Berlin. Am Arbeitsplatz soll bald die 3G-Regel gelten. Geplant ist auch das Auskunftsrecht des Arbeitgebers zum Impfstatus. Alle Infos.

Die vierte Welle des Coronavirus sorgt in Deutschland für Höchstwerte bei Inzidenz und Neuinfektionen. Gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen sich daher vermehrt Gedanken darum, wie sie sich auf der Arbeit vor einer Ansteckung schützen können.

Und auch die politische Diskussion um Reaktionen auf die hohen Infektionszahlen ist in vollem Gange. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert schon länger eine 3G-Regel am Arbeitsplatz – ähnlich wie Olaf Scholz (SPD), der sich ebenfalls für die Regel aussprach. Am 11. November wurde das Vorhaben der Ampel-Parteien erstmals im Bundestag beraten. Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst kündigte an, dass Bund und Länder in der kommenden Woche zusammenkommen, um die Corona-Lage zu beraten.

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Hier lesen Sie die wichtigsten Infos für Angestellte und Arbeitgeber.

Corona-Tests und Masken: Was Arbeitgeber bezahlen müssen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind prinzipiell für den Gesundheitsschutz ihrer Angestellten verantwortlich. In Corona-Zeiten heißt das: Sie müssen ein Hygienekonzept erstellen. Des Weiteren müssen sie den Arbeitenden sowohl Atemschutzmasken, als auch Corona-Tests zur Verfügung stellen. Zweimal pro Woche müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen Test machen können.

3G am Arbeitsplatz: Was bedeutet das?

Im Bundestag warb Olaf Scholz für die von den Ampel-Parteien geplante generelle Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Persönlich im Betrieb sein dürfen nur noch Geimpfte, Genesene oder täglich negativ Getestete. Geplant ist zudem das Auskunftsrecht des Arbeitgebers zum Impfstatus der Angestellten. Gleichzeitig soll vereinbart werden, dass der Arbeitgeber diese Daten für eine gewisse Zeit abspeichern darf. Die Regelung soll bundesweit verpflichtend sein.

Testpflicht am Arbeitsplatz: Möglich oder nicht?

Den Plänen zufolge werden alle Mitarbeitenden, die am Arbeitsplatz einen Impf- oder Genesenenstatus vorzeigen, von der Corona-Testplicht befreit. Bislang gelten vergleichbare Regelungen in einzelnen Bundesländern für Mitarbeitende im Kundenkontakt, sobald eine bestimmte Inzidenz überschritten wird. Auf Bundesebene gibt es allerdings noch keine rechtliche Grundlage.

Zu klären ist, ob es sich dabei um eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung handelt - denn einzelne Mitarbeitende müssen sich testen lassen und unter Umständen zu Hause bleiben, andere Mitarbeitende hingegen nicht. Rechtlich gilt diese Frage allerdings als unbedenklich, da es für die Maßnahme einen sachlichen Grund gibt. Mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer sei dieser gegeben, sagt der Arbeitsrechtsexperte Nils Wigger aus Hamburg der Nachrichtenagentur AFP.

3G: Besondere Regeln für Krankenhäuser, Kitas und Schulen

Für manche Arbeitsbereiche gibt es bisher noch besonders strenge Regeln - wenn Menschen besonders durch das Coronavirus gefährdet sind. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in Branchen wie Schulen und in Kitas tätig sind, dürfen ihre Mitarbeitenden nach dem Impfstatus oder einem Testergebnis fragen.

Allerdings gilt diese Regelung nur für die Dauer der epidemischen Lage nationaler Tragweite. Da sowohl die geschäftsführende Bundesregierung, als auch die vermutlich bald regierende Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen diese zum 25. November auslaufen lassen will, entfällt auch die gesetzliche Grundlage für viele derzeit gültige Corona-Verordnungen. Entsprechende Verordnungen und Gesetze werden entsprechend angepasst werden.

Für die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen soll es eine generelle Testpflicht geben. Im Gespräch seien wöchentlich ein bis zwei PCR-Pooltests, und zwar auch für geimpfte Mitarbeiter. Bei diesem Verfahren werden gleichzeitig die Proben von mehreren Menschen genommen und anschließend gemeinsam ausgewertet.

Neue Gesetze für 3G und 2G: Wer fordert was?

Wenn es nach der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände geht, soll allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Abfrage des Impfstatus und der Testergebnisse ihrer Angestellten gestattet werden. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger fordert: "Das Auskunftsrecht des Arbeitgebers über Impf- oder Genesenenstatus muss endlich gesetzlich festgelegt werden." Betriebe sollen außerdem selbst entscheiden dürfen, ob sie 3G- oder 2G-Regeln nutzen wollen.

Eine 3G-Regel am Arbeitsplatz hält der Vorsitzende der IG Metall, Jörg Hofmann, für unvermeidbar. Allerdings hätten alle Angestellten das Recht, ihren Impfstatus nicht erklären zu müssen - weshalb die IG Metall eine 2G-Regelung am Arbeitsplatz ablehnt. Eine Testpflicht sei hingegen "zumutbar", sagt Hofmann.

Frage nach Impfung: Datenschutz könnte Strich durch die Rechnung machen

Auch Arbeitsrechtler Wigger hält die Einführung eines grundsätzlichen Fragerechts des Arbeitgebers für notwendig, um 3G- oder sogar 2G-Regeln auf breiter Basis an Arbeitsplätzen einführen zu können. Umstritten sei aber noch, ob es überhaupt möglich ist, im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach einem Testergebnis oder dem Impfstatus zu fragen.

Hier müsse ein Abwägung zwischen den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer einerseits und dem berechtigten Interesse der Arbeitgeber am Gesundheitsschutz ihrer Angestellten andererseits vorgenommen werden, sagt Wigger. Rechtlich abschließend geklärt ist diese Frage demnach nicht. (mit afp)