Duisburg. Das Duisburger Landgericht hebt den Haftbefehl gegen Michael Wendler auf. Der Sänger will jetzt zurück nach Deutschland - zeitweise.

  • Der Haftbefehl gegen Michael Wendler ist aufgehoben
  • Der Schlagerstar will zeitweise nach Deutschland zurückkehren
  • Was der Wendler jetzt für seine Karriere plant

Der Haftbefehl gegen Schlagerstar und Verschwörungstheoretiker Michael Wendler ist aufgehoben worden. Das teilte das Duisburger Landgericht am Montag mit. Demnach ist der Haftbefehl bereits am 22. September aufgehoben worden - auf die Beschwerde des Anwalts des Sängers, die sich gegen den sogenannten Sitzungshaftbefehl richtete. Lesen Sie hier: Michael Wendler macht große Ankündigung – "unzerstörbar"

Dieser war erlassen worden, nachdem der umstrittene Sänger („Egal“, „Sie liebt den DJ“) im Juli nicht als Angeklagter in einem Prozess vor dem Amtsgericht Dinslaken erschienen war. Mittels Haftbefehl sollte der 49-Jährige zur Verhandlung gebracht werden. Das Landgericht in Duisburg folgte dieser Linie nicht: Dies sei nicht verhältnismäßig, weil der Angeklagte durch seinen Anwalt vor Gericht vertreten werde. Auch interessant: Nach Wendler-Fiasko: Neues Lebenszeichen von Laura Müller

Michael Wendler: Sänger will zurück nach Deutschland - teilweise

Allerdings: Der Prozess gegen den Wendler läuft nach Angaben des Gerichtssprechers weiter. Mit dem Haftbefehl hätten die deutschen Behörden die Möglichkeit gehabt, Wendler in Haft nehmen zu können. Ob dieser aber in den USA, wo er aktuell lebt, überhaupt vollstreckt werde, war unklar. Lesen Sie mehr: Laura weint: DSDS-Star schnappt sich Wendlers Hochzeitssong

Der "Bild"-Zeitung sagte Wendler, dass er jetzt wieder nach Deutschland zurückkehren möchte: "Ja – ich komme zurück nach Deutschland! Nicht mit Wohnort, der bleibt die USA", kündigte er in dem Bericht von Montag an. Er wolle weiter Musik machen: "Ich bin mir sehr sicher, dass es im kommenden Jahr 2022 allen Grund zur Hoffnung gibt, wieder vollumfänglich musikalisch arbeiten zu können." Mehr zum Thema: Michael Wendler: Vater sorgt mit Enthüllungen für Blamage

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Schlagersänger vorgeworfen, Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Deswegen war ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den Wendler allerdings Einspruch einlegte. Ihm sollen - so der Vorwurf im Strafbefehl - Autorenanteile an mehr als 150 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers vor der Vollstreckung zu bewahren.

(mja/dpa)