Kaufbeuren/Berlin. Antje Mönning hat in der Serie „Um Himmels Willen“ eine Nonne gespielt. Wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses wurde sie verurteilt.

Die Frau mit den hohen Stiefeln und dem kurzen Rock steht neben einem schwarzen Auto und räkelt sich. Rhythmisch wackelt sie mit ihrem Hintern, ihr durchsichtiges Oberteil gibt den Blick frei auf ihren Busen. Ein Parkplatz im Allgäu: Die Frau schaut aufreizend in Richtung eines stehenden Autos, schließlich hebt sie den Rock – darunter trägt sie nichts.

Die rothaarige Stripperin ist die TV-Schauspielerin Antje Mönning (40), bekannt als fromme Nonne in der ARD-Serie „Um Himmels Willen“. Ihre freizügige Einlage schlägt hohe Wellen. Am Dienstag musste sie sich, beobachtet von Reportern aus dem In- und Ausland, vor dem Amtsgericht Kaufbeuren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verantworten.

Denn auf jenem Parkplatz präsentierte sie sich, ohne es zu ahnen, ausgerechnet zwei Zivilpolizisten. Die filmten den Auftritt zwecks Beweissicherung und zeigten Mönning an. 1200 Euro Geldbuße sollte die Schauspielerin zahlen, was die bekennende Exhibitionistin ablehnte.

Antje Mönning muss 300 Euro Strafe zahlen

Im Gerichtssaal geht sie zum Gegenangriff über. Über ihren Anwalt lässt sie erklären, sie könne es nicht glauben, „dass es eine Straftat sein soll, als Frau seinen Körper zu zeigen“. Der Parkplatz sei doch bekannt als Treffpunkt für „sexuelle Interaktion jeglicher Art“. Die beiden Zivilpolizisten hätten überzogen reagiert.

„Man muss so was nicht machen. Man muss es auch nicht gut finden. Aber man muss es auch nicht anzeigen oder gar bestrafen.“ Einen Fehler habe sie nicht begangen, ist Mönning überzeugt. Stattdessen sieht sie sich als Kämpferin einer Bewegung: „Frauen haben jahrzehntelang für die Befreiung von weiblicher Sexualität und überkommenen Moralvorstellungen gekämpft. Ich nehme es für mich in Anspruch, sexuell selbstbestimmt und frei von jeglicher Erwartungshaltung zu leben.“ Richter Johannes Pausch folgt dieser Argumentation nur teilweise.

Antje Mönning sah sich in dem aktuellen Fall im Recht.
Antje Mönning sah sich in dem aktuellen Fall im Recht. © dpa | Matthias Balk

Nach drei Stunden wird Mönnings Strafe zwar reduziert, aber nicht aufgehoben – sie muss wegen einer Ordnungswidrigkeit 300 Euro zahlen und trägt die Kosten des Verfahrens. Schließlich entschuldigt sich die Schauspielerin bei den Polizisten: „Ich wollte niemanden belästigen, das war nicht meine Absicht.“

Die beiden 48 und 42 Jahre alten Beamten waren ihrer Aussage nach gerade mit einer Lastwagenkontrolle beschäftigt, als sich Mönning im Juni mit ihrem Auto vor das zivile Streifenfahrzeug stellte und mit der Darbietung begann. Vor Gericht bestreiten sie, Freude an der Show gehabt zu haben. „Es war nicht angenehm anzuschauen“, beteuert der ältere Polizist, sie hätten sich belästigt gefühlt. Zunächst dachten sie, die Frau gehe der Prostitution nach. Schließlich hätten sie den Vorfall als Erregung öffentlichen Ärgernisses betrachtet.

Echter Sex vor der Kamera

Es ist nicht das erste Mal, dass die aus dem Münsterland stammende Antje Mönning, die mit zwei anderen Frauen und einem Mann in einer Art Kommune lebt, durch Provokationen auffällt. Bei „Um Himmels Willen“ stieg sie 2010 aus, nachdem sie in einem künstlerisch ambitionierten Skandalfilm („Der Engel mit den schmutzigen Flügeln“) mitgespielt und deswegen in die Schlagzeilen geraten war – angeblich waren Sexszenen und Orgasmen ihrer Figur echt.

Ihr Ruf in der TV-Branche ist seitdem angekratzt. In Zeitungsinterviews warf sie dem „Um Himmels Willen“-Regisseur hinterher, er sei ein Wichtigtuer und habe „die Autorität eines Parkwächters und die Kreativität eines Mülleimers“.

Wird sie jetzt aufhören, auf Parkplätzen zu strippen? Ihre Aussagen vor Gericht lassen Zweifel aufkommen. Anwalt Alexander Stevens kündigte an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Die aus den 70er-Jahren stammende Gesetzgebung bei der Erregung öffentlichen Ärgernisses sei veraltet. Mönning sagt, sie schäme sich nicht, „so zu sein, wie ich bin. Was ich getan habe, ist keine Straftat.“ (mit dpa-Material)