München. Im Song „Noname“ greift Fler seinen Kontrahenten Bushido und dessen Frau an. Ein Gericht gibt Bushido Recht – allerdings nur zum Teil.

Seit Jahren bekriegen sich die Berliner Rapper und einstigen Freunde Bushido und Fler in Songtexten, drohten sich in der Vergangenheit auch schon mal gegenseitig Prügel an. Nun hat das Landgericht München entschieden, dass Fler den Text eines Songs ändern muss.

In dem Song „Noname“ teilt Fler (bürgerlich Patrick Losensky) gegen Bushidos Frau und die gemeinsamen Kinder des Paares aus. Er behauptet darin, Bushido (bürgerlich Anis Mohamed Youssef Ferchichi) sei nicht der Vater der vier gemeinsamen Kinder mit Anna-Maria Ferchichi. Stattdessen käme der gesamte Kader des SV Werder Bremen als Vater in Betracht. Das darf Fler nun nicht weiter rappen.

Die Begründung des Gerichts: Die Kinder der Ferchichis – der älteste gemeinsame Sohn ist sieben Jahre alt – hätten nichts mit dem Rapper-Streit zu tun, sie könnten sich nicht wehren und seien durch „Noname“ in ihrer Persönlichkeitsentwicklung eingeschränkt.

Rapper-Streit zwischen Bushido und Fler – Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rapper Bushido und Fler bekriegen sich seit Jahren in ihren Songtexten
  • Gegen den Text des Fler-Songs „Noname“ hat Bushido geklagt
  • Fler teilt in „Noname“ gegen Bushidos Frau und die gemeinsamen Kinder aus
  • Das Landgericht München hat nun entschieden, dass Fler den Text ändern muss

Bushidos Frau Anna-Maria Ferchichi muss beleidigende und unwahre Zeilen allerdings über sich hinnehmen. Sie fühlte sich offenbar durch Flers Song beleidigt und wollte ihm einzelne Textpassagen über sich verbieten lassen, hieß es vom Gericht.

Bushido und Fler kamen nicht persönlich zur Gerichtsverhandlung

Schon vor Beginn der Verhandlung war klar, dass die Kontrahenten nicht persönlich vor Gericht erscheinen würden. Weil dies vom Gericht nicht angeordnet worden war, erschienen nur die Anwälte der Rapper.

Zuletzt rappte Bushido im Song „Renegade“ über Fler. Dieser reagierte mit „Noname“. Seine Aussagen sah der Rapper von der Kunstfreiheit gedeckt, wie sein Anwalt Christian-Oliver Moser sagte. Das sahen die Münchner Richter anders.

Anna-Maria Ferchichi hat nach Medienberichten noch einen Sohn aus früherer Ehe. In einem Interview der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hatte Fler gesagt: „Ich hätte vielleicht genauer sein und von einem Kind sprechen sollen. Ich wollte nur unterstreichen, dass seine Frau schon viele Männer hatte.“

Ende September ging ein Video, das Fler bei einem Wutausbruch während einer Polizeikontrolle in Berlin zeigt, im Internet viral. Die Polizeibeamten ernteten nach dem Vorfall viel Zuspruch für ihre gelassene Reaktion. (mbr/dpa)