Karlsruhe/Berlin. Ein 43-Jähriger steht im Verdacht, vor Jahren die kleine Maddie verschleppt und getötet zu haben. Er bleibt nun längere Zeit in Haft.

Der Mordverdächtige im Fall Maddie bleibt noch für längere Zeit im Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Mannes gegen ein Ende vergangenen Jahres ergangenes Urteil wegen der Vergewaltigung einer älteren US-Amerikanerin 2005. Das teilte das BGH am am Freitag in Karlsruhe mit. Damit kommt der 43 Jahre alte Deutsche, der derzeit die letzten Wochen einer anderen Haftstrafe verbüßt, nicht in naher Zukunft frei. (Az. 6 StR 41/20)

Bundeskriminalamt (BKA) und Staatsanwaltschaft Braunschweig ermitteln gegen den mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter wegen Mordverdachts, wie sie Anfang Juni öffentlich gemacht hatten. Ein Haftbefehl wurde deswegen bisher allerdings nicht erwirkt. Ohne seine früheren Verurteilungen säße der Mann also nicht in Untersuchungshaft, sondern wäre auf freiem Fuß.

Fall Maddie: Verdächtiger wegen Vergewaltigung verurteilt

Madeleine McCann war 2007 spurlos aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Das Schicksal der damals Dreijährigen blieb mehr als ein Jahrzehnt ungeklärt – bis die deutschen Ermittler die neue Spur präsentierten. Sie glauben inzwischen, dass Maddie nicht mehr am Leben ist.

Blumen stehen vor einem Bild, das die verschwundenen Madeleine McCann (Maddie) auf einem Foto zeigt, das ihre Eltern im Zusammenhang mit dem Verschwinden des Kindes veröffentlich haben.
Blumen stehen vor einem Bild, das die verschwundenen Madeleine McCann (Maddie) auf einem Foto zeigt, das ihre Eltern im Zusammenhang mit dem Verschwinden des Kindes veröffentlich haben. © dpa | Luis Forra

Der Verdächtige, der zeitweise in Portugal lebte, sitzt seit Februar in Kiel eine alte Haftstrafe ab, die das Amtsgericht Niebüll 2011 wegen Drogenhandels verhängt hatte. Sie endet am 7. Januar. Eine Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung war am Landgericht Braunschweig erst diese Woche abgelehnt worden.

Im Dezember 2019 hatte das Landgericht Braunschweig den Mann wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal im Jahr 2005 verurteilt. Die verhängte Gesamtstrafe beläuft sich auf sieben Jahre Gefängnis. Dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig. Lesen Sie dazu: Berichte: Verdächtiger im Fall Maddie in Klinik eingeliefert

BGH wandte sich an den Europäischen Gerichtshof

Seine Revision hatte der Mann vor allem auf das Argument gestützt, dass die deutschen Behörden gar nicht zur Strafverfolgung befugt gewesen seien. Nach seiner Auffassung fehlte dafür die Zustimmung der portugiesischen Behörden, die ihn in der Vergangenheit wegen anderer Vorwürfe auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls nach Deutschland überstellt hatten. Ohne eine solche Zustimmung darf eine an einen anderen Staat ausgelieferte Person eigentlich nicht wegen Taten belangt werden, die sie noch vor der Übergabe begangen hat. Mehr zum Thema: Fall „Maddie“: Durchsuchung von Kleingarten beendet

Der BGH hatte sich mit dieser Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt. Die Luxemburger Richter hatten im September entschieden, dass der Mann sich in diesem Fall nicht auf den sogenannten Grundsatz der Spezialität berufen kann. Auf dieser Grundlage wiesen die BGH-Richter nun die Revision zurück. Auch die sonstige Überprüfung des Braunschweiger Urteils habe keine Rechtsfehler ergeben, hieß es in der Mitteilung. Lesen Sie auch: Fall Maddie: Urteil gegen Verdächtigen bleibt bestehen (dpa/bef)