Berlin. Wer eine Corona-Auffrischimpfung hat, genießt einige Vorteile. In den Bundesländern wird „geboostert“ jedoch unterschiedlich definiert.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie spielt die Auffrischimpfung, der sogenannte Booster, eine wichtige Rolle. Denn wie mehrere Studien zeigen, kann der Impfschutz nach einiger Zeit nachlassen. Eine dritte Dosis soll diesen Prozess vorbeugen, denn durch den Booster können sich deutlich mehr Antikörper gegen das Coronavirus bilden.

Das Paul-Ehrlich-Institut, das die Sicherheit der Impfstoffe in Deutschland überwacht, teilt auf seiner Seite mit, dass eine Auffrischimpfung auch vor Omikron besser schützt. Eine Analyse der britischen Gesundheitsbehörde UKHSA pflichtet der Datenlage bei.

Doch eine Booster-Impfung bringt auch noch andere Vorteile, und zwar im öffentlichen Leben. Wer eine Auffrischimpfung hat, profitiert von Lockerungen. Bei 2G plus-Regelungen sind Geboosterte oft von der Testpflicht befreit. Beispiel Gastronomie: Geimpfte und Genesene müssen derzeit in Restaurants und Cafés zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen – oder eben eine Booster-Impfung.

Doch wer als „geboostert“ gilt, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Besonders unübersichtlich wird es dabei bei Personen, die den Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben. Mehr dazu lesen Sie hier: Johnson&Johnson – Die Booster-Regeln der Bundesländer

Bayern

In gastronomischen Einrichtungen verzichtet Bayern auf eine 2G-plus-Regelung. Für Kultur-, Freizeit- und Sportangebote in Innenräumen bleibt es aber dabei. Als Geboosterte gelten in Bayern Dreifach-Geimpfte – und zwar gleich ab dem ersten Tag nach ihrer Auffrischimpfung.

Als geboostert gelten aber auch Menschen, die nach einer Zweifach-Impfung einen Impfdurchbruch hatten.

Ungeimpfte Genesene brauchen zwei Impfdosen, um als geboostert zu zählen. Die erste Impfung sollte nach der neuen Empfehlung des Robert-Koch-Instituts drei Monate nach der Erkrankung erfolgen. Nach drei weiteren Monaten sollte man eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Genesene, die schon einmal geimpft waren, brauchen eine weitere Dosis für den Booster-Status.

Baden-Württemberg

Dreifach-Geimpfte gelten als geboostert – gleich nach der Verabreichung der dritten Dosis. Aber auch Genesene ohne jeglichen Impfschutz, deren positiver PCR-Nachweis nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Auch Personen, die „nur“ zwei Impfungen erhalten haben und ihre letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt, gelten als „geboostert“.

Genesene nach einem Impfdurchbruch brauchen eine Auffrischungsimpfung, um als „geboostert“ zu gelten.

Ein Hinweisschild für die 2G plus-Regel steht vor einem Restaurant in der Innenstadt von Stuttgart.
Ein Hinweisschild für die 2G plus-Regel steht vor einem Restaurant in der Innenstadt von Stuttgart. © dpa | Bernd Weißbrod

Berlin

Als geboostert gilt jeder, der seine dritte Impfung erhalten hat. Der Booster-Status gilt sofort nach Verabreichung der dritten Impfdosis. Genesene müssen bei 2G-Plus trotz doppelter Impfung einen tagesaktuellen Test vorzeigen.

Genesene ohne jeglichen Impfschutz brauchen zwei Impfungen, um als geboostert zu zählen. Genesene, die schon geimpft waren, brauchen nach drei Monaten eine Auffrischimpfung.

Brandenburg

In Brandenburg gelten die gleichen Regeln wie in Berlin.

Bremen

In Bremen sind neben Dreifach-Geimpften auch Menschen von der Testpflicht bei 2G-Plus ausgenommen, die zweifach geimpft wurden und deren zweite Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Genesene, welche eine Infektion mit Sars-CoV-2 in den letzten drei Monaten hatten, sind ebenfalls von der Testpflicht befreit.

Hamburg

Dreifach-Geimpfte gelten sofort nach der dritten Spritze als geboostert. Auch Genesene, die doppelt geimpft waren, sind von der Testpflicht ausgenommen. Ein Genesenen-Nachweis gilt dabei wie die Auffrischungsimpfung für sechs Monate und kann auch in eine der Corona-Apps eingetragen werden. Ungeimpfte Genesene hingegen bekommen eine Spritze frühestens drei Monate nach der Infektion.

Hessen

Auch hier gelten Dreifach-Geimpfte mit dem Tag der Auffrischimpfung als geboostert. Genesene, die anschließend doppelt geimpft wurden, haben ebenfalls Zugang im 2G-Plus-Modell. Hessen zählt auch Menschen mit einem Impfdurchbruch, die zuvor zweifach geimpft wurden, als geboostert.

Mecklenburg-Vorpommern

Mit der dritten Impfung erhalten alle Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen Booster-Status. Wie geboostert werden Personen mit einer zweifachen Impfung behandelt, wenn die zweite Impfung nicht mehr als 90 Tage zurückliegt. Die Testpflicht gilt jedoch auch für Geboosterte weiterhin in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Niedersachsen

Doppelt-Geimpfte, die anschließend einen Impfdurchbruch hatten, gelten, wie Dreifach-Geimpfte, als geboostert. Auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der 2G Plus-Regelung ausgenommen. Genesene, die anschließend zwei Impfungen erhalten haben, sind ebenfalls geboostert.

Nordrhein-Westfalen

Auch in NRW sind dreifach geimpfte Personen von der Testpflicht befreit – und das sofort nach der dritten Injektion. Wer bisher zwei Impfungen erhalten hat, wird zeitweise von der Testpflicht ausgenommen – und zwar dann, wenn die zweite Impfung weniger als 90 Tage zurückliegt.

Genesene ohne Impfung sind Geboosterten für etwa zwei Monate gleichgestellt. Der erste positive PCR-Test muss mehr als 27 Tage und weniger als 90 Tage zurückliegen.

Rheinland-Pfalz

Dreifach-Geimpfte sind ab dem ersten Tag ihrer letzten Injektion von der Testpflicht befreit. Kinder bis 12 Jahren und drei Monaten benötigen ebenfalls keinen Test bei einer 2G Plus-Regelung. Die gleiche Regel gilt für doppelt geimpfte oder genesene Personen, deren zweite Impfung beziehungsweise Ansteckung nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Saarland

Dreifach-Geimpfte müssen auch im Saarland keinen Test vorlegen. Das Gleiche gilt für Genesene, die nach ihrer Infektion zwei Impfungen erhalten haben. Wer bereits zweifach geimpft war und anschließend trotzdem infizierte, muss weiterhin einen Test vorweisen.

Sachsen

Dreifach-Geimpfte sind von der Testpflicht befreit. Ebenso Menschen, die doppelt geimpft waren und anschließend eine Durchbruchsinfektion hatten – Sachsen zählt solche Fälle als „natürlichen Booster“.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt wird es für Geimpfte und Genesene bis mindestens 28. Januar keine zusätzliche Testpflicht in der Gastronomie geben. Das 2G-plus-Modell gilt für Chöre, Volksfeste und Veranstaltungen. Dort sind Dreifach-Geimpfte von der Testpflicht ausgenommen.

Die Testpflicht entfällt zudem auch für Zweifach-Geimpfte, deren letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Auch Genesene, deren Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt, brauchen keinen zusätzlichen Testnachweis.

Schleswig-Holstein

Dreifach-Geimpfte sind von der Testpflicht befreit. Auch Personen, die frisch doppelt geimpft sind und deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Für Genesene, die sich vor weniger als drei Monaten infiziert haben, gelten die gleichen Regeln. Auch für Personen, die doppelt geimpft waren und anschließend eine Corona-Infektion hatten, gilt diese Ausnahme.

Thüringen

Die Testpflicht entfällt für Menschen, die bereits eine dritte Impfung erhalten haben. Die Testpflicht im 2G Plus-Modell fällt auch für Doppelt-Geimpfte weg, deren zweite Spritze nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Auch Genesene, deren Erkrankung weniger als sechs Monate zurückliegt, müssen in Thüringen keinen Test nachweisen.

An welcher Stelle künftig noch welcher Corona-Test nötig ist, soll auch bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag beraten werden. Sinnvoll seien bundesweit einheitliche Regelungen.