Corona

Johnson & Johnson: Wann gilt man als "geboostert"?

Vollständig geimpft mit Johnson & Johnson Impfstoff

Vollständig geimpft mit Johnson & Johnson Impfstoff

Wer sich mit dem “Jannsen”-Impfstoff von Johnson & Johnson impfen lässt, braucht nur eine Spritze für den Impfnachweis. Es wird jedoch eine zweite und dritte Dosis mit einem anderen Impfstoff empfohlen.

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Berlin.  Nach einer Impfung mit Johnson & Johnson sind Auffrischungsimpfungen nötig – doch ab wann gilt man als "geboostert"? Ein Überblick.

  • Als großer Vorteil von Johnson & Johnson galt lange, dass für den vollständigen Impfschutz nur eine Dosis nötig ist
  • Doch bei den Booster-Impfungen sorgt das für Verunsicherung: Gilt man bereits nach zwei oder erst nach drei Impfungen als geboostert?
  • Was Sie zur Corona-Impfung mit Johnson & Johnson wissen sollten

2G plus bestimmt aktuell vielerorts das öffentliche Leben in Deutschland: Nach der Verschärfung der Corona-Maßnahmen ist es in den meisten Bundesländern nur Geimpften und Genesenen, die zudem getestet sind, gestattet, etwa die Gastronomie zu besuchen. Eine Ausnahme gilt für Geboosterte – sie benötigen keinen Test.

Das Problem: Was Johnson & Johnson-Geimpfte betrifft, hatten die Bundesländer zunächst unterschiedliche Definitionen von "geboostert". Mittlerweile hat der Bund die Corona-Verordnung allerdings angepasst.

Johnson & Johnson: Wann bin ich vollständig geimpft?

Menschen, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson immunisiert wurden, galten lange bereits nach einer Impfdosis als vollständig geimpft. Das hat sich geändert: Johnson & Johnson-Geimpfte gelten nur noch dann als vollständig geimpft, wenn sie danach eine weitere Corona-Impfung erhalten haben.

Entsprechend ist die Annahme, dass diese Personen nach nur einer weiteren Dosis als geboostert gelten könnten, nicht mehr korrekt. Alle Infos im Überblick: Wirksamkeit, Nebenwirkungen, Booster – Alles zu Johnson & Johnson

In allen Bundesländern werden für Johnson & Johnson-Geimpfte zwei Auffrischungsimpfungen vorausgesetzt, um als geboostert zu gelten.

Dieser Artikel ist zuerst bei morgenpost.de erschienen.

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