Berlin. Vor drei Jahren lieferten sich zwei Raser ein Rennen, bei dem ein Unbeteiligter starb. Heute entscheidet das Berliner Landgericht.

Rund drei Jahre ist es her, dass sich zwei Raser ein illegales Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm lieferten, bei dem ein unbeteiligter 69-Jähriger ums Leben kam. Am Dienstag soll nun am Berliner Landgericht das Urteil gesprochen werden.

Das Spannende dabei: Der Prozess war neu aufgerollt worden, nachdem die heute 30 und 27 Jahre alten Angeklagten zunächst zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden waren – zum ersten Mal in einem Raser-Fall. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil jedoch wieder ein und ordnete eine neue Verhandlung an. Diese läuft seit mittlerweile vier Monaten.

Raser-Prozess: Angeklagter sah „keinerlei Risiko“

Wochenlang hatten sich die beiden Angeklagten in Schweigen gehüllt. Anfang März sagte dann aber einer der Raser, Marvin N., aus. Über seine Verteidiger ließ der heute 27-Jährige eine Erklärung verlesen, wonach er davon ausgegangen sei, dass durch seine Raserei „keinerlei Risiko“ bestanden habe.

Raser-Prozess- Bundesgerichtshof kippt Mord-Urteil

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    Damals sei er zutiefst davon überzeugt gewesen, dass er „jede vorstellbare komplizierte Situation im Griff hatte beziehungsweise haben würde“. Wie es zu diesem Maß an Selbstüberschätzung gekommen sei, verstehe er bis heute nicht.

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    Angeklagter: „Würde es gern ungeschehen machen“

    Der 30-Jährige hatte sich im Laufe des ersten Prozesses gegenüber einer Verkehrspsychologin geäußert. Die Expertin sagte, der Sportwagenfahrer habe sein Auto geliebt und sei „massiv selbstüberschätzend“ unterwegs gewesen.

    In seinem Schlusswort hatte der 30-jährige Angeklagte gesagt, er würde „gern ungeschehen machen, was geschehen ist“. Auch der jüngere Angeklagte hatte betont, er wolle sich aufrichtig entschuldigen.

    Bei dem illegalen Rennen in der Nacht zum 1. Februar 2016 waren die beiden Raser in ihren Sportwagen mit bis zu 170 Stundenkilometern unterwegs. An einer Kreuzung kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Jeep, der rund 70 Meter weit geschleudert wurde. Der 69-jährige Fahrer starb noch in seinem Fahrzeug. Den Jeep habe er nicht gesehen, teilte der 27-Jährige nun mit.

    Raser in Hamburg wegen Mordes verurteilt

    Dass das Duo doch noch wegen Mordes verurteilt werden könnte, ist nicht ausgeschlossen. Erst in der vergangenen Woche hatte der BGH erstmals ein Mordurteil wegen eines tödlichen Zusammenstoßes gegen einen Raser bestätigt. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. In dem Fall ging es um einen Mann, der 2017 in Hamburg zunächst ein Taxi stahl und damit anschließend einen Menschen tötete und zwei weitere schwer verletzte.

    Die Verteidiger der Berliner Raser plädieren dagegen auf fahrlässige Tötung, da ihren Mandanten das Risiko ihrer Fahrt nicht in den Sinn gekommen sei.

    Härtere Strafe für Raser eingeführt

    Seit Oktober 2017 können Teilnehmer an illegalen Autorennen härter bestraft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es nun den Paragrafen 315d. Wird durch ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ der Tod eines anderen Menschen verursacht, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden.

    Rückwirkend kann diese Bestimmung aber nicht auf den Berliner Raser-Fall angewandt werden. Laut Statistik hat die Polizei in Berlin seit der neuen Regelung bis Ende 2018 genau 298 illegale Autorennen angezeigt. (dpa/tki/cho)