Berlin. Das Bundeskabinett kategorisiert Corona-Risikogebiete neu. Für Rückkehrer ändern sich einige Regeln. Die Änderungen in der Übersicht.

  • Ab dem 1. August ändert die Bundesregierung ihre Kategorisierung von Corona-Gefahrengebieten
  • Künftig wird nur noch zwischen Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten unterschieden
  • Was sich für Rückkehrende aus Hochrisikogebieten ändert, zeigt die Übersicht

Während der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung andere Länder bisher in drei Kategorien eingeteilt: Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete. Ab dem 1. August ändert sich diese Einteilung. Statt bisher drei, wird es dann nur noch zwei Bezeichnungen für besonders schwer vom Coronavirus getroffene Länder geben.

Künftig gibt es nur noch Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete geben. Die Klassifizierung eines Landes als "einfaches Risikogebiet" fällt weg. Das Angebot auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI) bleibt bestehen: Dort können Interessierte eine Liste aller Hochrisiko- und Virusvariantengebiete einsehen.

Was ist ein Hochrisikogebiet?

Drei Ministerien legen fest, ob ein Land künftig als Hochrisikogebiet gilt: Das Gesundheits- und das Innenministerium sowie das Auswärtige Amt. Ein wichtiges Indiz für die Klassifizierung ist laut Informationen von "merkur.de" eine stabile Inzidenz über 100.

Auch Faktoren wie die Auslastung der Krankenhäuser oder die Testrate sollen Einfluss darauf haben, ob ein Land künftig Hochrisikogebiet ist. Damit könnten Länder wie Frankreich oder Spanien, in denen die Delta-Variante für einen Anstieg der Inzidenz gesorgt hat, zu Hochrisikogebieten werden.

Was müssen Reisende aus Hochrisikogebieten beachten?

Grundsätzlich gilt: Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen will, muss das über Portal einreiseanmeldung.de anmelden. Nach der Anmeldung bekommen alle Reisenden eine entsprechende Bestätigung, die mitgeführt und bei einer eventuellen Kontrolle durch das Beförderungsunternehmen oder bei einer Grenzkontrolle durch die Bundespolizei vorgezeigt werden muss.

Zusätzlich zur Anmeldung müssen Menschen ohne vollständigen Impfschutz oder Genesungsnachweis eine negative Testbescheinigung vorlegen. Dabei spielt keine Rolle mehr, aus welchem Land sie einreisen.

Damit noch nicht genug: Wer aus einem Hochrisikogebiet wieder nach Deutschland einreist und noch nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Betroffene können sich ab dem fünften Tag "freitesten" - Kinder unter 12 Jahre dürfen die Quarantäne nach fünf Tagen ohne Test verlassen.