Berlin. Österreich führt die Corona-Impfpflicht für alle ein. Das hat der Nationalrat am Donnerstag mit einer breiten Mehrheit beschlossen.

Österreich führt die Impfpflicht für alle ein. Das hat der Nationalrat am Donnerstag mit einer breiten Mehrheit beschlossen. Der Bundesrat, also die Länderkammer, muss dem Gesetz noch zustimmen.

Schon in einem Monat soll es dann soweit sein: Am 15. Februar, so zumindest die politische Ansage, sollen alle ungeimpfte Personen Post erhalten mit der Aufforderung, sich gegen Corona impfen zu lassen.

Einen Monat später folgt dann für alle, die sich weiterhin weigern, eine erste Strafverfügung. Die kann man entweder zahlen oder ignorieren. Wenn man sie ignoriert, geht das ganze vor das Verwaltungsgericht, das dann eine Strafe verhängt gegen die man Einspruch erheben oder zahlen kann. Und dieses Prozedere soll sich dann vierteljährlich wiederholen.

Impfpflicht in Österreich: Widerstände mehren sich

Doch es mehren sich die Widerstände. Und nicht nur auf der Straße, sondern vor allem im Verwaltungsapparat von Gesundheitsbehörden über Bezirksverwaltungen bis zur Justiz.

Sie klagen schon jetzt, dass der Arbeitsaufwand kaum zu stemmen ist. Im Neun-Millionen-Land Österreich werden auch noch Mitte März, also wenn die Strafen fällig werden, voraussichtlich mehr als eine Million Personen nicht geimpft sein.

Die österreichische Justiz ist alarmiert: Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, die beiden zuständigen Höchstgerichte alleine, rechnen mit jeweils 13.000 zusätzlichen Fällen. Eine Fülle, die mit dem aktuellen Personalstand nicht bewältigbar sei.

Österreich: So soll die Corona-Impfpflicht ablaufen

Administrativ soll die Impfpflicht so ablaufen: Fundament ist eine Daten-Abgleichung zwischen Melderegister, dem Impfregister sowie dem epidemiologischen Meldesystem. Zuständig dafür ist die staatliche Agentur ELGA. Laut ELGA ist eine Umsetzung aber nur bis frühestens April möglich.

Probleme gibt es vor allem bei der Einspeisung von Ausnahmezertifikaten in das System. Ausnahmen können nach jetzigem Stand für Schwangere, Genesene, Kinder unter zwölf Jahren sowie Personen ausgestellt werden, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ein Attest ausstellen können voraussichtlich Ärzte noch nicht näher definierter Fachrichtungen.

Drehscheibe der administrativen Abwicklung sind dann in erster Linie die Bezirkshauptmannschaften. In deren Zuständigkeit fallen die vierteljährlich ausgehenden Erinnerungsschreiben sowie zunächst auch die Einmahnung allfällig ausbleibender Strafzahlungen. Und auch diese Verwaltungsebene klagt bereits darüber, dass man den Mehraufwand mit den gegebenen Ressourcen nicht stemmen werde können.

Bis zu diesem Punkt der Maßnahme aber geht noch alles nach Plan. Kompliziert wird, es wenn Strafen nicht bezahlt werden. Denn dann kommt die Justiz ins Spiel. Seitens der Regierung wird in Summe mit 133.000 zusätzlichen Gerichtsverfahren auf allen Ebenen gerechnet. Veranschlagte Mehrkosten für das Jahr 2022 seitens des Bundes: 112,5 Millionen Euro.