Paris. Als die Behandlung von Vincent Lambert zuletzt eingestellt wurde, war klar: Nun ist es nur noch eine Frage der Zeit. Jetzt ist der Wachkoma-Patient gestorben - doch ob das wirklich das Ende der dramatischen Geschichte ist, bleibt offen.

Frankreichs wohl bekanntester Wachkoma-Patient ist nach fast elf Jahren im Krankenhaus gestorben. Zuvor hatte es ein dramatisches juristisches Tauziehen um den Behandlungsstopp gegeben.

Der 42-jährige Vincent Lambert starb am Donnerstagmorgen im Klinikum Reims - neun Tage nach der Einstellung der künstlichen Ernährung. Der tragische Fall hat nicht nur Lamberts Familie zerrissen, sondern auch Frankreich gespalten. Ein heftiger Streit um das Thema Sterbehilfe war entbrannt. Die Anwälte der Eltern bezeichnen des Tod ihres Sohnes als "Verbrechen des Staates".

Lambert war im Jahr 2008 bei einem Verkehrsunfall verunglückt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Er befand sich seitdem in einer Art Wachkoma. Die katholischen Eltern wollten den Tod ihres Sohnes mit aller Macht verhindern und klagten sich durch alle Instanzen.

Sie scheiterten in Frankreich immer wieder - auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Lamberts Ehefrau setzte sich dafür ein, dass ihr Mann sterben konnte. Das würde seinem Wunsch entsprechen, argumentierte sie. Allerdings hatte Lambert keine Patientenverfügung, was den Fall umso komplizierter machte.

Zuletzt hatte Frankreichs oberstes Gericht nach dem zermürbenden Rechtsstreit den Weg für einen erneuten Stopp der Behandlung von Lambert freigemacht. Die Behandlung war schließlich am vergangenen Dienstag eingestellt worden. Die künstliche Ernährung war bereits im Mai für einige Stunden gestoppt worden. Ein französisches Berufungsgericht hatte damals die Wiederaufnahme angeordnet.

Am Montag hatten Lamberts Eltern schließlich angekündigt, nicht weiter juristisch gegen den Behandlungsstopp vorzugehen. Doch ob der Streit nun vorbei ist und sich die Familie vielleicht sogar versöhnen wird, ist offen.

Die Eltern haben bereits eine Klage gegen den Arzt Lamberts eingereicht. Sie werfen dem Mediziner vor, ihren Sohn ermordet zu haben. In einer Mitteilung ihrer Anwälte ist von einem "Verbrechen des Staates" die Rede. Auf die Würde eines behinderten Menschen sei keine Rücksicht genommen worden. Der Tod ihres Sohnes und die Einstellung der Behandlung seien ein "schändlicher Fehler".

Die zuständige Staatsanwaltschaft machte hingegen deutlich, keine Untersuchung wegen Mordes gegen den behandelnden Arzt einzuleiten. Stattdessen leite der Staatsanwalt von Reims, Matthieu Bourrette, eine Untersuchung zur Klärung der Todesursache ein und ordnete eine Obduktion an.

Für Vincent Lambert endete die tragische Geschichte am Donnerstagmorgen im Krankenhaus. Er sei um 8.24 Uhr gestorben, sagte sein Neffe François Lambert französischen Medien. Er sei erleichtert nach all den Jahren des Leidens. "Es ist nicht traurig, es bringt die Dinge wieder in Ordnung", sagte er über den Tod seines Onkels. Es wäre schön, wenn die Affäre Lambert nun ende und der Rest privat bleibe.

Am Mittwochabend hatten sich noch rund 300 Menschen vor der Kirche Saint-Sulpice in Paris versammelt, um gemeinsam für Lambert zu beten. Sie prangerten die Einstellung der Versorgung an. In den Fall hatten sich immer wieder Vertreter aus Politik und Kirche auf höchster Ebene eingeschaltet. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte bereits im Mai erklärt, die Entscheidung der Gerichte zu akzeptieren und dem Urteil der Ärzte zu vertrauen.

Aus der katholischen Kirche kamen andere Töne. "Wir waren traurig, die Nachricht von Vincent Lamberts Tod zu hören", erklärte nun Papst-Sprecher Alessandro Gisotti. Gott sei der einzige Herr des Lebens vom Anfang bis zu seinem natürlichen Ende. "Und wir haben die Pflicht, es immer zu schützen und der Kultur der Verschwendung nicht nachzugeben", so der Papst-Sprecher weiter. Die Päpstlichen Akademie für das Leben erklärte, dass Lamberts Tod und seine Geschichte eine Niederlage für die Menschheit seien.

Lamberts Hirn war bei dem Unfall schwerst geschädigt worden. Als Folge dessen befand er sich in einem vegetativen Zustand, einer Art Wachkoma. Das heißt in der Regel, dass Patienten zwar die Augen offen haben und wach erscheinen, aber keinen Gegenstand fixieren und auch nicht mit Sprache oder Bewegungen auf äußere Einflüsse reagieren. Das Stammhirn ist aber noch aktiv, Blutdruck, Atmung und viele Reflexe werden weiter geregelt.

In Lamberts Fall kamen Ärzte zu dem Ergebnis, dass dieser Zustand irreversibel - also unumkehrbar - sei. Die Eltern sehen das anders und argumentieren, ihr Sohn sei lediglich schwer behindert gewesen und brauche dauerhafte Pflege.

In Deutschland und Frankreich ist die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, sind zulässig.

Rund 10.000 Menschen liegen nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz in Deutschland im Wachkoma. "Nur der Betroffene selbst kann diese Behandlung begrenzen. Hier ist der einzig sichere Weg die Patientenverfügung", erklärt der Vorsitzende Eugen Brysch. Andernfalls könne es zu jahrelangen Streitigkeiten kommen, die nicht selten von Gerichten entschieden werden müssten. "Ein automatisches Mitspracherecht von Eltern oder Ehepartnern gibt es nicht."