder Rewe kaufen.

    Die EU hat Herstellenden zwar eine Übergangsfrist eingeräumt, in der sie bereits produzierte Ware noch abverkaufen dürfen. Sechs Monate lang durften Lebensmittel mit Titandioxid weiterhin in die Regale der Discounter und Supermärkte gelangen. Die Frist läuft im August ab.

    Bis zu ihrem Verfallsdatum dürfen existierende Produkte noch verkauft werden, heißt es von der EU-Kommission. Neue Ware darf den Farbstoff nicht mehr enthalten.

    Die Lebensmittelherstellenden haben darauf reagiert und ihre Rezepturen angepasst. Alternativen zu E171 bieten etwa sogenannte modifizierte Weizenstärke oder Calciumkarbonat E170, ein weiterhin zugelassener Lebensmittelfarbstoff. Die Industrie hat also Wege finden, Verbrauchende weiterhin mit Lebensmitteln zu versorgen. Kurzfristig ist es aber möglich, dass einzelne Produkte örtlich nicht verfügbar sind.

    Titandioxid: In Zahncreme und Sonnenmilch enthalten

    Zumindest Kosmetika oder Medikamente dürfen E171 weiterhin enthalten, das Verbot gilt nur für Lebensmittel. Zwar gilt Titandioxid in Sonnencremes oder Make-up nicht als bedenklich, weil der Stoff nicht über die Haut aufgenommen wird.

    In Zahncremes aber, von denen manche ebenfalls Titandioxid enthalten, sehen viele Experten die Zumischung kritisch. Gerade Kinder schlucken Zahnpasta runter, dann landet der Stoff wieder da, wo er in den Augen der EU-Behörden nicht mehr hingehört: im Darm.

    Die Stiftung Warentest wertet Produkte mit E171 grundsätzlich ab. Jede zweite getestete Kinderzahncreme enthält Titandioxid, fanden die Tester kürzlich heraus. Im Ergebnis empfiehlt die Stiftung drei von 21 getesteten Zahnpasten.

    Wer den Stoff vermeiden will, sollte beim Einkauf auf die Zutatenliste sehen. Dort muss Titandioxid aufgeführt sein, entweder unter dem Code E171 oder, bei Medikamenten und Kosmetika, als CL 77891. Unbedenkliche Alternativen bieten Bio-Lebensmittel und -Kosmetika. Die dürfen Titandioxid nicht enthalten.

    Dieser Artikel erschien zuerst auf morgenpost.de.