Berlin. Johnson & Johnson galt als die Impfung, bei der eine Dosis für den Corona-Schutz ausreicht. Dann kam Omikron. Was jetzt wichtig ist.

  • Wer mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurde galt lange schon nach einer Dosis als "vollständig geimpft"
  • Wegen der ansteckenden Omirkon-Variante ist das nicht mehr der Fall
  • Durch die neue Regelung soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden

In Deutschland gelten Menschen nach einer Dosis des Corona-Impfstoffs von Johnson & Johnson nicht mehr als vollständig geimpft. Ende Januar hat das Bundesgesundheitsministerium die entsprechenden Regelungen angepasst – für den vollen Impschutz ist jetzt eine zweite Corona-Impfung mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech/Pfizer oder Moderna nötig. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig.

Johnson & Johnson: Geimpfte sollen Zweitimpfung erhalten

Durch die neue Regelung soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Johnson & Johnson-Dosis erhalten haben, ihre Immunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren.

Die Optimierung der Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen - aber mit einem Mindestabstand von vier Wochen.

Stiko und Gesundheitsministerium empfehlen außerdem nach der Zweitimpfung noch eine Drittimpfung, idealerweise erneut mit einem mRNA-Impfstoff. Durch diese neuen Regelungen geht Deutschland einen anderen Weg als andere Staaten, denn laut der EU-weiten Zulassung für Johnson & Johnson ist für die Grundimmunisierung wieterhin nur eine Impfstoffdosis nötig.

Darüberhinaus gibt es bei der Booster-Impfung mit Johnson & Johnson unterschiedliche Regelungen, die für Verwirrung sorgen. In einem Bundesland reichen zwei Impfungen, in einem anderen braucht man drei, um bei einer Impfung mit Johnson & Johnson als geboostert zu gelten.

Dieser Artikel ist zuerst bei morgenpost.de erschienen.

(dpa/msb)