Berlin. Bei der Deutschen Bahn gilt die 3G-Regel. Fahrgäste müssen gegen Corona geimpft, getestet oder genesen sein. Wie wird das kontrolliert?

In den Zügen und Bussen der Deutschen Bahn (DB) gilt seit dem 24. November 2021 die 3G-Regel. Fahrgäste müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Die Vorgaben waren im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Die Coronavirus-Pandemie soll dadurch eingedämmt werden.

Aber für wen gelten die Regeln? Wie wird kontrolliert? Und was passiert bei Nicht-Beachtung? Ein Überblick.

Warum gelten bei der Bahn die 3G-Regeln?

Die DB setzt mit der 3G-Regel die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um. Sie waren im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ist seitdem ein Nachweis nötig, das Reisende geimpft, genesen oder getestet sind.

Ein Mann mit Maske steht vor einem ICE der Deutschen Bahn.
Ein Mann mit Maske steht vor einem ICE der Deutschen Bahn. © Oliver Berg/dpa | Oliver Berg/dpa

3G: Welche Nachweise gelten in der Bahn?

Fahrgäste im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind dazu verpflichtet, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:

  • Vollständig geimpft: Die letzte notwendige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
  • Genesen: Die Erkrankung darf nicht länger als 180 Tage her sein.
  • Getestet: Es gilt kein Selbsttest, sondern nur ein dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, der nicht älter als 24 Stunden zurückliegen darf, oder ein aktueller PCR-Test.

3G bei der Deutschen Bahn: Für wen gilt das?

Die 3G-Regeln gelten grundsätzlich für alle Reisenden. Ausgenommen sind Kinder, die das sechste Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schülerinnen und Schüler. Die Deutsche Bahn informiert über ihre Kanäle wie die Website, die App, Durchsagen in den Zügen und auch auf Anzeigetafeln in den Bahnhöfen über die neuen Regelungen.

Die 3G-Regelung gilt außerdem nicht nur für die Passagiere, sondern auch für das Service-, Sicherheits- und Kontrollpersonal im Zug. An Bahnsteigen, Haltestellen und in den Bahnhöfen ist ein 3G-Nachweis nicht zwingend nötig. Er ist lediglich für die Fahrt erforderlich.

Deutsche Bahn: Wie wird 3G kontrolliert?

Das Sicherheits- und Kontrollpersonal überprüft die 3G-Nachweise stichprobenartig in den Zügen. Bei der Fahrkartenkontrolle wird also nicht automatisch auch die Einhaltung der 3G-Regeln überprüft. Allein im Fernverkehr haben in den ersten Tagen nach Inkrafttreten der neuen Regeln Kontrollen auf 400 Verbindungen stattgefunden.

Rund 4200 Mitarbeitende von DB Sicherheit sowie rund 5000 zusätzliche Service- und Kontrollbeauftragte kümmern sich um die Kontrolle der 3G-Nachweise in ganz Deutschland. Darüber hinaus gibt es laut Auskunft der Deutschen Bahn vor allem im Metropolen- und Regionalverkehr jeweils länderspezifische Sicherheitspartnerschaften zur Durchsetzung der 3G-Regel.

„Unsere Mitarbeitenden machen seit Beginn der Pandemie unter schwierigsten Bedingungen einen herausragenden Job. Auch jetzt sind sie wieder massiv gefordert“, sagt Berthold Huber, Vorstand Personenverkehr bei der DB. „Deshalb setzen wir neben den stichprobenartigen Überprüfungen durch unser Personal vor allem auch auf die Mitwirkung der Fahrgäste beim Umsetzen der neuen gesetzlichen Regeln.“

3G in der Deutschen Bahn: Was passiert bei Nicht-Beachtung?

Sollte ein Fahrgast bei einer Stichprobe keinen 3G-Nachweis vorweisen können, bittet das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt ist. Sollte die Bahn einen Beförderungsausschluss aussprechen müssen, kann sie die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung bitten.

Ein besonders heftiger Fall geschah beispielsweise Anfang Dezember in einer Berliner S-Bahn. Trotz mehrfacher Aufforderung durch Bahn-Sicherheitsmitarbeiter weigerte sich ein Fahrgast, eine vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem konnte er den geforderten 3G-Nachweis nicht vorweisen. Weil er deshalb die S-Bahn verlassen sollte, beleidigte der 40-jährige Berliner die beiden Sicherheitskräfte, griff sie mit Faustschlägen an und trat ihnen gegen die Beine.

Alarmierte Bundespolizisten holten ihn daraufhin aus der S-Bahn und nahmen ihn vorläufig fest. Sie leiteten mehrere Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung und Körperverletzung sowie Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz ein.

Corona: Wie reagieren die Fahrgäste?

Nach Angaben der Deutschen Bahn unterstützt aber eine sehr große Mehrheit der Fahrgäste im Fernverkehr die 3G-Regeln. Eine Woche nach Einführung der neuen Vorgaben lag die Anzahl der Reisenden ohne 3G-Nachweis „im Promillebereich“, erklärte der Konzern Anfang Dezember. „Lediglich rund 200 Personen konnten keinen 3G-Nachweis erbringen und mussten den Zug verlassen.“ In der ersten Woche wurden demnach rund 150.000 Reisende im Fernverkehr durch Sicherheits- und Kontrollteams überprüft. Lesen Sie auch: Christian Drosten - Die wichtigsten Fakten über den Virologen

Nach Angaben der Bahn sind die Fahrgäste im Fernverkehr „gut informiert“, halten sich an die 3G-Regel und zeigen bei der Ticketkontrolle „vielfach von sich aus“ ihren 3G-Nachweis vor. Bei festgestellten Verstößen hätten die Fahrgäste zudem meist „sehr einsichtig“ reagiert.

„Nur in Einzelfällen musste die Bundespolizei zur konsequenten Durchsetzung der Regeln hinzugezogen werden“, erklärte der Konzern. „Die neue 3G-Regel wird durch die Fahrgäste begrüßt und breit akzeptiert. Das zeigen unsere Kontrollen“, zog Hans-Hilmar Rischke, Leiter Konzernsicherheit bei der Deutschen Bahn, Bilanz. Das sei „ein wirklich gutes Signal, sowohl für die Pandemie-Bekämpfung als auch für unsere Mitarbeitenden in den Zügen“.

(amw mit afp)