Berlin. Aperol, Hüttengaudi und ausgelassene Stimmung, das lieben viele am Ski-Urlaub. Wohin man trotz Corona noch in den Schnee reisen kann.

Im österreichischen Ischgl verbreitete sich Anfang 2020 das Coronavirus. Ischgl gilt bis heute als einer der ersten Hotspots der Pandemie in Europa. Trotzdem sehnen sich viele nach einem entspannten Winterurlaub auf der Piste. Wo ist das trotz der aktuellen Corona-Lage noch möglich? Welche Regeln gelten an den Urlaubsorten? Lesen Sie hier mehr.

Österreich: Skifahren trotz Lockdown möglich

In unserem Nachbarland herrscht seit Montag, 22. November, ein Teil-Lockdown. Er gilt zunächst bis 1. Dezember. Eine Verlängerung bis 11. Dezember gilt als wahrscheinlich. Von den ganztägigen Ausgangsbeschränkungen ist das Skifahren als "sportliche Betätigung im Freien" aber nicht betroffen. Allerdings: Während des Lockdowns dürfen nur Tagesgäste, Einheimische und Mitarbeiter das Skigebiet nutzen, wie etwa die Gemeinde Ischgl auf ihrer Internetseite erörtert. Deutsche Urlauberinnen und Urlauber müssen sich demnach noch ein wenig gedulden.

An den Skipisten wird die 2G-Regel gelten. Betreiber von Seilbahnen dürfen demnach nur gegen Covid-19 Geimpfte und davon Genesene befördern. Wie das kontrolliert werden soll, ohne dass es zu Beeinträchtigungen kommt, ist noch nicht geklärt. Beim ADAC heißt es, es könnte eine automatisierte Kontrolle des Corona-Status erfolgen, die Voraussetzung für den Erwerb von Online-Liftkarten wäre.

In Gondeln, Sesselliften mit Haube und im Eingangsbereich zu den Liften gilt für alle ab 15 Jahren eine FFP2-Maskenpflicht. Kinder zwischen sieben und 14 Jahren müssen einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für fast alle gilt: Ein 2G-Nachweis muss erbracht werden. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr sind davon ausgenommen.

Wegen des Lockdowns müssen Restaurants und Hotels schließen. Ob es Verpflegung in den touristischen Skiorten geben wird und in welcher Form, ist noch offen. In Ischgl und Axamer Lizum startet die Skisaison offiziell am 3. Dezember. Anderswo geht es los, sobald genügend Schnee liegt.

Die Bundesregierung stuft Österreich derzeit als Hochrisikogebiet ein, es liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor. Für Rückkehrerinnen und Rückkehrer heißt das: eine zehntägige Quarantänepflicht, aus der man sich frühestens am fünften Tag freitesten kann. Vor Wiedereinreise nach Deutschland ist ein Corona-Test erforderlich. Test- und Quarantänepflicht gelten hingegen nicht für Geimpfte und Genesene.

Schweiz: Maskenpflicht in Skiliften

In dem Alpenland wird noch an den genauen Corona-Vorschriften gearbeitet. Nach Angaben des Schweizerischen Bundesamtes für Gesundheit müssen in allen geschlossenen Berg- und Seilbahnen, in Ski- und Sesselliften Masken getragen werden, außerdem überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen und Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Ob eine 3G-Regel kommt, ist noch unklar.

Einzig im Skigebiet Samnaun führt die Schweiz eine 2G-Regel ein, weil das Skigebiet an das österreichische Gebiet von Ischgl grenzt. In Zermatt und Saas-Fee läuft der Skibetrieb bereits. In Innenräumen von Restaurants und Kneipen gilt hier 3G für alle über 16 Jahre.

Deutschland: 3G oder 2G, Maskenpflicht und Abstand

Die Skisaison kann kommen. Allerdings wird grundsätzlich die 3G-Regel gelten. Seilbahnbetreiber sind dazu angehalten, Impf-, Genesenen- oder Testnachweis ihrer Passagiere unter die Lupe zu nehmen. In Bayern müssen sich Geimpfte zusätzlich testen lassen ("2G plus"), auch auf dem Feldberg im Schwarzwald soll diese Regel greifen.

Unter den Seilbahnfirmen mehrt sich die Kritik daran. Das sei nicht umsetzbar und nicht zu kontrollieren, heißt es.

Frankreich: Maskenpflicht, 3G nur bei hoher Inzidenz

Ende November haben bereits die erste französischen Skigebiete ihren Betrieb aufgenommen. Laut der Regierung in Paris soll Wintersport wieder möglich sein. Allerdings gibt es auch hier Auflagen. An den Skiliften sollen Masken getragen werden, ebenso in geschlossenen Liften und Gondeln. Wer in der Schlange steht, muss ebenfalls eine Maske aufsetzen.

Ab einer Inzidenz von 200 muss der "pass sanitaire" vorgezeigt werden, also der Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Test. Der "pass sanitaire" entspricht dem digitalen Covid-Zertifikat der EU.

Tschechien: 2G in Hotels, Einreise nur mit PCR-Test

In Tschechien ist in der Wintersaison manches noch günstiger als in Österreich und der Schweiz. Das macht das Land auch unter Deutschen zu einem beliebten Wintersportziel. Allerdings erschwert die Corona-Pandemie auch hier das Reisen. Deutschland wird von der tschechischen Regierung als Land der "dunkelroten" Kategorie eingestuft.

Deutsche Ski-Fans können deshalb nur nach PCR-Test und Online-Anmeldung einreisen. Zwischen dem fünften und dem siebten Tag vor Ort muss ein weiterer PCR-Test gemacht werden. Hotels und Restaurants lassen nur Geimpfte und Genesene ein. Eine Maskenpflicht gilt überall da, wo keine Mindestabstände eingehalten werden können. (mja)