Berlin. Noah Becker war auf dem Twitter-Profil eines AfD-Politikers rassistisch beleidigt worden. Nun bekommt der Künstler wohl Schmerzensgeld.

Wegen eines rassistischen Tweets hatte Noah Becker den AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier auf 15.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Nun wurde Maier offenbar vom Landgericht Berlin dazu verurteilt, das geforderte Geld plus Zinsen und Anwaltsgebühren an den Sohn von Tennislegende Boris Becker zu zahlen. Das berichtet „Spiegel“ unter Verweis auf den Gerichtssprecher.

Der 24-jährige Künstler war Anfang Januar 2018 auf Maiers Twitter-Account rassistisch beleidigt worden. „Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären“, lautete der Tweet.

Der Post bezog sich auf ein Interview, in dem Becker erklärt hatte, Berlin sei im Vergleich zu Paris und London eine „weiße Stadt“. Wegen seiner braunen Haut sei er bereits selbst in Berlin angegriffen worden.

Mitarbeiter von Maier gab Veröffentlichung des Tweets zu

Der AfD-Abgeordnete hatte damals bestritten, den Tweet selbst verfasst zu haben. Ein Mitarbeiter seines Büros in Dresden habe den Post ohne sein Wissen abgesetzt, sagte er.

Im September 2018 hatte die Staatsanwaltschaft Dresden schließlich ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Beleidigung gegen Maier eingestellt, nachdem der besagte Mitarbeiter des Parlamentariers offiziell eingeräumt hatte, den Tweet abgesetzt zu haben.

Unabhängig vom Strafverfahren in Dresden hatte Becker laut „Spiegel“ in Berlin Klage gegen den Politiker eingereicht mit der Begründung, dass Maier als Besitzer des Twitter-Profils für den Inhalt verantwortlich sei. Nun gab das Gericht dem Künstler offenbar recht.

Maiers Anwalt wirft Becker Rassismus vor

„Die Pressekammer ist in allen Punkten unserer Rechtsauffassung gefolgt“, sagte Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser dem „Spiegel“. „Insbesondere freue ich mich, dass der Beklagte mit dem für mich von Anfang an nicht nachvollziehbaren Argument, den Tweet angeblich nicht selbst verfasst zu haben, erfolglos war.“

Maiers Anwalt Maximilian Krah, ein AfD-Parteifreund aus Dresden, habe in dem Verfahren zwar eingeräumt, der Tweet sei rassistisch. Der Abgeordnete sei aber nicht dafür verantwortlich. Unabhängig davon habe der Vorfall Becker nicht geschadet, sondern durch die Steigerung seines Bekanntheitsgrades beruflich genutzt.

Becker habe sich zudem selbst rassistisch geäußert, weil er in einem Interview Berlin als „weiße Stadt“ bezeichnet hatte, zitiert das Magazin den Anwalt.

Eine Urteilsbegründung liegt laut „Spiegel“ noch nicht vor, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Maier könnte beim Berliner Kammergericht noch in Berufung gehen. (mbr)