Berlin. Acht Monate nach dem gewaltsamen Tod der 14-jährigen Susanna aus Mainz hat die Staatsanwaltschaft jetzt offiziell Anklage erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat offiziell Anklage gegen den 21-jährigen Verdächtigen Ali B. erhoben, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.

Der Iraker soll vor rund acht Monaten die 14-jährige Susanna aus Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat ermordet haben.

Der in Untersuchungshaft sitzenden Tatverdächtigen hat bereits gestanden, Susanna in der Nacht zum 23. Mai 2018 getötet zu haben. Die Leiche wurde erst am 6. Juni in einem Waldstück in Wiesbaden gefunden. Insgesamt erhob die Staatsanwaltschaft drei Anklagen vor dem Wiesbadener Landgericht gegen den 21-Jährigen:

  1. Ali B. soll nach der Anklageschrift Susanna in der Nähe der Flüchtlingsunterkunft am Rand einer Wiese in der Nacht mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Als die Schülerin danach gedroht habe, zur Polizei zu gehen, habe er sie erwürgt. Um die Tat zur vertuschen, habe er mit einer weiteren Person ein Erdloch ausgehoben und die Leiche hineingelegt.
  2. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der 21-Jährige kurz vor der Tat außerdem ein elfjähriges Mädchen in seinem Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt haben. Kurze Zeit später sei das junge Mädchen erneut Opfer eines Missbrauchs durch Ali B. gewesen. An der zweiten Vergewaltigung soll auch ein mit ihm befreundeter und mindestens 14 Jahre alter afghanischer Staatsangehöriger beteiligt gewesen sein. Wegen dieser Tatvorwürfe sei gesondert vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Anklage erhoben worden.
  3. In einer dritten Anklage wird Ali B. von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Mann im Wiesbadener Kurpark mit Waffengewalt überfallen und ihm unter anderem seine Bankkarte, ein Smartphone und weitere Wertgegenstände gestohlen zu haben. Die Anklage sei wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung erhoben worden.

Gegen den afghanischen Staatsangehörigen sei zudem wegen weiterer Taten ermittelt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen sowie Bedrohung sei gesonderte Anklage erhoben worden.

Ermittlungsverfahren gegen Bundespolizeipräsident eingestellt

Unterdessen stellte die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Ermittlungsverfahren gegen Bundespolizeipräsident Dieter Romann ein. Romann und weitere Bundespolizisten waren im vergangenen Juni nach Erbil im Nordirak geflogen, um den dort festgenommenen Ali B. nach dessen Flucht zurück nach Deutschland zu bringen.

„Das ist alles abgeschlossen“, sagte die Sprecherin Staatsanwaltschaft zu den nun eingestellten Ermittlungen gegen Romann. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht.

Nach einer Anzeige hatte die Anklagebehörde zunächst wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung gegen Romann ermittelt. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über die Einstellung der Ermittlungen berichtet.

Sowohl Strafverteidiger in Deutschland als auch die irakische Zentralregierung in Bagdad hatten die Art der Rückführung kritisiert. (les/dpa)