Tod nach Po-Vergrößerung: Weitere Strafanzeigen gegen Arzt
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Düsseldorf. Eine Frau starb nach einer Po-Operation, gegen den Arzt wurden Ermittlungen eingeleitet. Nun erheben weitere Patientinnen Vorwürfe.
Nachdem Anfang Juli eine 42-jährige Patientin aus Düsseldorf nach einer Po-Vergrößerung gestorben war, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Operateur eingeleitet. Seit Bekanntwerden der Ermittlungen haben nun weitere Patientinnen Vorwürfe erhoben.
Inzwischen seien vier Strafanzeigen eingegangen, die dem Arzt fahrlässige Körperverletzung vorwerfen, sagte der Düsseldorfer Staatsanwalt Uwe Kessel am Freitag auf Anfrage. „Da müssen wir erstmal gucken, was da dran ist.“ Die „Bild“-Zeitung hatte zuerst von mehreren Strafanzeigen berichtet.
Zwei Frauen nach einer Po-Operation in Düsseldorf gestorben
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Mediziner ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Untersuchungen hatten ergeben, dass die 42-jährige Frau in Folge der Operation verblutet sei, sagte Kessel bereits am Donnerstag.
Ein Sachverständiger müsse nun klären, ob der Tod der Frau in der Düsseldorfer Klinik auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sei. Der betroffene Mediziner widerspricht dem Staatsanwalt: „Verblutet ist sie definitiv nicht. Ihr Kreislauf war stabil nach der OP“, sagte der 47-Jährige auf Anfrage.
Außerdem gebe es im operierten Bereich keine großen Blutgefäße. Er vermute viel eher einen plötzlichen Herztod als Todesursache, etwa durch eine angeborene Herzschwäche. Der Frau war zuvor an anderer Stelle Fett abgesaugt und dann ins Gesäß gespritzt worden.
Es ist nicht der erste Todesfall, mit dem der Operateur in Verbindung gebracht wird. Bereits im vergangenen Jahr war eine 20-jährige Studentin nach einem Eingriff bei ihm gestorben. In diesem älteren Fall ist die Todesursache aber noch unklar und die Untersuchungen dauern an.
Wegen Titelmissbrauchs vor Gericht
Außerdem steht der Mediziner Anfang August wegen Titelmissbrauchs vor dem Amtsgericht, so der Staatsanwalt. Er soll sich auf seiner Homepage als „Dr. med.“ ausgegeben haben, obwohl er diesen Titel nicht besitzt. Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen einen Strafbefehl in Höhe von 13.500 Euro gegen ihn erlassen.
Dagegen hat der Arzt Widerspruch eingelegt, so dass der Fall nun vor Gericht verhandelt werden muss. Der Mediziner geht mit den Po-Vergrößerungen offensiv um: Viele der Eingriffe lässt er filmen und veröffentlicht sie nahezu täglich auf seinem Instagram-Profil, das 54.000 Interessierte abonniert haben. Die Mitschnitte sind nichts für Zartbesaitete.
Von vielen plastischen Chirurgen wird die Methode wegen ihres Risikos kritisch gesehen. „Das ist eine seit fünf Jahren relativ populäre OP. Aber bei einer Mortalitätsrate von 1:3000 ist ein solcher Eingriff eigentlich kaum zu rechtfertigen“, sagt Professor Dennis von Heimburg, Präsident der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen.
Sterberate bei Po-Vergrößerungen ist hoch
Die Sterberate sei sehr hoch. Hauptgrund sei das Risiko einer Fett-Embolie. „Kleine Bröckchen können dabei über die Blutgefäße in Venen, Herz oder Lunge gelangen. Das ist das Schlimmeste, was passieren kann“, sagt von Heimburg.
Im Fall des Düsseldorfer Arztes, der die Operationen durchgeführt habe, sei zudem „sehr schwierig“, dass dieser Internist sei und kein ausgebildeter Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie. Schönheitschirurg ist kein geschützter Begriff.
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In Deutschland dürfen sogar Kieferchirurgen Brust-Vergrößerungen vornehmen. In diesem Fall sei der Mediziner aber nicht einmal ein Chirurg. Sein Verband habe dagegen keine Handhabe, so von Heimburg, sei aber der Ansicht, dass der „Brazilian Butt“-Lift in die Hände eines erfahrenen Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie gehöre.
Trend zur Selbstoptimierung bereitet Ärztekammer Sorgen
Die Ärztekammer Nordrhein will sich zum konkreten Fall derzeit nicht äußern und die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft abwarten. Seit Jahren nehmen man aber mit Sorge einen Trend zur Selbstoptimierung wahr. Patienten sollten sehr gründlich darüber nachzudenken, ob und warum der Eingriff überhaupt vorgenommen werden sollte.
Jeder Eingriff sollte mit einem Arzt des Vertrauens besprochen werden, der an der Maßnahme keinerlei wirtschaftlichen Nutzen habe. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Approbationsbehörde die Staatsanwaltschaft um Akteneinsicht gebeten. Sie könnte dem Mediziner bei besonders groben Verstößen die Berufsausübung untersagen.
Der Trend zur Körperoptimierung ist längst nicht mehr nur etwas für Prominente. Inzwischen lassen sich auch andere Gruppen operieren. So gehen etwa viele Manager gerne zum Schönheitschirurgen.
In jedem Fall wirkt aber auch das Verhalten in sozialen Netzwerken auf den Wunsch nach medizinischer Optimierung: Wie Instagram und Facebook Schönheits-OPs beeinflussen. (dpa/msb/mbr)