Berlin. Das rätselhafte Verschwinden der 14-jährigen Georgine aus Berlin ist einer der bekanntesten Vermisstenfälle in Deutschland. Jahrelang wurde nach dem Mädchen gesucht - vergebens. Nun urteilt ein Gericht über den Tatverdächtigen: “Es war Mord.“

Sie wollte Model oder Schauspielerin werden. Doch der Traum der Berliner Schülerin Georgine (14) endet jäh. Am 25. September 2006 kommt das Mädchen auf dem Weg von der Schule nicht zu Hause an. Nie wieder gibt es ein Lebenszeichen.

Fast 14 Jahre nach dem rätselhaften Verschwinden von Georgine hat das Landgericht der Hauptstadt nun einen 44-jährigen Familienvater aus der Nachbarschaft wegen Mordes und Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt.

Georgine Krüger, genannt Gina, kam an jenem Tag aus der Schule. Gegen 13.50 Uhr stieg sie im Berliner Stadtteil Moabit aus dem Bus M27. Etwa 200 Meter trennten die Schülerin von der Wohnung ihrer Familie, wo die Großmutter mit dem Mittagessen wartete. Um 14.06 Uhr rief die Oma ihre Enkelin an. Es gab ein Freizeichen, aber niemand nahm den Anruf an. Danach wurde das Handy nicht mehr eingeschaltet.

Für Richter Michael Mattern steht fest, dass der arbeitslose Nachbar das hilfsbereite und zugleich naive Mädchen in seinen Keller in einem Mietshaus lockte. Dort habe er es bewusstlos geschlagen und sich an der 14-Jährigen vergangen. Um die Vergewaltigung zu verdecken, erwürgte er laut Urteil die Schülerin. Die Leiche habe er in einen dünnen Teppich gewickelt und in der Nacht "im Hausmüll entsorgt". Das Handy zertrümmerte er und warf die Teile in die Toilette. Kleidung und Tasche verschwanden in einem Container.

Jahrelang führten alle Spuren ins Nichts - 336 Hinweisen gingen die Ermittler nach. Bis eine Mordkommission im April 2016 erfuhr, dass ein Mann aus der Nachbarschaft der verschwundenen Schülerin wegen sexueller Nötigung einer Jugendlichen in seinem Keller zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Die Ermittler stellten fest, dass sein Mobiltelefon am Tag des Verschwindens in derselben Funkzelle wie Georgines Handy eingeloggt war.

Ab Juni 2017 wurden drei verdeckte Ermittler auf den Verdächtigen angesetzt. Sie freundeten sich mit ihm und seiner Familie an - und brachten das Gespräch auf Georgine. Bis er gegenüber einem der verdeckten Ermittler die Tötung der Schülerin detailreich schilderte. Die Abschrift des Gesprächs umfasst rund 200 Seiten. Im Dezember 2018 wurde der mutmaßliche Täter festgenommen.

Der mehr als sieben Monate dauernde Prozess war außergewöhnlich, da sich das Gericht hauptsächlich auf diesen Gesprächsmitschnitt stützte. Es gab keine DNA-Spuren, keine einzige Faser, keine Leiche. Und der Angeklagte schwieg.

Doch durfte die heimliche Aufzeichnung als Beweismittel verwendet werden? Richter Mattern: "Ein ganz klares Ja." Einer der verdeckten Ermittler habe eine kriminalistische List angewendet - als Instrument zur Verbrechensbekämpfung.

Bei der Polizei hatte der heute 44-Jährige erklärt, er sei reingelegt worden, er habe sich das Ganze nur ausgedacht. Ihm seien von dem verdeckten Ermittler 100 000 Euro für die angeblich gewünschte Tötung einer "nervenden Freundin" in Aussicht gestellt worden. Er sei auf das Geld aus gewesen.

Der Deutsche mit türkischen Wurzeln nahm hinter Panzerglas das Urteil äußerlich unbewegt entgegen. Während der Begründung schloss er immer wieder die Augen, rührte sich nicht. Als 4692 Tage nach Georgines Wegbleiben der Prozess begonnen hatte, wirkte der Angeklagte unbekümmert. Er warf Freunden auf der Zuschauerbank sogar eine Kusshand zu. An den folgenden 45 Prozesstagen, an denen 83 Zeugen und zwei Sachverständige befragt wurden, schüttelte der dreifache Vater mit grau meliertem Haar kaum merklich den Kopf.

Das Urteil entsprach im Wesentlichen der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Sie sprachen von einer "provozierten falschen Selbstbelastung".

Am Tag ihres Verschwindens wollte sich Georgine bei einer Casting-Agentur vorstellen. Sie hatte ein Angebot, das sie strahlen ließ: Eine Statistenrolle in der ARD-Vorabendserie "Türkisch für Anfänger". Das Gericht hielt es im Urteil deshalb für ausgeschlossen, dass sie freiwillig von zu Hause weg wollte.

Die Mutter des Mädchens saß dem Angeklagten am Dienstag gegenüber - wie versteinert. Später sagte ihr Anwalt Roland Weber: "Es war ein weiterer trauriger Tag für sie."