Ellwangen. Ein 27-Jähriger tötete in Rot am See sechs Familienmitglieder und verletzte zwei weitere schwer. Nun wurde er wegen Mordes verurteilt.

Vor knapp einem halben Jahr fielen Schüsse im baden-württembergischen Rot am See. Bei der Gewalttat starben sechs Menschen. Nun ist der Angeklagte wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Ellwangen verhängte am Freitag eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Außerdem wurde die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet.

Der 27-jährige Adrian S. erschoss Ende Januar bei einem Familientreffen in der Gemeinde bei Schwäbisch Hall mit einer Pistole sechs Familienmitglieder – seine Eltern, zwei Halbgeschwister, seinen Onkel und seine Tante. Zwei weitere Verwandte überlebten die Tat schwer verletzt. Seine Opfer richtete S. teils mit Kopfschüssen hin.

Zu dem Zusammentreffen der Familie war es im Vorfeld der Beerdigung der Großmutter von S. gekommen. Der Fall sorgte bundesweit für Erschütterung.

Gericht: Angeklagter ist vermindert schuldfähig

Aus Sicht des Gerichts ist S. vermindert schuldfähig. Ein solcher Vorfall sei nur zu erklären als die „Tat eines psychisch schwer gestörten Täters, der teils besessen gewesen ist“, wie der Richter am Freitag bei seiner Urteilsbegründung sagte.

Ab der ersten Schussabgabe habe sich der Angeklagte in einem „Zustand der Raserei“ befunden und sei nicht mehr in der Lage gewesen, einen klaren Gedanken zu fassen. Der Richter sprach von „unbedingtem Vernichtungswillen“.

Blick in den Gerichtssaal in Ellwangen, in dem Adrian S. wegen mehrfachen Mordes verurteilt wurde.
Blick in den Gerichtssaal in Ellwangen, in dem Adrian S. wegen mehrfachen Mordes verurteilt wurde. © dpa | Marijan Murat

Sechsfachmord: Psychiater diagnostizierte Wahnvorstellungen

Zum Prozessauftakt hatte der Mann die Tat gestanden. Als Motiv gab er Misshandlungen seiner Mutter an: Er sei von der Frau missbraucht und vergiftet worden sein. Beweise lagen dafür nicht vor. Ein Psychiater hatte bei ihm Wahnvorstellungen und eine krankhafte seelische Störung diagnostiziert. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und auch die Verteidigung hatten erklärt, dass sie den Schützen des Mordes für schuldig halten.

Das Gericht folgte mit der Unterbringung in der Psychiatrie der Forderung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die als Nebenkläger auftretenden Familienangehörigen hatten hingegen gefordert, S. nicht einzuweisen, sondern eine lebenslängliche Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verhängen.

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Angehörige sehen „keinen Wahn“ beim Täter

Die Nebenkläger halten den jungen Mann für voll schuldfähig. „Es gibt und gab keinen Wahn“, sagte eine der Vertreterinnen der Angehörigen.

Sowohl der Staatsanwalt als auch die Nebenkläger hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Die Staatsanwaltschaft sprach bei einem Teil der Taten von einer „eingeschränkten Steuerungsfähigkeit“. Der Verteidiger sah bei seinem Mandanten eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen, weshalb er eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gefordert hatte.

(dpa/afp/raer)