Berlin. Der Corona-Gipfel hat die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung deutlich verschärft. Besonders Ungeimpfte bekommen die Folgen zu spüren.

  • Die Corona-Lage ist weiter angespannt.
  • An diesem Donnerstag haben Bund und Länder härtere Corona-Regeln beschlossen
  • Für Ungeimpfte wird es deutlich ungemütlicher
  • Für sie kommt de facto ein Lockdown

Die Adventszeit hat begonnen, bald ist Weihnachten. Doch die Entwicklung der Corona-Pandemie in Deutschland ist alles andere als feierlich: Die Sieben-Tage-Inzidenz sank zwar in den vergangenen drei Tagen seit über drei Wochen zum ersten Mal wieder leicht, dafür wurden die erste Fälle der besorgniserregenden neuen Omikron-Variante hierzulande nachgewiesen. Bund und Länder haben nun auf einem Corona-Gipfel reagiert und die Regeln zur Pandemiebekämpfung deutlich verschärft.

Für Ungeimpfte sprechen die Beschlüsse eine deutliche Sprache. Wer weder vollständig geimpft, noch nach einer Covid-19-Erkrankung genesen ist, hat künftig bundesweit und unabhängig von den Fallzahlen keinen Zugang mehr zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Für diesen Personenkreis werden auch private Treffen auf die Mitglieder des eigenen Haushalts und maximal zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Für Kinder unter 14 Jahren gelten Ausnahmen. Zudem soll die 2G-Regel künftig inzidenzunabhängig auch im Einzelhandel gelten, ausgenommen sind Geschäfte mit Waren des täglichen Bedarfs. Es ist de facto ein Lockdown für Ungeimpfte.

Modellierungen hatten drastisch beschrieben, wie sich die Pandemie ohne wirksame Gegenmaßnahmen entwickelt: Dann sei eine Inzidenz von über 1000 im Bundesdurchschnitt "noch vor Weihnachten" zu erwarten, so der Physiker Dirk Brockmann.

Lockdown für Ungeimpfte: So ist die Rechtslage

Vor wenigen Tagen war die epidemische Notlage ausgelaufen. Die künftigen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP hatten zuvor das Infektionsschutzgesetz überarbeitet und neue Regeln festgelegt. Doch seit dem Ende der Notlage haben die Länder keine Möglichkeit mehr für harte Lockdown-Maßnahmen, also Ausgangssperren oder Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften in einem Landkreis oder gar einem ganzen Bundesland. Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstandhalten, die Maskenpflicht und auch Zutrittsbeschränkungen nur auf Geimpfte und Genesene (2G) sind hingegen weiter möglich.

Deren verfassungsmäßigkeit haben die Richterinnen und Richter in Karlsruhe bestätigt, ihre Entscheidung zur Corona-Notbremse gibt die Leitplanken für künftige Beschränkungen vor. Die Teilnehmer des Corona-Gipfels beschlossen nun eine Nachschärfung des Infektionsschutzgesetzes. Dadurch sollen Länder und Regionen mit hohen Inzidenzen in Zukunft weitere Maßnahmen umsetzen können. Dazu sollen auch die vorübergehende Schließung der Gastronomie, Einschränkungen von Hotelübernachtungen oder ein Verkaufsverbot von Alkohol zählen.

Corona: Wo eine Art Lockdown schon gilt

Die ersten Länder haben bereits im Vorfeld des Gipfels Regeln eingeführt, die einem Lockdown nahe kommen – nur mit anderen Worten. So plant etwa der Berliner Senat diese strengen Maßnahmen:

  • Die Obergrenzen bei Veranstaltungen sollen gesenkt werden, auf 1000 Menschen draußen und 200 drinnen.
  • Clubs und Bars sollen schließen.
  • Kontaktbeschränkungen: Sollte das Abgeordnetenhaus zustimmen, will der Senat private Treffen wieder reglementieren. Ein Haushalt dürfte dann nur noch mit maximal zwei ungeimpften Personen eines anderen Haushalts zusammenkommen. Für Treffen unter Geimpften und Genesenen gäbe es keine Beschränkung. Auch Kinder unter 14 Jahren würden nicht mitgezählt.
  • Weihnachtsmärkte sollen nach dem Willen des Senats ausschließlich für geimpfte und genesene Menschen zugänglich sein, deren Nachweise müssen am Eingang kontrolliert werden.
  • Der Berliner Senat will den Zugang zu öffentlichen Gebäuden auch für Besucher beschränken. Statt nur für das Personal solle 3G auch für Gäste gelten, sagte Kalayci.

In Bayern etwa wird in Hotspots, also ab einer Inzidenz über 1000 alles geschlossen. Ausnahmen bleiben Schulen und Kitas, Handel (allerdings Kundschaftsbeschränkung: pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich nur ein Kunde in dem Laden befinden), Alten- und Pflegeheime (hier gilt aber eine Testpflicht vor dem Betreten).

In Brandenburg bestehen für Ungeimpfte unter anderem Kontaktbeschränkungen sowie in Kreisen mit Inzidenzen von mehr als 750 nächtliche Ausgangsbeschränkungen: Dann ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur in Ausnahmefällen zulässig.

(fmg/dpa)