Berlin. Landwirtschaftsministerin Klöckner plant ein Verbot zahlreicher Wildtiere in Zirkussen. Die Länder wollen auch Großkatzen einbeziehen.

Tiere, die mit einem Zirkus durch das Land ziehen, haben kein leichtes Leben: Sie wechseln nicht nur bis zu fünfzig Mal im Jahr den Standort, sondern leben auch sehr beengt – ganz abgesehen mangelhaften Haltungsbedingungen, Auftritten und Drill, denen die Tiere ausgesetzt sind. Damit soll für bestimmte Arten nun Schluss sein.

Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) will die Haltung bestimmter Wildtiere bei Wanderzirkussen verbieten. Doch ihr Verordnungsentwurf ging dem Agrar- und der Umweltausschuss des Bundesrats nicht weit genug. Dieser setzt sich dafür ein, dass nicht nur Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten und Großbären künftig in der Manege verboten sind und nicht mehr durch Zirkusse angeschafft werden dürfen.

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Neue Verordnung: Zirkusverbot nun auch für Großkatzen?

Auch die Zeit von Tigern und Löwen in der Zirkusmanege könnte bald der Vergangenheit angehören. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf einen entsprechenden Verordnungsentwurf berichtet, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium nach der Ergänzung des Bundesrats nun das geplante Verbot um Großkatzen ergänzt.

Tiger und Löwen waren bisher von der neuen Tierschutz-Zirkusverordnung ausgenommen, das Ministerium gab dafür im Winter 2020 Gründe der Rechtssicherheit an. Auch Robben und Reptilien soll die Erweiterung der Verordnung umfassen. Der Bundesrat stimmt am 25. Juni über das Verbot ab.

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Tierschutz fordert Lösung für Wildtiere im Bestand von Zirkussen

Susanne Mittag, tierschutzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, bezeichnete das Großkatzenverbot als "Schritt in die richtige Richtung, der aber noch nicht ausreicht". Tierschutzbund-Präsident Thomas Schröder bemängelte, dass die Wildtiere im Bestand der Betriebe bis zu ihrem Tod weiter vorgeführt werden dürfen. "Konsequent wäre es, die Tiere in Auffangstationen unterzubringen", sagte Schröder.

Die neue Verordnung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium soll neben dem Anschaffungs- und Vorführverbot für Zirkusse außerdem erstmals Anforderungen an die Haltung aller Zirkustiere regeln. So würden beispielsweise Regeln für die Unterbringung, fachkundige Versorgung, die Behandlung kranker oder verletzter Tiere, Transportmittel und die Beschränkung der Transportdauer definiert, teilte das Ministerium mit.

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(bml/fmg)