Kleve. Zwei Männer wurden wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge schuldig gesprochen. Nun will einer der beiden in Revision gehen.

Am Montag ist ein 22-Jähriger vor dem Landgericht Kleve wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der aus dem Kosovo stammende Mann hatte sich im April 2019 in Moers ein illegales Autorennen mit einem 22-jährigen Deutschen geliefert. Der Wagen des Kosovaren war mit dem Auto einer unbeteiligten Autofahrerin zusammengestoßen, die 43-Jährige starb später im Krankenhaus.

Den angeklagten Deutschen, der das andere Auto gesteuert hatte, verurteilten die Richter zu drei Jahren und neun Monaten wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Doch dessen Anwalt kündigte nun an, das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen. „Wir werden in Revision gehen“, sagte Rechtsanwalt Mario Prigge am Dienstag.

Das Schwurgericht war mit der Höhe der Strafe deutlich über die Forderung der Anklage hinausgegangen, die auf eine zweijährige Bewährungsstrafe für den Deutschen plädiert hatte. Prigge selbst hatte eine „angemessene Bewährungsstrafe“ beantragt.

Ob auch die Anwälte des Hauptangeklagten Revision einlegen werden, war am Dienstag zunächst nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft Kleve teilte auf Anfrage mit, dass sie keine Revision einlegen wird.

Illegales Autorennen in Moers: 22-Jähriger fuhr mit bis zu 167 Kilometern pro Stunde

Das Auto des 43-jährigen Unfallopfers nach dem Zusammenstoß.
Das Auto des 43-jährigen Unfallopfers nach dem Zusammenstoß. © dpa | -

Die beiden 22-Jährigen hatten sich nach Überzeugung der Richter im vergangenen April in Moers bei Duisburg mit ihren rund 600 PS starken Autos in einem Wohngebiet das Rennen geliefert. Beide Angeklagten gaben das im Prozess zu.

Während des Rennens stieß der 22-jährige Unfallfahrer mit dem Kleinwagen der Frau zusammen, die gerade auf die Straße eingebogen war. Die 43-Jährige wurde herausgeschleudert und starb nach drei Tagen. Laut Gutachter soll der Unfallwagen bei dem Rennen auf bis zu 167 Kilometer pro Stunde beschleunigt haben.

Unbeteiligte stirbt bei Autorennen: Unfallfahrer tut es „unfassbar leid“

Der 22-Jährige habe die Möglichkeit des Todes anderer Verkehrsteilnehmer erkannt und billigend in Kauf genommen, hatte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer argumentiert. Die Geschwindigkeit sei „halsbrecherisch“ gewesen. Die Verteidigung des Unfallfahrers sprach von einer „Wahnsinnstat“ mit einer „Wahnsinnsfolge“, ging aber von Fahrlässigkeit aus.

„Er hat ernsthaft darauf vertraut, dass ein solches Geschehen nicht stattfinden werde.“ In seinem sogenannten letzten Wort vor dem Urteil sagte der Unfallfahrer: „Es tut mir unfassbar leid. Ich möchte es rückgängig machen, aber leider kann ich das nicht mehr.“

Im März 2019 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals ein Mordurteil gegen einen Raser bestätigt. Er hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet. Zuletzt war in München ein 14-Jähriger durch einen rasenden Geisterfahrer ums Leben gekommen. Der Fahrer muss sich ebenfalls wegen Mordes verantworten. So erklären Psychologen, wie der typische Raser und Drängler tickt. (mbr/dpa)