Kaufbeuren. Die frühere „Um Himmels Willen“-Darstellerin Antje Mönning wurde wegen eines Nackttanzes verurteilt. Ihr Anwalt legte Revision ein.

Nach einer exhibitionistischen Einlage auf einem Parkplatz von der früheren „Um Himmels Willen“-Schauspielerin Antje Mönning und ihrer Verurteilung soll sich nun noch einmal eine höhere Instanz mit dem Fall beschäftigen.

Der Verteidiger von Mönning Alexander Stevens sagte, dass er eine sogenannte Sprungrevision zum Oberlandesgericht München eingelegt habe. Die Schauspielerin wurde von Amtsgericht Kaufbeuren Anfang Dezember wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt.

Mönning hatte mit durchsichtigem Shirt, Minirock und ohne Unterwäsche auf dem Parkplatz im Allgäu vor drei Männern eine Art Tänzchen gezeigt und dabei den Rock gehoben. Unter den drei Männern waren zwei Zivilpolizisten, die Mönning anzeigten.

Nacktshow als Kunstaktion bezeichnet

Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – auch weil die Schauspielerin früher eine Nonne in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“ mimte. Sie hatte ihre Nacktshow nicht bestritten, diese aber als eine Kunstaktion bezeichnet.

Gegen Mönning hatte es zunächst einen Strafbefehl wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gegeben. Diesen Vorwurf hielt der Amtsrichter für nicht zutreffend, die dafür nötige sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit liege nicht vor.

Er verurteilte Mönning aber wegen „Belästigung der Allgemeinheit“. Anwalt Stevens hatte bereits bei der Verhandlung angekündigt, bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen. (dpa/les)