Berlin. . Berlin will die Quarantäneregeln an Schulen lockern. Doch wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? Alle Infos im Überblick.

Bei den Corona-Regeln an Schulen gehen die Bundesländer verschiedene Wege. Berlin etwa hat am Dienstag entschieden, dass künftig nur noch Kinder und Jugendliche mit einem positiven PCR-Test und deren enge Freunde und Sitznachbarn in eine 14-tägige Quarantäne müssen.

Bundesweit zeichnet sich der Trend ab: Es wird stärker differenziert. Um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am Präsenzunterricht zu ermöglichen, sollen nicht mehr ganze Klassenverbände bei Auftreten eines Corona-Falls in die Isolation geschickt werden.

Wie ist die Lage in den anderen Bundesländern? Der Überblick.

  • Baden-Württemberg: Enge Kontaktpersonen von Infizierten müssen sich seit 27. August 2021 nicht mehr in Quarantäne begeben. Stattdessen gilt eine tägliche Testpflicht, "mindestens mittels Schnelltest", heißt es beim Kultusministerium. Tritt in einer Klasse ein positiver Corona-Fall auf, müssen sich alle Schülerinnen und Schüler der Klasse fünf Schultage lang täglich testen. Ausnahmen gelten für Grundschüler, Grundstufen von sonderpädagogischen Schulen, Grundschulförderklassen, für Schulkindergärten und für Kinder unter acht Jahren.
  • Diese Personen müssen sich nur einmal vor Wiederbetreten der jeweiligen Einrichtung testen lassen. Wenn in einer Klasse ein Infektionsfall auftritt, darf diese Klasse für fünf Tage ausschließlich in derselben Konstellation unterrichtet werden, sodass keine weiteren Schüler außerhalb des Klassenverbunds angesteckt werden. Eine besondere Regelung betrifft Kinder unter sechs Jahren: Sie gelten grundsätzlich als getestet, weil sie in den Einrichtungen regelmäßig getestet würden, heißt es beim Kultusministerium.
  • Bayern: Das Gesundheitsamt wird im Falle eines positiven Corona-Tests in einer Klasse informiert. Die Behörde entscheidet über weitere Schritte. Bis dahin können alle Schülerinnen und Schüler mit negativem Test im Unterricht bleiben. Nach den Worten von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder soll in jedem Fall verhindert werden, dass wieder ganze Klassen wegen einzelner Fälle in Quarantäne müssen. Wie genau die neuen Regeln aussehen werden, ist aber noch offen. Virologe Christian Drosten sprach sich dafür aus, auch bei einem Fall die ganze Klasse in Quarantäne zu schicken - dafür aber nur fünf statt 14 Tage lang.
  • Berlin: Die Berliner Amtsärzte wollen Kontaktpersonen von Infizierten über fünf Tage lang nach dem letzten Corona-Kontakt stärker testen, nicht aber in Quarantäne schicken. Kinder und Jugendliche mit positivem PCR-Test müssen 14 Tage in Quarantäne. Eltern von Kita-Kindern könnten die Option bekommen, statt des Testens ihre Kinder in fünftägiger Quarantäne zu Hause zu behalten. Der Berliner Senat berät am Dienstag (31. August) darüber.
  • Brandenburg: Auch in Brandenburg will man künftig differenzierter vorgehen: Nur noch enge Kontaktpersonen von Infizierten wie direkte Sitznachbarinnen und -nachbarn sollen in Quarantäne. Voraussetzung sei, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten worden seien - Maske tragen, lüften, 1,5 Meter Abstand halten. Die Entscheidung über die Quarantäne trifft das örtliche Gesundheitsamt.
  • Bremen: Für enge Kontaktpersonen gilt eine 14-tägige Quarantäne. Sie kann nach dem 10. Tag durch einen negativen Test beendet werden. Vollständig Geimpfte werden nicht als enge Kontakte betrachtet und müssen ab dem 15. Tag nach der letzten Impfung nicht in Quarantäne. Auf Antrag können Lockerungen der Quarantänemaßnahmen ausgesprochen werden.
  • Hamburg: Im Verdachtsfall wird die betroffene Person umgehend in einem Quarantäneraum in der Schule isoliert oder direkt in häusliche Quarantäne geschickt. Das Gesundheitsamt wird informiert. Ein Verdacht besteht dann, wenn einschlägige Corona-Symptome auftreten oder ein Test positiv ausfällt. Ist das neuerliche Testergebnis negativ oder das Kind 48 Stunden lang symptomfrei, kann es wieder am Unterricht teilnehmen.
  • Hessen: Hessen setzt auf das Lernen in festen Gruppen (Kohorte), um im Infektionsfall Kontakte gut nachvollziehen zu können. Dies soll auch bewirken, dass eine Quarantäne nicht für die ganze Schule, sondern nur für die betroffene Kohorte ausgesprochen werden muss. Näher geht der Hygieneplan des hessischen Kultusministeriums nicht darauf ein.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Enge Kontaktpersonen sind laut Robert Koch-Institut solche, die mehr als zehn Minuten und bei weniger als 1,5 Meter Abstand ohne Mund-Nasen-Schutz Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Auch ein Gespräch ohne Maske bei Nichteinhaltung des Abstandes macht die Gesprächspartnerin zu einer engen Kontaktperson, ebenso der Aufenthalt im selben Raum.
Eine Maske liegt im Unterricht auf Unterlagen.
Eine Maske liegt im Unterricht auf Unterlagen. © dpa

  • Tritt ein positiver Corona-Fall mit einem Folgefall auf, folgt eine Quarantäneanordnung für diese Fälle. Die gesamte Kohorte (Klasse, Lerngruppe) wird getestet. 14 Tage lang dürfen nur asymptomatische und negativ getestete Kinder mit Masken, täglichem Corona-Schnelltest und Symptomkontrolle zur Schule kommen. Treten in dieser Zeit mehr Fälle auf, muss die gesamte Lerngruppe in Quarantäne.
  • Niedersachsen: Tritt ein positiver Corona-Fall in einer Klasse auf, müssen die Mitschülerinnen und Mitschüler in Quarantäne ("Kontaktperson ersten Grades"). Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage und kann abgekürzt werden - je nachdem wie eng der Kontakt tatsächlich war. Das Gesundheitsamt entscheidet.
  • Nordrhein-Westfalen: In der Regel sollen nur einzelne Schülerinnen und Schüler in Quarantäne geschickt werden - nicht jedoch ganze Klassen, Kurse oder Betreuungsgruppen. Die direkten Sitznachbarinnen und -nachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts und links) sowie Lehr- und Schulpersonal, das in engem Kontakt mit der betroffenen Person stand, müssen in eine 14-tägige Quarantäne (sie gelten als "enge Kontaktpersonen").
  • Wer sich selbst positiv auf Corona testet oder bei einer positiven Lolli-Pool-Testung dabei ist, muss sich bis zum Vorliegen eines negativen individuellen PCR-Tests absondern. Vollständig geimpfte und symptomlose Kontaktpersonen (weitere Schülerinnen und Schüler sowie Lehr- und Schulpersonal) sind von den Quarantäneregeln ausgenommen.
  • Rheinland-Pfalz: Ob und wie lange Schülerinnen und Schüler in Quarantäne müssen, entscheidet das örtliche Gesundheitsamt. Das Kultusministerium macht keine pauschale Angabe dazu.
  • Saarland: Für das neue Schuljahr liegen noch keine gesonderten Quarantänepläne vor. Für die ersten zwei Wochen ab 30. August gelten verschärfte Hygieneregeln, um Quarantäne möglichst zu vermeiden.
  • Sachsen: Pauschale Gruppen- und Klassenquarantäne soll vermieden werden. Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss nicht in Quarantäne. In der Altersgruppe bis 12 Jahre soll nur die infizierte Person in Quarantäne, eventuell ungeimpfte Erwachsene mit engem Kontakt. Die anderen Schüler sollen dreimal pro Woche einen Antigen-Schnelltest machen, betroffenes Lehrpersonal ebenfalls.
  • Auch unter den älteren Schülern ab 12 Jahren soll nur die positiv getestete Person in Isolation sowie die direkten Sitznachbarn in der Klasse und Lehr- und Schulpersonal, das engeren Kontakt zum Infizierten hatte. Ausnahme: Geimpfte und Genesene. Auch bei den älteren Schülern soll über 14 Tage dreimal wöchentlich getestet werden. Sofern eine Maske getragen wurde, gelten auch direkte Sitznachbarn nicht als enge Kontaktpersonen, sondern lediglich als beobachtungspflichtige Kontaktpersonen. Bei erhöhter Testfrequenz (alle zwei Tage) kann auf die Quarantäne von weiteren Schülerinnen und Schülern verzichtet werden.
  • Sachsen-Anhalt: Bei Quarantäne gilt weiterhin die Schulpflicht bzw. bei Lehr- und Schulpersonal die Pflicht zur Arbeitsleistung. Die jeweilige Schulleitung entscheidet, wie das ausgestaltet werden soll.
  • Schleswig-Holstein: Ein neuer Erlass des Gesundheitsministeriums regelt, dass nicht mehr ganze Klassen in Quarantäne geschickt werden sollen. Stattdessen: individuelle Risikoabwägung. Was heißt das? Nur noch direkte Sitznachbarinnen und -nachbarn oder auch enge Schulfreunde mit Kontakt am Nachmittag sollen bei Auftreten positiver Fälle in Quarantäne geschickt werden.
  • Thüringen: Die Landesregierung überarbeitet derzeit ihre Vorgaben. Nach den Plänen von Kultusminister Helmut Holter sollen auch in Thüringen nur noch einzelne Kinder und Jugendliche in Quarantäne. Besonders in den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien sollen die Tests verstärkt werden.

(fmg)