Berlin. Großveranstaltungen bleiben bis 31. August untersagt. Was das für Verbraucher bedeutet und wie Sie nun Ihr Geld erstattet bekommen.

Tausende Konzert- und Festivalgänger blicken einem eher langweiligen Sommer entgegen. Denn Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben sich in der Coronavirus-Pandemie darauf geeinigt, Großveranstaltungen bis 31. August grundsätzlich zu verbieten. In einigen Bundesländern wurden Großveranstaltungen über den August hinaus verboten.

Bekommen die von den Ausfällen betroffenen Fans nun ihr Geld zurück? Nein, Bundestag und Bundesrat haben nun eine Lösung beschlossen, die die Veranstalter vor finanziellen Schieflagen schützen soll – denn auch sie werden von der Krise hart getroffen. Kunden können für die verpassten Events Gutscheine für andere Veranstaltungen erhalten – weitere Informationen dazu finden Sie auch in diesem Artikel: Bund will Freitzeitveranstaltern mit Gutschein-Modell helfen

Vom Verbot betroffen sind neben größeren Konzerten und Festivals auch Messen, Volksfeste und Kirmes-Veranstaltungen. Konkrete Regelungen, zum Beispiel zur maximalen Anzahl der Teilnehmer oder auch zu länger geltenden Fristen, legen die einzelnen Bundesländer selbst fest.

Der Veranstalter FKP Scorpio reagierte auf das bundesweite Veranstaltungsverbot und sagte sämtliche von ihm organisierte Festivals für den Sommer 2020 ab. Darunter nicht nur das Zwillingsfestival Hurricane und Southside, sondern auch Deichbrand, Highfield und M’era Luna. In einer Pressemitteilung schrieben die Veranstalter, man setze alles daran, „eine reibungslose Besucherkommunikation zu gewährleisten“.