Berlin. Die Bundesregierung hat mit einer Verordnung die Vergabe von FFP2-Masken an Risikogruppen geregelt. Jetzt sollen Gutscheine kommen.

  • Corona-Risikopatienten sollen Gutscheine für FFP2-Masken erhalten, die nun die Krankenkassen verschicken sollen
  • Im Dezember hatte die Verteilung der Masken in Apotheken begonnen
  • In Deutschland haben mehr als 27 Millionen Menschen Anspruch auf solche Masken
  • Doch wie erfolgt die weitere Ausgabe der Masken genau? Wer hat Anspruch darauf? Wir beantworten die wichtigsten Fragen

Wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigt hatte, erhalten Menschen ab 60 und Angehörige anderer Risikogruppen seit Dezember vom Bund FFP2-Schutzmasken. Insgesamt sollen Berechtigte nach und nach 15 Masken zur Verfügung gestellt bekommen.

Die ersten Chargen waren in den Apotheken schon vor Weihnachten verfügbar, damit besonders gefährdete Personen sich auch schon in der Zeit um die Feiertage besser schützen konnten. Spahn betonte, dass eine FFP2-Maske trotzdem „kein Freifahrtschein, um unachtsam zu sein“ sei. Doch wie funktioniert die Abgabe der Masken? Und wer bekommt sie? Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Nun sollen die Berechtigten von ihren Krankenkassen Gutscheine für weitere FFP2-Masken bekommen, die dann in den Apotheken eingelöst werden können.

Lesen Sie auch: Corona: Droht Chaos beim Gutscheinversand für FFP2-Masken?

Risikogruppen, Senioren und Co.: Wer hat Anspruch auf die Masken?

Die versprochenen 15 Masken sollen sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Menschen mit höheren Risiken für einen schweren Verlauf einer Corona-Infektion bekommen. In diese Kategorie fallen bundesweit rund 27 Millionen Bürger. Den genauen Personenkreis hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) auf Anfrage des Gesundheitsministeriums definiert. Dazu zählen:

  • über 60-Jährige,
  • Menschen mit COPD oder chronischer Herzinsuffizienz, chronischer Niereninsuffizienz, zerebrovaskulärer Erkrankung, insbesondere Schlaganfall, oder Diabetes mellitus Typ 2,
  • Krebspatienten mit aktiven, fortschreitenden oder metastasierenden Tumorerkrankungen, beziehungsweise bevorstehenden Therapien mit Immunsuppressiva,
  • Menschen mit Organ- oder Stammzelltransplantationen,
  • sowie Frauen mit Risikoschwangerschaften.

Neben dem Nachweis des Risikofaktors muss man auch seinen Wohnsitz in Deutschland haben, um Anspruch auf die FFP2-Masken zu haben.

Mehr zum Thema: Corona-Schutz: Das müssen Sie über FFP2-Masken wissen

Masken-Ausgabe: Wie kommen die Berechtigten an die FFP2-Masken?

Die Atemschutzmasken werden in drei Schritten ausgegeben. Zuerst erhielt jeder und jede Berechtigte drei Masken für die Zeit bis zum 31. Dezember.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) trägt meistens eine FFP2-Maske. Durch eine neue Rechtsverordnung werden nun Risikogruppen mit den Schutzmasken versorgt.
Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) trägt meistens eine FFP2-Maske. Durch eine neue Rechtsverordnung werden nun Risikogruppen mit den Schutzmasken versorgt. © dpa | Bernd von Jutrczenka

Im Januar sollen die Masken über eine Bescheinigung der Krankenkasse in Form von Coupons erhältlich sein. Alle Anspruchsberechtigten erhalten zwei fälschungssichere Scheine für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen. Diese sollen in zwei klar abgegrenzten Zeiträumen einlösbar sein. Da die Krankenkassen die Daten bereits vorliegen hätten, würde man Datenschutzprobleme vermeiden, so Spahn im Vorfeld. In der Verordnung ist festgelegt, dass zuerst Senioren informiert werden sollen.

Doch der Gutscheinversand für FFP2-Masken läuft nach Einschätzung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) nur schleppend an. „Es fragen Kunden in den Apotheken nach: 'Wo bleiben die Gutscheine?'“, sagte die stellvertretende Sprecherin des Verbands, Ursula Sellerberg, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen teilte mit, die Auslieferung der Gutscheine durch die Bundesdruckerei sei vergangene Woche gestartet. Nun seien die Krankenkassen selbst für das Umpacken und Versenden an die Versicherten verantwortlich.

Wie viele Gutscheine von den einzelnen Kassen bereits versendet wurden, sei dem Verband derzeit nicht bekannt. Die privaten Krankenkassen würden bis Ende dieser Woche rund 1,2 Millionen Briefe an die Versicherten versenden, so der Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Lesen Sie auch: Wie Tübingen seine Alten vor dem Coronavirus schützt

FFP2-Masken vom Bund: Wie hoch ist die Eigenbeteiligung für Versicherte?

Die drei Masken, die noch vergangenes Jahr verteilt wurden, waren kostenlos. Für jede der beiden Sechser-Packungen, die nun ausgegeben werden sollen, wird eine Eigenbeteiligung von zwei Euro fällig.

Derzeit kostet eine Atemschutzmaske, die dem FFP2-Standard entspricht, in einer herkömmlichen Apotheke für den Verbraucher um die drei Euro. Laut Bundesgesundheitsministerium soll der „geringe Eigenbetrag“ dazu dienen, dass die Maskenaktion nicht ausgenutzt wird.

Das könnte Sie auch interessieren: Corona-Schutz: FFP2-Masken waschen und erneut verwenden?

Wie werden die Schutzmasken finanziert – und wer profitiert davon?

Apotheker bekommen laut Verordnung für die Maskenausgabe ab Januar pro Maske „sechs Euro einschließlich aller Zuschläge und inklusive der jeweilig geltenden Mehrwertsteuer“. Der Einkaufspreis von FFP2-Masken liegt meist bei rund zwei Euro – jede Apotheke erhält also pro abgegebener Maske in etwa vier Euro Vergütung. Das wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und aus Bundesmitteln finanziert.

Aktuell ist die Finanzierung anders geregelt: Um Verwaltungsaufwand zu sparen, wird der Bund rund 491 Millionen Euro an den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands überweisen. Konkret kommt das Geld vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Laut Verordnungsentwurf wird dann pro Apotheke eine Pauschale festgesetzt, die nach Abzug der Verwaltungskosten an die Apotheken ausgezahlt wird.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz äußerte sich kritisch zu den Finanzierungsplänen. Zwar sei es gut, dass sich 27 Millionen Menschen mit FFP2-Masken vor dem Virus schützen könnten, so Stiftungsvorstand Eugen Brysch. „Ganz besonders freuen werden sich jedoch die Apotheker über den warmen Geldregen vom Bundesgesundheitsminister.“

Von den insgesamt 2,5 Milliarden Euro, die für die Masken-Aktion eingeplant sind, werde der größte Teil die Kassen der Apotheker füllen, vermutet Brysch. „Dieses Geld wäre besser angelegt für Schnelltests in der Altenpflege.“

Das Bundesgesundheitsministerium verteidigt die Finanzierungsregelung. Der Preis von sechs Euro beinhalte ja nicht nur die Beschaffungskosten für qualitativ hochwertige Masken, sondern auch die Umsatzsteuer, die anteiligen Betriebskosten, Beratung und Kontrolle der Anspruchsberechtigung sowie die Abrechnung.

Eine Sprecherin des Ministeriums sagte unserer Redaktion, dass auch zu beachten sei, dass Apotheker ein gewisses Risiko tragen würden, wenn sie in großer Zahl Masken beschaffen. Nicht abgegebene Masken könnten nicht abgerechnet werden.

Lesen Sie auch:Coronavirus in Deutschland: Dramatischer Anstieg bei Toten

Schutz vor Corona-Infektion: Was bringen FFP2-Masken?

Atemschutzmasken, die einen FFP2-Standard haben, sind sogenannte Filterpartikelmasken. Sie sind eigentlich für Pflegekräfte oder Ärzte gedacht, wenn sie infizierte Patienten behandeln. Man atmet dabei über einen Filter, der größere Partikel wie die Tröpfchen, die die Viren enthalten, aus der Atemluft entfernt.

Die FFP2-Masken dienen primär dem Eigenschutz des Trägers, entsprechend der Normierung müssen die FFP2-Masken 95 Prozent der Partikel von außen abfiltern. Anders als die herkömmlichen Alltagsmasken können die Filterpartikelmasken also auch den Träger vor einer Infektion schützen. Das betrifft auch Produkte der Normen N95, P2, DS2 oder CPA.

„Auch FPP2-Masken bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Coronavirus. Aber sie senken die Gefahr für eine Ansteckung erheblich“, erklärte Gesundheitsminister Spahn.

Videografik- So funktionieren Atemschutzmasken

weitere Videos

    (mit dpa)