Freiburg. Eine 37-Jährige sieht einen Zusammenhang zwischen der Einnahme eines Verhütungsmittels und einem körperlichen Zusammenbruch im Jahr 2009. Sie hat gegen den Hersteller des Präparats geklagt.

Im Prozess um angeblich lebensgefährliche Nebenwirkungen durch die Verhütungspille "Yasminelle" hat eine 37 Jahre alte Frau erneut eine Niederlage erlitten.

Die Freiburger Außenstelle des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe wies am Freitag ihre Berufungsklage gegen den Pharmavertreiber Bayer Vital GmbH auf Schadenersatz ab.

Ihr sei nicht der Nachweis gelungen, dass die Einnahme des Präparates Ursache für ihren lebensgefährlichen Zusammenbruch vor zwölf Jahren war. Ein Revision ließ das OLG nicht zu. ((Az. 14 U 19/19).

Die 37-Jährige hatte im Juli 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und war daran fast gestorben. Sie führt das auf die Einnahme des Medikaments mit seinem Wirkstoff Drospirenon zurück. Bis heute leidet sie eigenen Angaben zufolge an den körperlichen und psychischen Folgen.

Die Bayer Vital GmbH hatte die Ansprüche der Frau stets zurückgewiesen. Auch die Vorinstanz, das Landgericht Waldshut-Tiengen, hatte die Klage 2018 abgewiesen. Dagegen hatte die 37-Jährige Berufung vor dem OLG eingelegt - vergeblich.

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