Karlsruhe. Im Fall des 2019 in Berlin getöteten Georgiers geht die Bundesanwaltschaft von einem Auftragsmord aus. Nun wurde auch Anklage erhoben.

Fast zehn Monate nach dem Mord an einem Georgier in Berlin hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Anklage gegen einen Russen erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde geht von einem Auftragsmord der russischen Regierung aus, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Nach der Anklage hat Bundesaußenminister Heiko Maas Russland mit weiteren Strafmaßnahmen wegen des Falls gedroht. „Die Bundesregierung behält sich weitere Maßnahmen in diesem Fall ausdrücklich vor“, sagte Maas am Donnerstag in Wien.

Der Mord hatte im vergangenen Jahr eine Krise in den deutsch-russischen Beziehungen ausgelöst. Am 23. August wurde der 40-jährige Georgier tschetschenischer Herkunft in einem Park in Berlin-Moabit aus nächster Nähe von einem Fahrrad aus erschossen. Ein dringend tatverdächtiger Russe wurde noch am selben Tag gefasst und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Er soll Medienberichten zufolge enge Kontakte zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB gehabt haben.

Der Generalbundesanwalt zog Anfang Dezember die Ermittlungen an sich, weil er Anhaltspunkte dafür sah, dass staatliche russische Stellen die Tat in Auftrag gegeben haben. Zuletzt wurde bekannt, dass zwei Rechtshilfeersuchen der Berliner Staatsanwaltschaft aus dem Dezember 2019 „von der Russischen Föderation bislang inhaltlich nicht beantwortet“ worden sind, wie es in einer Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen hieß.

Mord an Georgier in Berlin: Deutschland wies russische Diplomaten aus

Die Bundesregierung hatte Russland schon im Dezember fehlende Kooperation bei der Aufklärung des Mordes vorgeworfen und deshalb zwei russischen Diplomaten ausgewiesen. Moskau hatte mit der Ausweisung zweier deutscher Diplomaten reagiert.

Sevim Dagdelen kritisierte, die damalige Reaktion der Bundesregierung habe die gemeinsame Aufklärung des Falls erschwert. Zuletzt mahnte sie Kooperationsbereitschaft auf beiden Seiten an. „Die gegenseitige Rechtshilfe muss besser funktionieren, um das Verbrechen endlich aufzuklären und so Spekulationen nicht weiter Vorschub zu leisten.“

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(dpa/ba)