Berlin. Der Mann aus dem Vergewaltigungsprozess mit Gina-Lisa Lohfink steht wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Stealthing vor Gericht.

In Berlin hat das Verfahren gegen einen Mann begonnen, der 2012 und 2016 bereits im Rahmen eines Prozesses mit Ex-GNTM-Kandidatin Gina-Lisa Lohfink vor Gericht gestanden hatte. Lohfink warf ihm damals Vergewaltigung vor. Er bestritt dies. Bei dem aktuellen Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung und den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln vor.

Darüber hinaus wird dem Mann Stealthing beim Sex mit einer Prostituierten vorgeworfen, darunter versteht man das heimliche Abziehen eines Kondoms ohne die Einwilligung des Sexualpartners oder der -partnerin.

Die Anklage, die dem "Spiegel" vorliegt und aus der das Magazin zitiert, wirft dem Mann vor, in der Nacht zum 9. November 2017 in seiner Berliner Wohnung beim Sex mit einer Prostituierten gegen den Willen der Frau das Kondom entfernt zu haben. Daraufhin habe die Frau den Verkehr sofort beendet, woraufhin der mutmaßliche Täter sie auf den Hinterkopf geschlagen haben soll. Zudem soll er versucht haben, sie am Verlassen der Wohnung zu hindern.

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Stealthing: Mutmaßlicher Täter soll Teilgeständnis abgelegt haben

Der Berliner Rechtsanwalt Urs Körner von Gustorf, der Verteidiger des Mannes, wollte sich auf die "Spiegel"-Anfrage zu den Vorwürfen nicht äußern. Wie der "Spiegel" aus Justizkreisen erfahren haben will, habe der mutmaßliche Täter vor Gericht allerdings ein Teilgeständnis abgelegt.

So habe er gewusst, dass die Frau auf ein Kondom bestanden habe, er habe aber auf ein Kondom verzichten wollen. Die Vorwürfe der Nötigung und Körperverletzung bestreite er weiterhin. Laut Gerichtssprecherin Lisa Jani soll das Verfahren am 24. Februar fortgesetzt werden.

Stealthing ist in Deutschland strafbar. In diesen Fällen bezieht sich die Einwilligung auf den Geschlechtsverkehr nicht allein auf den Sex als solchen, sondern auf "Safer Sex". Wird das Kondom entfernt, wäre vertretbar, dass die zuvor erteilte Einwilligung über den Sex insgesamt entfällt. Dann kann durch den Vollzug des Verkehrs rechtlich gesehen ein sexueller Übergriff in Form einer Vergewaltigung vorliegen.

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Skandal mit Gina-Lisa Lohfink und Drogenvergangenheit: Mann ist vorbestraft

Wie der "Spiegel" aus Justizkreisen erfahren haben will, verbüßt der Mann in Berlin zurzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen Drogendelikten.

Für große mediale Aufmerksamkeit hatte der Prozess mit Gina-Lisa Lohfink gesorgt. Das Model hatte den Mann 2012 beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihr allerdings nicht geglaubt und Lohfink wiederum falsche Verdächtigung vorgeworfen. Lohfink wollte einen Strafbefehl nicht akzeptieren und stand schließlich im Sommer 2016 vor Gericht.

Angesichts des Verfahrens entstand die "Nein heißt Nein"-Kampagne, woraufhin die Bundesregierung Sexualstrafrecht verschärft hat. Lohfink verlor ihr Verfahren dennoch: Das Berliner Kammergericht bestätigte eine Geldstrafe gegen sie wegen falscher Verdächtigung. Der Mann wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er gegen Lohfinks Einwilligung Videos vom Geschlechtsverkehr gemacht hatte. Diese waren später im Netz aufgetaucht. (day)

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