Berlin. Am 20. März wurden die Corona-Regeln gelockert. Dazu gehört auch die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen. Wo sie weiterhin gilt.

  • Am 20. März wurde ein Großteil der Corona-Regeln gelockert
  • Damit hat auch die Maskenpflicht ein Ende – allerdings nur in bestimmten Bereichen
  • Wo Sie auch weiterhin Maske tragen müssen und wo nicht, lesen Sie hier

Trotz scharfer Kritik haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche mit einem neuen Infektionsschutzgesetz umfassende Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Seit dem 20. März gelten nun die neuen Regeln. Diese sehen nur noch einen sogenannten Basisschutz vor, das heißt allgemeine Corona-Regeln, die durch die Länder verordnet werden können. Dazu gehört beispielsweise eine Testpflicht etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Für Hotspots sind außerdem strengere Maßnahmen möglich sein. Zum Basisschutz gehört auch weiterhin eine Maskenpflicht – allerdings nur noch in bestimmten Bereichen.

Wo müssen zukünftig noch Masken getragen werden?

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Bundesländer nur noch in ausgewählten Bereichen eine Maskenpflicht verordnen. Dazu gehören Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sowie der öffentliche Nahverkehr. Bestehen bleibt außerdem die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.

Nicht mehr vorgesehen ist allerdings eine Maskenpflicht im Einzelhandel und in anderen Innenräumen, wie etwa in der Gastronomie oder in Schulen. Eine erweiterte Maskenpflicht kann erst dann verhängt werden, wenn sich die Corona-Lage an einem Ort zuspitzt und das Landesparlament die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellt.

Ab wann wird die Maskenpflicht gelockert?

Das neue Infektionsschutzgesetz ist grundsätzlich am 20. März in Kraft getreten. Allerdings ist darin auch eine Übergangsfrist von zwei Wochen vorgesehen, mit der die aktuell bestehenden Regelung wie weitergehende Maskenpflichten etwa in Geschäften oder Schulen sowie Zugangsregeln wie 2G und 2G bis längstens zum 2. April bestehen bleiben – ausgenommen sind aber etwa Kontaktbeschränkungen oder Teilnehmerobergrenzen für Veranstaltungen. Da alles Bundesländer diese Übergangsfrist nutzen wollen, gilt die Lockerung der Maskenpflicht frühestens ab dem 2.April.

Kritik an geplanter Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Aufgrund der angespannten Pandemielage gibt es starke Kritik an den entworfenen Änderungen – im Zentrum steht dabei vor allem der Basisschutz. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) monierte, das Gesetz sei nicht praktikabel. Es sei nicht klar, wie es angewendet werden könne und welche Maßstäbe und Parameter für "Hotspots" gelten, sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Samstag).

Nordrhein-Westfalens Ressortchef Karl-Josef Laumann (CDU) nannte die Lockerungen bei WDR 5 "nicht verantwortbar". Eine Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus wäre "absolut richtig". Auch Städtetags-Präsident Markus Lewe kritisierte die Lockerung. Er erwarte einen Flickenteppich an Regelungen. "Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass das Gesetz bald wieder korrigiert werden muss", sagte Lewe unserer Redaktion.

Die Virologin Melanie Brinkmann sagte im Deutschlandfunk, man habe auf einen Schlag "einen zahnlosen Tiger" vor sich. Aktuell gebe es ein sehr hohes Infektionsgeschehen in der Bevölkerung. Daher sei es genau "der falsche Zeitpunkt, Werkzeuge aus dem Werkzeugkasten zu nehmen." Brinkmann äußerte "völliges Unverständnis", dass eine der wichtigsten und am wenigsten belastenden Maßnahmen - das Masketragen - deutlich eingeschränkt werde. FDP-Chef Christian Lindner verteidigte das Gesetz erneut. Es sei "verantwortbar" und finde die richtige Balance zwischen individuellem und staatlichem Gesundheitsschutz, sagte der Bundesfinanzminister der "Augsburger Allgemeinen"." (csr/mit dpa)

Dieser Artikel ist zuerst auf morgenpost.de erschienen.