Berlin. Immer mehr Menschen bekommen den sogenannten Corona-Booster. Wir erklären, ob Menschen ohne dritte Impfung bald als ungeimpft gelten.

  • Mit der Zeit verliert die Corona-Impfung ihre Schutzwirkung
  • Dann hat man wieder ein höheres Risiko, sich anzustecken
  • Doch gilt man als ungeimpft, wenn man sich keine Auffrischungsimpfung geben lässt?
  • Wir haben die Fakten hier zusammengefasst

Mehr als 6,5 Millionen Menschen in Deutschland haben sie bereits erhalten: die Booster-Impfung. Und auch für alle anderen der rund 57 Millionen Geimpften wird sie früher oder später wichtig werden. Denn nur mit der Auffrischung ist der Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus durch die Impfungen dauerhaft gegeben. Wer dagegen nur zweifach – oder bei Johnson und Johnson einfach – geimpft ist, hat mit der Zeit wieder ein höheres Ansteckungsrisiko.

Aber was genau heißt das für den Impfstatus? Schließlich sind mit diesem durch die aktuell vielerorts gültigen 2G- und 3G-Regeln diverse Freiheiten verbunden, die Ungeimpfte nicht haben. Wenn nun der Impfschutz nachlässt – werden Menschen ohne Booster-Impfung dann bald wie Ungeimpfte behandelt?

Digitales Corona-Impfzertifikat ist nur beschränkt gültig

Tatsächlich ist das digitale Impfzertifikat, das etwa in der Corona-Warn-App erstellt werden kann, nur begrenzt gültig. Aktuell kann es nach einer vollständigen Impfung für ein Jahr als Impfnachweis verwendet werden – unabhängig davon, ob in dieser Zeit ein Booster verabreicht wird. So schreibt das Bundesministerium für Gesundheit: "Die Gültigkeitsdauer von europäischen (EU)-Impfzertifikaten bleibt von dem Angebot einer Auffrischungsimpfung unberührt."

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Sollte das digitale Impfzertifikat nach einem Jahr tatsächlich seine Gültigkeit verlieren, kann – zumindest in Deutschland – über den gelben Impfpass nachgeprüft werden, ob eine Person vollständig gegen Corona geimpft ist. Als vollständig geimpft gilt derzeit jeder, der eine Dose des Impfstoffs von Johnson und Johnson oder zwei Dosen der anderen in der EU zugelassenen Vakzine erhalten hat. Dieser Status bleibt nach aktuellem Stand auch ohne Booster bestehen.

Auch die Booster-Impfungen werden im Impfpass vermerkt.
Auch die Booster-Impfungen werden im Impfpass vermerkt. © Imago / localpic

Ampel-Parteien wollen Geltungsdauer der Impfung beschränken

Allerdings scheinen die Ampel-Parteien bereits zu prüfen, ob und wie die Geltungsdauer des Impfnachweises auf ein Jahr beschränkt werden kann. Aufgrund des nachlassenden Impfschutzes müsse bald neu geregelt werden, wer als geimpft gilt, betonte etwa die Grünen-Bundestagsabgeordnete Manuela Rottmann. Menschen, die sich gegen eine Booster-Impfung entscheiden, könnten also früher oder später als ungeimpft gelten. (nfz)